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Bremerin von Bundespolizei gestoppt

Warum ich mit dieser Tasche nicht ins Flugzeug durfte

Mit dieser Tasche ließ man Babette R. nicht in den Flieger
Mit dieser Tasche ließ man Babette R. nicht in den Flieger Foto: Bundespolizei / privat
Angelika Pickardt
Redaktionsleiterin

06.08.2015, 11:24 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

„Wirbel um Pistolen-Tasche“, titelte Ende vergangener Woche der Bremer „Weser Kurier“. „Frau muss Pistolentasche abgeben“, meldete „Radio Bremen“ fast zeitgleich. Was ist da am Bremer Flughafen eigentlich genau passiert? TRAVELBOOK sprach mit der Frau, die hinter der ganzen Aufregung steckt.

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Es war am vergangenen Donnerstag. Babette R. war auf dem Weg zu einem Termin nach München, wollte morgens einen Flieger ab Bremen nehmen. Mit dabei: ihre kleine Tochter (4 Monate). Als die junge Mutter mit dem Baby auf dem Arm an der Sicherheitsschleuse auf ihr Handgepäck wartet, wird sie von einem der Sicherheitsmänner plötzlich herangewunken. „Er hat mich gefragt, ob das meine Tasche ist“, sagt die 34-Jährige zu TRAVELBOOK. „Ich sagte ja. Da hat er nochmal gefragt: ‚Ist das Ihre Tasche?‘ Mehrere weitere Sicherheitsleute kommen hinzu, schütteln entsetzt mit dem Kopf.

Schnell wird klar, was der Stein des Anstoßes ist: Unter dem Leder ihrer schwarzen Handtasche zeichnet sich eine Pistole ab – zumindest macht es genau diesen Anschein. Allerdings handelt es sich mitnichten um eine echte Waffe: Die Pistolenprägung ist das Markenzeichen des niederländischen Labels „Vlieger & Vandam“, es gibt die Taschen in unzähligen Varianten. Für die Sicherheitsleute am Bremer Flughafen kommt eine Mitnahme in den Flieger dennoch nicht in Frage, sie rufen die Bundespolizei dazu. „Ein Bundespolizist mit gepanzerter Weste hat mir dann einen Vortrag gehalten und mir erklärt, warum ich damit nicht an Bord kann. Er meinte, die Pistole sähe einfach zu echt aus, und die Mitreisenden könnten sich erschrecken.“

Dieses Foto der konfiszierten Tasche hat die Bundespolizei einen Tag nach dem Vorfall veröffentlicht
Dieses Foto der konfiszierten Tasche hat die Bundespolizei einen Tag nach dem Vorfall veröffentlicht. Foto: Bundespolizei Foto: Bundespolizei

Nach dem Luftsicherheitsgesetz könnten Gegenstände zurückgewiesen werden, die „ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken“, erklärt Holger Jureczko, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Bremen. „Es wird der Anschein erweckt, dass sich eine Feuerwaffe durch das Leder abzeichnet. Die Prägung ist fest integriert und kann zudem so in der Hand gehalten werden, als würde sich eine echte Waffe in der Tasche befinden.“ Eine Mitnahme solcher Taschen im Aufgabegepäck sei in Ordnung, nicht aber das Mitführen an Bord.

Weil Babette R. am Abend schon wieder zurückfliegt und deshalb kein aufzugebendes Gepäck hat, wird ihre Pistolentasche direkt an Ort und Stelle konfisziert. „Ich konnte mir dann im Duty Free Shop noch schnell eine Plastiktüte für meine Sachen besorgen“, erzählt die Bremerin, die in München Marketing für eine Franchise-Unternehmen macht. „Ich habe dann noch einen Zettel bekommen und durfte meine Tasche abends bei der Bundespolizei wieder abholen. Die waren aber alle echt nett, ich glaube, die wussten einfach gar nicht, dass es so was gibt.“

Für die Designer von Vlieger & Vandam ist es offensichtlich, dass es sich bei ihren Pistolentaschen nur um einen Fake handelt. „Wenn man eine Tasche mit einer Pistolenprägung trägt, ist doch völlig klar, dass das keine echte Waffe ist“, sagen sie auf Nachfrage von TRAVELBOOK. Das Design der Pistolentasche sei eine Reaktion auf das Übermaß an Medienberichten über die Unsicherheit in dieser Welt. „Die heutige Welt ist wahrscheinlich die sicherste, die es je gegeben hat. Wir wollen mit der Tasche die ganze Sicherheitsdiskussion aufhellen.“ Dennoch lege man für alle Fälle jeder Tasche einen Hinweis für die Kunden bei, damit nicht unbedingt an einen Flughafen zu gehen oder bei einer Bank Bargeld zu holen.

Dass man sie mit der Tasche nicht in den Flieger gelassen hat, kann Babette R. im Nachhinein durchaus nachvollziehen. „Ich habe aber einfach nicht dran gedacht, dass das für andere Passagiere blöd sein könnte.“ Zudem habe sie die Tasche schon mal ohne Probleme als Handgepäck dabei gehabt – auf einem Flug in die USA.

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