Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Neues Gesetz gilt ab Mai

Ferienwohnungsverbot in Berlin – die wichtigsten Fragen & Antworten

Ferienwohnungen bieten oft größeren Komfort und kosten weniger als Hotelzimmer. In Berlin sind sie ab 1. Mai 2016 verboten
Ferienwohnungen bieten oft größeren Komfort und kosten weniger als Hotelzimmer. In Berlin sind sie ab 1. Mai 2016 verboten Foto: Getty Images
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

29.04.2016, 14:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Im Urlaub wohnen wie Einheimische – das ist vielen Touristen lieber als ein steriles Hotel. Immer mehr Städtereisende suchen sich Ferienwohnungen. Ausgerechnet in Berlin soll das nun nicht mehr gehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Artikel teilen

Welches Hotelzimmer hat das schon? Ein Wohnzimmer mit Ledersofa, eine Dachterrasse, eine voll ausgestattete Küche? In dieser Ferienwohnung kann man sich im Urlaub zuhause fühlen. „Lebensraum auf Zeit“, nennt Stephan la Barré das. Er vermietet in Berlin insgesamt 15 Apartments. Vor allem Familien fühlten sich hier wohler als im Hotel, sagt er.

Doch damit dürfte es bald vorbei sein: Ferienwohnungen sind in Berlin ab Mai verboten.
Die Hauptstadt will so den engen Wohnungsmarkt entspannen. Denn Berlin wächst und die Menschen brauchen Raum zum Leben. „Wohnungen sind zum Wohnen da“, meint Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Touristen sollen Einheimischen nicht den Platz wegnehmen. Ähnliche Verbote gibt es nach Angaben des Deutschen Tourismusverbands in Stuttgart, Hamburg oder München – allerdings nicht so streng.

Was genau ist in Berlin untersagt?
Das Gesetz verbietet Wohnungsleerstand, Abriss, die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume und die Nutzung als Ferienwohnung. Nur ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung zu vermieten, ist aber erlaubt. Touristen können sich also weiter eine Bleibe über Airbnb oder andere Plattformen suchen – dürften dann aber keine Ferienwohnungen mehr finden, sondern einzelne Zimmer mit geteilter Küche und Bad.

Sind Ferienwohnungen wirklich so ein Problem?
Wie viele es in Berlin gibt, weiß man nicht. Der Senat geht von bis zu 10.000 Wohnungen aus, die bei Plattformen wie Airbnb registriert sind. Das wären fast so viele wie in ganz Berlin pro Jahr gebaut werden – Wohnraum für 20.000 Menschen. Der Immobilienentwickler GBI rechnet sogar mit 14.400 Privatunterkünften und 6,1 Millionen Übernachtungen im Jahr. Offiziell gemeldet sind bisher 6300 Ferienwohnungen.

Wird es Ausnahmen geben?
Bislang wurden 87 Ausnahmegenehmigungen erteilt – doch auf so eine dürfen nur die wenigsten Vermieter hoffen. Solche zum Beispiel, die in Krankenhausnähe Zimmer für Eltern kranker Kinder anbieten. Genehmigt werden auch Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien oder Schülerläden. Das finden viele Ferienwohnungs-Vermieter unfair.

Die besten Deals & Storys: Jetzt für den TRAVELBOOK-Newsletter anmelden!

Wie werden die Ferienwohnungen kontrolliert?
Das müssen die oft überforderten Bezirke machen, sie haben dafür mehr Stellen bekommen. Plattformen wie Airbnb wurden zudem verpflichtet, Auskunft über die Vermieter zu geben. Das Land hat auch eine Art Spitzel-Internetseite eingerichtet, auf der Nachbarn Ferienwohnungen anonym melden können. Anbietern illegaler Apartments drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Wie wehren sich Vermieter, Airbnb, Wimdu und Co?
Airbnb-Manager wollten im März mit der Berliner Landesregierung über eine Lockerung verhandeln – jedoch ohne Erfolg. Es gebe keine Ausnahmen, hieß es danach. Jetzt zieht das Vermittlungsportal Wimdu zusammen mit rund 60 Vermietern vor Gericht. Sie sehen massive Eingriffe in die Eigentumsfreiheit und die Freiheit der Berufswahl. Denn zahlreiche kommerzielle Anbieter fürchten um ihre Existenz. „Wir verlieren unser wirtschaftliches Standbein“, sagt La Barré. Einige Kollegen hätten bereits aufgegeben.

Müssen Touristen mit Sanktionen rechnen?
Wer als Urlauber in Zukunft eine kommerzielle Ferienwohnung mietet, muss nicht mit einer Strafe rechnen. Das Gesetz sieht laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht vor, dass Touristen sanktioniert werden, wenn sie eine bereits gebuchte und nun illegal vermietete Ferienwohnung nutzen.

Was ist mit bereits gebuchten Unterkünften?
Viele kommerzielle Anbieter dürften für die Sommermonate bereits zahlreiche Objekte vermietet haben. Sie müssen ihren Gästen kündigen. „Das passiert bereits“, sagte Stephan la Barré, Vorsitzender der Apartment Allianz, die 62 Betreiber von Ferienwohnungen in Berlin vertritt. Manche Anbieter warten aber auch erst einmal ab und vermieten nur noch sehr kurzfristig. Bei Airbnb bekommen Gäste, die bereits gebucht haben, dem Unternehmen zufolge eine Erstattung. Der Kundenservice bemühe sich auch um Ersatzangebote. In Zukunft dürften Urlauber bei Airbnb in Berlin nur noch einzelne Zimmer finden.

TRAVELBOOK Escapes  – kostenlos anmelden und bis zu 70 Prozent beim Urlaub sparen

Themen Berlin
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.