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Sammelklage in den USA

Welche Rechte habe ich, wenn mein bezahlter „Fenster“-Platz im Flugzeug kein Fenster hat?

Fensterplatz ohne Fenster im Flugzeug
Fensterplätze im Flugzeug bieten nicht zwangsläufig eine Aussicht. Das kann man als dort Sitzender durchaus blöd finden. Ob man auch Rechte hat, klärt TRAVELBOOK. Foto: Getty Images / Eivaisla
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Laura Pomer
Freie Autorin

19. August 2025, 12:33 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Bei zahlreichen Fluggesellschaften fallen Gebühren für die Auswahl von Sitzplätzen an. Dabei können die bei vielen Reisenden beliebten Fensterplätze, abhängig vom Tarif, teurer sein. Wer sich einen solchen Platz „gönnen” möchte, dann aber auf dem vermeintlichen Fensterplatz vor einer Wand sitzt, kann sich verständlicherweise ärgern. In den USA muss es beim stillen Frust offenbar nicht bleiben: Laut Medienberichten bereitet eine Kanzlei aktuell eine Sammelklage gegen United Airlines und Delta Air Lines vor. Können wir uns davon etwas abgucken? TRAVELBOOK hat einen Experten gefragt.

Während der Mittelsitz im Flugzeug gemeinhin die wenigsten Fans hat, sind Gang- und Fensterplatz deutlich beliebter. Beide haben ihre Vorzüge: Der Sitz am Gang ermöglicht einen einfachen Zugang zur Toilette und ein schnelleres Aussteigen nach der Landung, der Fensterplatz hingegen punktet mit Abgeschiedenheit und Aussicht. Oder eben nicht! Es gibt Passagierflugzeuge, bei denen manche Sitzreihen gänzlich fensterlos sind. Und dieses „Phänomen“ erhält in den USA aktuell eine rechtliche Dimension.

Sammelklage wegen verkaufter Fensterplätze ohne Aussicht

Wie unter anderem „Newsweek“ berichtet, untersucht die kürzlich gegründete Anwaltskanzlei Greenbaum Olbrantz Fälle, in denen Passagiere einen Aufpreis für Fensterplätze gezahlt haben, letztendlich aber mit einem Sitz neben einer festen Kabinenwand Vorlieb nehmen mussten. Das habe die Kanzlei selbst auf der Website für Verbraucheransprüche „Top Class Actions“ veröffentlicht. Die beschriebene Praxis verstoße gegen das Verbraucherschutzgesetz und missachte Fluggastrechte. Zudem könne das Versprechen eines Fensterplatzes als irreführende Werbung ausgelegt werden.

Die Kosten für Sitzplatzreservierungen können je nach Airline, Reiseklasse und Tarif unterschiedlich ausfallen. Bei der Billigfluggesellschaft Ryanair beispielsweise belaufen sich die Preise für einen Wunschsitzplatz auf 4,50 bis 33 Euro pro Flugstrecke – ziemlich happig. Und trotzdem ist es ausgerechnet Ryanair, die sich schon häufiger öffentlich darüber amüsiert hat, wenn Fluggäste ihre bezahlten Fensterplätze ohne Fenster wenig lustig finden, siehe diesen Instagram-Post.

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Klar, es ist ärgerlich, wenn man glaubte, für eine Aussicht aus dem Fenster bezahlt zu haben, dann aber auf einem Fensterplatz sitzen muss, der seinem Namen nicht gerecht wird. Und besonders natürlich auf einem Langstreckenflug. Doch reicht das für einen Vorstoß wie in den USA? TRAVELBOOK hat den Rechtsanwalt Jan Bartholl gefragt.

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Kann ich wegen Fensterplatz ohne Fenster klagen?

Zunächst klärt Jan Bartholl, dass es in Deutschland die Möglichkeit einer Sammelklage, wie sie derzeit offenbar in den USA geprüft wird, gar nicht gibt. In Deutschland wäre somit jeder mit einem entsprechenden Anliegen auf sich selbst gestellt. Dem Experten ist ein solcher Fall aus der Vergangenheit allerdings nicht bekannt. Und dafür scheint es Gründe zu geben.

„Ein Sitzplatz am Fenster beinhaltet nicht ausdrücklich die Aussicht aus dem Flugzeugfenster“, erklärt Jan Bartholl. Die Bezeichnung beziehe sich vielmehr auf die Anordnung der Sitze – es gibt Plätze am Gang, in der Mitte und solche, die räumlich am Fenster liegen. Aus den AGB der Fluggesellschaften lasse sich somit vermutlich keine Aussicht ableiten. Zumal die Fluggesellschaften im Zweifelsfall gute Erwiderungsgründe haben. „Die Sitzreihen sind ja nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen in bestimmter Weise besetzt“, erklärt Bartholl.

Dem Experten leuchtet es hingegen ein, dass in den USA der Versuch einer Sammelklage unternommen wird. Dort gibt es mit den sogenannten „Punitive Damages“ eine Form der Entschädigung, die zusätzlich zum eigentlichen Schadensersatz gewährt wird. In Deutschland bestehen Schadensersatzansprüche hingegen nur im Fall entstandener Vermögensschäden. Ohne Vermögensschäden gibt es keinen Anspruch und somit auch keine Grundlage für ein Rechtsverfahren.

Was der Experte empfiehlt

Was man hingegen tun kann, so Jan Bartholl: sich an die Airline wenden und versuchen, das Geld für die Sitzplatzreservierung zurückzuerhalten. „Beschreiben Sie, dass Sie es sich anders vorgestellt haben und für die Sicht aus dem Fenster bezahlt haben“, so sein Tipp. Vielleicht zeigt sich die Airline dann kulant.

Übrigens stehen die Chancen in Deutschland gemeinhin ganz gut, dass Sie bei einem gewünschten Fensterplatz auch einen solchen erhalten. TRAVELBOOK weiß aus einem früheren Gespräch mit einem Sprecher der Lufthansa, dass auf Langstreckenflügen grundsätzlich keine Plätze neben einer Wand ohne Fenster vergeben werden. In Europa verkehren ohnehin nur wenige Passagiermaschinen mit fensterfreien Reihen. Wer ganz sicher gehen will, kann auf speziellen Seiten das Kabinenlayout der verschiedenen Flugzeugmodelle einsehen, etwa auf Seatguru.com.

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