20. November 2025, 16:55 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Pöbelnde oder randalierende Passagiere in Flugzeugen sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. In Frankreich hat ein solch aggressives Verhalten nun Konsequenzen. Die Regierung hat deutlich härtere Strafen für Flugrandalierer eingeführt.
Noch telefonieren, obwohl elektronische Geräte für Start oder Landung bereits ausgeschaltet sein sollen, Missachten von Sicherheitsanweisungen der Crew oder auch das Behindern der Arbeit der Flugzeugbesatzung. Immer wieder stören Passagiere den Ablauf im Flieger – laut der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) gibt es in Europa pro Monat zwischen 200 und 500 Vorfälle. In Frankreich hat das jetzt Konsequenzen. Die Regierung greift hart gegen störende Fluggäste durch. Ein entsprechendes Dekret gilt seit Anfang November. Vom französischen Verkehrsministerium heißt es, dass das ungebührliche Verhalten an Bord von Flugzeugen eine wachsende Bedrohung für die Flugsicherheit, den Passagierkomfort und die Arbeitsbedingungen der Besatzung darstelle.
Bußgelder und Flugverbote möglich
Das französische Dekret legt Strafen von bis zu 10.000 Euro – bei wiederholtem Verstoß sogar 20.000 Euro – fest. Das Bußgeld kann etwa dann verhängt werden, wenn Fluggäste folgende Verstöße begehen:
- Behinderung der Durchführung der Sicherheitsaufgaben der Flugbesatzung
- Verwendung von elektronischen Geräten, obwohl die Verwendung untersagt oder eingeschränkt ist
- Verweigerung von Sicherheitsanweisungen der Crew
Laut französischem Verkehrsministerium kann bei schwerwiegenden Fällen auch ein Beförderungsverbot von bis zu vier Jahren verhängt werden. Demnach soll es aber Abstufungen der Sanktionen geben – je nach Schwere der Verstöße –, sodass es eine verhältnismäßige und angemessene Reaktion auf jede Situation gibt.
Für die neuen Sanktionen wurde auch extra eine spezielle Datenbank eingerichtet. In dieser können französische Fluggesellschaften Fehlverhalten melden. Bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde prüft man dann die Informationen.
Störendes Verhalten wird nicht toleriert
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Flüge, die von Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, die über eine von Frankreich ausgestellte Betriebsgenehmigung verfügen. Betroffene Passagiere haben eine einmonatige Frist, um eine Stellungnahme einzureichen. Nach eingehender Prüfung und Bewertung wird dann entsprechend für oder gegen ein Sanktionsverfahren entschieden.
Frankreichs Verkehrsminister erklärt in einer Stellungnahme auf der Website des Verkehrsministeriums, dass die Sicherheit von Passagieren und Besatzung oberste Priorität habe. Störendes Verhalten an Bord von Flugzeugen sei inakzeptabel, da es die Flugsicherheit gefährde und die Arbeitsbedingungen der Flugbesatzung beeinträchtige. Mit der Einführung des neuen Dekrets schaffe man die Voraussetzungen für eine schnelle, faire und verhältnismäßige Durchsetzung. Störendes Verhalten werde nicht toleriert, so der Verkehrsminister.
Er weist außerdem darauf hin, dass bei schweren Verstößen auch eine Strafverfolgung möglich sei, die bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro nach sich ziehen könne.