13. Juli 2025, 17:08 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ein Gipsarm oder -bein setzt Sie vielleicht nicht völlig außer Gefecht. Unter bestimmten Umständen kann er jedoch dazu führen, dass Sie von einem Flug ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall gibt es beim Fliegen mit Gips einiges zu beachten. TRAVELBOOK geht ausführlicher darauf ein.
Eine Fraktur, die mit einem Gips behandelt werden muss, kommt in der Regel plötzlich – und unabhängig davon, ob man bereits eine Reise gebucht hat. Wer noch nie in dieser Situation war, weiß womöglich gar nicht, dass eine solche Verletzung die Reisepläne durchkreuzen kann. Die betroffene Person ist unter Umständen nicht „Fit to Fly“.
Übersicht
Beim Fliegen mit Gips brauchen Sie ein „Fit to Fly“-Attest
Mit anderen Worten: Wer mit einem Gips fliegen möchte, benötigt allemal eine sogenannte Flugtauglichkeitsbescheinigung – auch „Fit to Fly“-Attest genannt. Die Airlines stellen hierfür meist ein Formular bereit. Diese muss der behandelnde Arzt ausfüllen und unterzeichnen. Er übernimmt damit die Verantwortung dafür, dass die betroffene Person „gesundheitlich uneingeschränkt flugtauglich“ ist – so etwa der Wortlaut in einem Formular von Thai Airways.
Ob die Airline die Bescheinigung akzeptiert oder die Beförderung trotz eines vorliegenden Attests verweigert, liegt in ihrem Ermessen. Das bestätigt auf TRAVELBOOK-Nachfrage der Reiserechtsexperte Jan Bartholl.
Von einem „Fit to Fly“-Attest haben Sie womöglich bereits gehört. Ein solches Dokument benötigen Fluggäste bei verschiedenen Erkrankungen (zum Beispiel der Atemwege), wenn sie medizinische Geräte mitführen müssen oder ab der 28. Schwangerschaftswoche als werdende Mütter reisen. Hier soll es jedoch speziell um das Fliegen mit Gips gehen. Und dass Sie damit die Bescheinigung bekommen, ist übrigens nicht garantiert.
Frischer Bruch? Wann ein Gips gefährlich werden kann
Es gibt mehrere Szenarien, in denen bei einem Bruch oder Gips kein Flugtauglichkeitsattest ausgestellt werden kann – oder zumindest besondere Vorsicht geboten ist.* So besteht in den ersten 48 Stunden nach einer Fraktur ein erhöhtes Risiko für Schwellungen im betroffenen Bereich. Ein Flug in dieser frühen Phase kann problematisch sein, weil der Kabinendruck in der Höhe das Anschwellen zusätzlich begünstigen kann. Damit das Gewebe Raum hat, sich auszudehnen, muss ein so frischer Gips längs aufgespalten werden. Ohne diese Maßnahme besteht das Risiko schwerwiegender Durchblutungsstörungen. Im schlimmsten Fall kann ein sogenanntes Kompartmentsyndrom entstehen – eine Druckerhöhung im Muskel, die die Blutversorgung unterbrechen und bleibende Schäden verursachen kann.
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Einen Bruch zu verschweigen und den Gips beim Boarding unter dem Ärmel zu verstecken, wäre keine gute Idee. Schließlich drohen ernsthafte gesundheitliche Folgen. Passagiere sind ohnehin verpflichtet, die Airline über ihre gesundheitliche Situation zu informieren. In vielen Fällen sind organisatorische Vorkehrungen nötig. Eine Person mit einem vollständig eingegipsten Bein müsste beispielsweise drei Sitzplätze buchen, so Ryanair.
Komplexe oder instabile Brüche machen das Fliegen riskant
Als besonders risikobehaftet gelten offene Frakturen, also solche, bei denen der Knochen durch die Haut tritt, sowie instabile Brüche, die mit einem äußeren Fixateur stabilisiert werden müssen. Schon das Ein- und Aussteigen kann bei diesen Verletzungen zum Problem werden. Turbulenzen können die Stabilität des Fixateurs gefährden und schlimmstenfalls zu weiteren Komplikationen führen.

Auch Patienten mit erhöhtem Thromboserisiko, etwa durch einen frischen Beinbruch und eingeschränkte Mobilität, sollten nach Einschätzung von Medizinern nicht an einem regulären Linienflug teilnehmen. Das lange Sitzen in beengter Haltung erhöht bei ihnen das Risiko für eine tiefe Venenthrombose oder gar eine lebensgefährliche Lungenembolie.

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Was machen Verletzte, die nicht mitfliegen dürfen?
Menschen mit schweren, aber stabilen Verletzungen erhalten in Ausnahmefällen einen medizinisch begleiteten Transport im Linienflugzeug mit spezieller Lagerung, etwa in Liegeposition. Das muss jedoch frühzeitig mit der Airline abgestimmt werden und ist logistisch aufwendig.
In den meisten Fällen – und sofern es die Distanz erlaubt – wird auf einen bodengebundenen Rücktransport zurückgegriffen, etwa mit einem Krankentransportfahrzeug oder einem Intensivtransportwagen. Je nach Fall und Absicherung (z. B. über eine Auslandskrankenversicherung) ist auch ein Ambulanzflug mit einem speziell ausgestatteten Flugzeug möglich.
* TRAVELBOOK wurde fachlich von einem Oberarzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin beraten.