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Camping-Regeln im Überblick

Darf ich trotz Ausgangssperre im Wohnmobil übernachten?

Camping
Camping ist in einigen Bundesländern wieder möglich – solange die Inzidenzen vor Ort unter 100 liegen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

17.05.2021, 16:51 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Die Sehnsucht nach Urlaub wird immer größer und die aktuell sinkenden Corona-Inzidenzen sowie der Impf-Fortschritt in Deutschland geben Hoffnung. Doch was gilt aktuell eigentlich für den Campingurlaub? Dürfen wir im Wohnmobil oder Zelt übernachten? Wo sind die Campingplätze geöffnet? Und was ist, wenn ich mich in meinem Camper in einem Gebiet ausruhen möchte, in dem noch immer die Ausgangssperre gilt? TRAVELBOOK gibt einen Überblick, was aktuell beim Camping erlaubt und verboten ist.

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Im Juni soll für Deutschland-Reisende alles besser werden, sind dann einheitliche Öffnungsschritte für das ganze Land geplant (mehr dazu hier). Doch auch jetzt werden oder sind bereits in mehreren Bundesländern die Campingplätze geöffnet, wenn die Corona-Inzidenz dort stabil unter 100 liegt. Wo ist Camping jetzt bereits erlaubt? Und was passiert, wenn ich auf meiner Reise zu einem geöffneten Campingplatz irgendwo übernachten muss, wo die Ausgangssperre noch aktiv ist?

ADAC warnt vor spontanem Camping während Corona

Unabhängig von Corona ist es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt, sein Auto, Wohnmobil oder Auto mit Wohnwagen auf Flächen zu parken, auf denen es nicht ausdrücklich verboten ist und dort auch zu übernachten. Auf Nummer sicher geht man auf ausgewiesenen Parkplätzen. Allerdings darf man nicht unbegrenzt dort stehen, sondern nur so lange, bis etwa die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt ist. Also in der Regel bis zu zehn Stunden. Während dieser Zeit sollte man weder seine Markise ausfahren, noch Campingtisch und -stühle aufstellen. Denn das gilt dann wiederum als Wildcampen, und das ist generell fast überall in Deutschland verboten.

Nun das Aber: In vielen Landesteilen Deutschlands herrschen weiterhin Corona-Inzidenzen über 100. Damit gilt an diesen Orten die Bundes-Notbremse und mit ihr eine nächtliche Ausgangssperre. Das bedeutet, dass man sich dort zwischen 22 und 5 Uhr nicht draußen aufhalten darf. Gerade bei längeren Strecken durch Deutschland kann das zum Problem werden, ist kein bereits geöffneter Campingplatz in der Nähe. Juristen des ADAC raten: „Reisende sollten eine bewusste Zwischenübernachtung vermeiden und ihre Fahrt so planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fällt.“ Gleichzeitig macht der ADAC deutlich, dass bisher nicht gerichtlich entschieden sei, „ob Übernachtungen im Fahrzeug im Geltungsbereich der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt sind“. Mitunter drohe jedoch ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre.

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Camping trotz Corona – das gilt in den einzelnen Bundesländern

Wenn möglich plant man seine Reise also so, dass man nicht nachts irgendwo auf der Strecke übernachten muss und am Ende an einem Campingplatz ankommt, der auch geöffnet ist. In welchen Bundesländern das der Fall ist, hat TRAVELBOOK sich angeschaut und die Infos zusammengetragen:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gehört zu den Vorreitern bei der Öffnung von Campingplätzen. Das Bundesland hat die „Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen“ ab dem 15. Mai 2021 beschlossen. Das gilt überall dort, wo „die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt“.

Weiterhin gelte auch hier die Maskenpflicht, Abstandspflicht sowie die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung, heißt es auf der offiziellen Seite des Bundeslandes. Außerdem darf nur kommen, wer negativ auf Corona getestet, geimpft oder genesen ist und das auch nachweisen kann.

Bayern

Auch in Bayern darf man demnächst wieder campen. „Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen“, heißt es seitens der Bayrischen Regierung. Die Anreise in die Beherbergungsbetriebe sei bereits ab dem 21. Mai 2021 möglich. Voraussetzung ist auch in Bayern, dass die Inzidenz in dem betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt eine „stabile oder rückläufige 7-Tages-Inzidenz von unter 100“ zeigt.

Außerdem müssen Reisende bei Anreise einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) mitbringen und sich danach alle 48 Stunden erneut testen lassen.

Berlin

In Berlin gilt weiterhin: Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt – somit auch auf Campingplätzen. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.

Brandenburg

Auch hier sind „Beherbergungen von Personen zu touristischen Zwecken“ laut der offiziellen Seite weiterhin untersagt – das gilt auch für das Camping.

Bremen

Auch in Bremen bleiben Campingplätze, Hotels und Co. vorerst für touristische Übernachtungen geschlossen.

Hamburg

Hamburg hat einen Stufenplan der Öffnungsschritte vorgestellt. Demnach werden in der Hansestadt frühstens im Juni wieder Beherbergungsbetriebe öffnen. Ein genaues Datum gibt es bislang nicht.

Hessen

Im Bundesland Hessen geht es seit dem 17. Mai wieder mit dem Camping los. In einer ersten Stufe dürfen laut der offiziellen Seite „in den Landkreisen oder kreisfreien Städten (…), die nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen“ unter anderem die Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze wieder öffnen. Das geschieht unter Auflagen. So liegt die Höchstgrenze der Auslastung in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei 60 Prozent. Reisende müssen bei Anreise einen negativen Test vorlegen sowie sich anschließend zwei Mal pro Woche erneut testen lassen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Campingplätze weiterhin wegen Corona geschlossen. Es gibt aber schon jetzt konkrete Öffnungsschritte für Juni: „Ab dem 7. Juni soll der Übernachtungs­tourismus innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zugelassen werden. Ab diesem Datum können auch Zweitwohnungs­besitzer und Dauercamper wieder zurück ins Land kommen. Ab dem 14. Juni wird dann der bundesweite Tourismus wieder zugelassen. Gebucht werden kann ab sofort“, heißt es auf der Seite des Bundeslandes.

Niedersachsen

Niedersachsen hat ebenfalls einen Stufenplan vorgelegt, an dem sich Camper orientieren können. Für „Landeskinder“ öffnen Campingplätze, Ferienhäuser, Hotels und Co. bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100, für alle anderen bei Inzidenzen unter 50. Der Betrieb muss ein Hygienekonzept haben und darf nur zu 60 Prozent ausgelastet sein. Wie in den anderen Bundesländern muss auch in Niedersachen bei Anreise auf dem Campingplatz ein negativer Test vorgelegt werden. Es folgen zwei Tests pro Woche während des Aufenthalts. Die Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln bleiben weiterhin bestehen.

Nordrhein-Westfalen

Ähnlich handhabt es Nordrhein-Westfalen: In dem Bundesland dürfen Menschen wieder mit dem Wohnmobil oder Zelt auf dem Campingplatz übernachten, wenn die Inzidenz vor Ort unter 100 liegt. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis, wie es auf der Landesseite heißt.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Camper wieder campen. Hier gilt seit dem 12. Mai folgende Regel: Bei einer Inzidenz unter 100 sind Übernachtungen im Wohnmobil oder Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen erlaubt. Hier wird eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden verlangt.

Saarland

Beherbergungen zu touristischen Zwecken sind im Saarland bis auf Weiteres untersagt. Das gilt auch für Campingplätze.

Sachsen

Liegt die die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100, gilt in Sachsen ab dem übernächsten Tag: „Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.“ So steht es auf der Seite der Sächsischen Regierung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt bleiben die Campingplätze vorerst geschlossen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein dürfen Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe öffnen, solange die Bundes-Notbremse nicht greift, die Inzidenzen müssen also auch hier unter 100 liegen. Camper müssen ihre Kontaktdaten angeben sowie einen negativen, maximal 48 Stunden alten Test bei Einreise vorlegen. Selbsttests sind nicht zulässig. Der Test wird alle 72 Stunden wiederholt. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test. Das Gleiche gilt für Geimpfte und vollständig Genesene, solange sie einen Nachweis erbringen.

Auch im Wohnmobil gelten laut der Seite Schleswig-Holsteins „die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (fünf Personen aus zwei Haushalten sind zulässig, Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte zählen nicht mit). Geimpfte und Genesene zählen bei der Personenzahlbegrenzung nicht mit.“

Thüringen

In Thüringen dürfen Campingplätze laut des geltenden Stufenplans öffnen, solange die Inzidenzen vor Ort unter 100 liegen und der Betreiber über ein Schutzkonzept verfügt. Bis zu einer Inzidenz von 50 gibt es eine Test- und Kontaktnachverfolgungs-Pflicht. Liegen die Zahlen der Neuansteckungen darunter, entfallen diese.

Themen: Coronakrise
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