18. September 2024, 17:23 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bei vielen Billigairlines gehört das „große“ (bzw. eigentlich reguläre) Handgepäck mittlerweile zu den Extra-Leistungen. Das ärgert nicht nur die Verbraucher, sondern beschäftigt auch die Gerichte – in Portugal ist nun ein Urteil gefallen, das wegweisend sein könnte.
Ein kleiner Rucksack oder eine Laptop-Tasche – das ist das Gepäckstück, welches im Ticketpreis der meisten Billigairlines mittlerweile noch enthalten ist. Für den klassischen Handgepäckkoffer wird ein teils saftiger Aufpreis fällig. Die Handgepäck-Gebühren können auch mal den Preis des eigentlichen Tickets übersteigen. Nun urteilte ein Gericht in Portugal: Das geht so nicht.
Übersicht
56,50 Euro Schadensersatz mit Signalwirkung
Wie u.a. „CNN Portugal“ berichtet, habe das Gericht in Braga Ryanair zur Rückzahlung der erhobenen Handgepäck-Gebühren an einen Kläger verurteilt. Laut den Berichten geht es dabei „nur“ um einen Betrag von 56,50 Euro, doch eventuell könnte dieses Urteil wegweisend sein. Denn es handele es sich um das erste Urteil in gleich acht schwebenden Verfahren dieser Art.
Der zuständige Richter António Oliveira Mestre, der Ryanair zur Zahlung des Betrags verurteilte, fand laut „CNN Portugal“ klare Worte: Demnach sagte er, dass Ryanair „keinen Zuschlag auf den Endpreis der Flugbeförderungsdienstleistung erheben kann, wenn der Verbraucher nicht aufgegebenes Handgepäck mit Abmessungen von bis zu 55 x 40 x 20 cm mit sich führt.“ Dieses entspreche den geltenden Sicherheitsvorschriften und passe in der Kabine in den für diese Art von Gepäck vorgesehenen Stauraum.
Airlines führten Verbraucher in die Irre
Das Gericht habe darüber hinaus festgestellt, dass Verbraucher „bei der Preisbildung für die Luftverkehrsdienstlesitung in die Irre geführt“ würden, wenn für die Beförderung des Handgepäcks ein zusätzliches Entgelt anfalle. Sie würden dazu gezwungen, ein Produkt zu erwerben, dass Teil eines Luftbeförderungsvertrags sein sollte.
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Gegenüber „CNN Portugal“ sagte der Direktor der Vebraucherrechtsvereinigung Citizen’s Voice, Otávio Viana, das Urteil sei bereits auf die verbleibenden Fälle angewandt worden, die derzeit vor Gericht anhängig sind. Vielmehr noch: Es würde auf sämtliche künftige Klagen Anwendung finden, die beim Gericht in dieser Sache eingingen. Damit wäre das Urteil in Portugal wegweisend. In der Europäischen Union gilt dies jedoch nicht.
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Auch sonst in der EU Unmut über Handgepäck-Gebühren
Dabei rumort es bereits vielerorts in Europa in Bezug auf die Handgepäckregelungen von Airlines wie Ryanair: Erst im Mai verhängte Spaniens Verbraucherschutzministerium gegen Ryanair, Easyjet und Vueling eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro, weil sie „missbräuchlich“ Gebühren von Passagieren erhoben hätten, die Handgepäck über den von den Airlines selbst festgelegten Werten mitführten. Auch eine EU-weite Vereinheitlichung der Handgepäckregeln ist in Arbeit (TRAVELBOOK berichtete), ein Starttermin steht jedoch noch in den Sternen.