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Bei Überbuchung

Airline bietet Geld für späteres Fliegen – lohnt sich der Deal wirklich?

Fluggäste bekommen Geld wegen Überbuchung ihres Fluges
Überbuchte Flüge können geduldigen Passagieren ein paar Hundert Euro einbringen. Doch manchmal folgt auf das Angebot statt einer Belohnung nur Ärger. Foto: Getty Images
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Laura Pomer
Freie Autorin

27. Juli 2026, 7:22 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Vielleicht haben Sie es selbst schon erlebt: Am Gate warten Sie auf das Boarding, als die Airline mitteilt, dass der Flug überbucht ist. In solchen Fällen suchen Fluggesellschaften häufig Freiwillige, die auf eine spätere Verbindung ausweichen – gegen einen finanziellen Anreiz. Wer am Zielort keine dringenden Termine hat, kann so mit etwas Verspätung, aber dafür mit Glück um einige Hundert Euro reicher ankommen. Doch nicht immer läuft die freiwillige Umbuchung so ab, wie Passagiere es erwarten.

Flugzeuge möglichst vollständig auszulasten – das ist der Grund für das Phänomen überbuchter Flüge. Airlines gehen davon aus, dass nicht alle gebuchten Passagiere tatsächlich erscheinen. Deshalb nehmen sie mehr Buchungen an, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind. Doch nicht immer geht diese Rechnung auf, und dann können nicht alle Reisenden mitfliegen.

Bei der US-amerikanischen United Airlines kam es in diesem Zusammenhang vor einigen Jahren zu einem unschönen Vorfall: Ein Passagier soll gewaltsam aus der Kabine entfernt worden sein, TRAVELBOOK berichtete. Die Bilder sorgten 2017 weltweit für Empörung.

Bei Überbuchungen gegen Entschädigung später fliegen

Doch dazu muss es eigentlich nicht kommen. Zwar ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Airlines geregelt, dass Fluggäste bei einer Überbuchung zurückgewiesen werden können – auch bei der deutschen Lufthansa. In der Praxis versuchen Fluggesellschaften jedoch meist, diesen Fall zu vermeiden. Stattdessen suchen sie am Gate nach Freiwilligen, die gegen einen finanziellen Anreiz auf ihren gebuchten Flug verzichten und auf eine spätere Verbindung ausweichen.

Solche zu finden, fällt dabei häufig nicht schwer. Immerhin kann, wer am Zielort keine zeitkritischen Termine hat, sich mit einer späteren Ankunft oft arrangieren – zumal es dafür Geld geben kann. Doch man sollte sich nicht zu früh freuen, wenn am Gate ein stattliches Sümmchen ausgerufen wird. Wie ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, kann es durchaus passieren, dass der zunächst versprochene Betrag nachträglich nach unten korrigiert wird.

Lufthansa versprach 250 Euro – doch zahlte dann nur die Hälfte

Am 16. Juli 2026 war ein Lufthansa-Flug von Frankfurt am Main nach Wien überbucht. Per Durchsage am Gate bot die Airline Buchungsgästen, die freiwillig auf eine spätere Verbindung ausweichen würden, eine Ausgleichszahlung von 250 Euro an.

Unter den wartenden Passagieren war eine Frau, die ihre Geschichte TRAVELBOOK schilderte – sie möchte anonym bleiben. Sie hatte sich bereits beim Check-in bereit erklärt, im Fall einer Überbuchung später zu fliegen. Als die Durchsage am Gate ertönte, freute sie sich über das zusätzliche Taschengeld für das lange Wochenende bei ihrer Freundin. Eine weitere Reisende nahm das Angebot ebenfalls an.

Als die beiden Frauen am Schalter ankamen, erwartete sie jedoch eine unliebsame Überraschung. Ob er zuerst die guten oder die schlechten Nachrichten verkünden solle, fragte der Mitarbeiter. Die gute: Eine Entschädigung werde es auf jeden Fall geben. Die schlechte: Das zuvor per Durchsage versprochene Angebot von 250 Euro sei ein Fehler gewesen – tatsächlich stünden den beiden Reisenden lediglich 125 Euro zu.

„Als Begründung erklärte er, dass wir nur rund eine Stunde später am Zielort ankommen würden“, berichtet die Informantin. Für sie war diese Erklärung zunächst akzeptabel.

Doch bei der prognostizierten Ankunftszeit blieb es nicht – die Ersatzmaschine hatte Verspätung. Am Ende starteten die beiden Frauen mehr als zwei Stunden später als ursprünglich geplant. „Als wir daraufhin versucht haben, die restlichen 125 Euro doch noch zu bekommen, wurde uns mitgeteilt, dass wir einen Deal eingegangen seien“, erzählt sie. Die späteren Umstände änderten daran nichts. Damit war die Diskussion beendet.

Lufthansa erklärt, wann Anspruch auf Entschädigung besteht

Wie ein Lufthansa-Sprecher TRAVELBOOK erklärt, wird im Zusammenhang mit Überbuchungen zwischen zwei unterschiedlichen Situationen entschieden: der unfreiwilligen Nichtbeförderung und der freiwilligen Zustimmung eines Fluggasts zu einer Umbuchung.

„Wird einem Fluggast gegen seinen Willen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert, hat er Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Ausgleichszahlung“, erklärt der Sprecher. Die Höhe richtet sich dabei nach der Flugstrecke.

„Freie, individuelle Vereinbarung zwischen Airline und Fluggast“

Ganz anders wiederum ist die Situation nach Auffassung der Fluggesellschaft zu bewerten, wenn – vor einer möglichen Nichtbeförderung – zunächst freiwillige Fluggäste gesucht werden, die bereit sind, auf einen späteren Flug auszuweichen. Die EU-Fluggastrechteverordnung enthalte für freiwillige Umbuchungen keine festen Vorgaben hinsichtlich der Höhe oder Struktur einer Kompensation, so der Sprecher. Die Bedingungen würden daher individuell zwischen Airline und Fluggast vereinbart. Gesetzlich festgelegte Mindestbeträge oder feste Entschädigungsstaffeln nach Strecke oder Verspätungsdauer seien für diesen Fall nicht vorgesehen.

Dennoch: Der Flugreisenden aus Frankfurt wurden 250 Euro per Lautsprecherdurchsage in Aussicht gestellt. Doch damit hat sie offenbar nicht viel in der Hand, wie TRAVELBOOK aus einem Gespräch mit einem Experten lernt.

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Geldangebote per Lautsprecherdurchsage sind nicht bindend

Wie der Rechtsanwalt Jan Bartholl erklärt, ist das zunächst per Lautsprecherdurchsage unterbreitete Angebot von 250 Euro als invitatio ad offerendum zu würdigen: ein Angebot mit späterer Individualisierung. „Rechtlich entscheidend ist, welche konkrete Vereinbarung mit der Airline abgeschlossen wurde. Wenn Reisende am Schalter eine neue Vereinbarung unterzeichnen oder ausdrücklich erklären, das geänderte Angebot anzunehmen, ist von einem neuen Vertragsschluss auszugehen“, so Bartholl.

Im beschriebenen Fall dürfte die nachträgliche Reduzierung durch Lufthansa auf 125 Euro also wirksam sein. Denn die Passagierinnen haben der Änderung ausdrücklich zugestimmt. Hätten sie das nicht, könnten sie gegebenenfalls auf Erfüllung des ursprünglichen Angebots bestehen. Wie die Chancen in solchen Fällen stehen, hängt laut dem Experten wesentlich davon ab, ob und wie das reduzierte Angebot kommuniziert und akzeptiert wurde, also beispielsweise schriftlich oder per Mail.

Mündliche Abmachungen zur freiwilligen Umbuchung sind allgemein nicht verbindlich

Aber selbst wenn sich Reisende und Airline über die Konditionen scheinbar einig sind, kann es im weiteren Ablauf noch zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen. Dies zeigt ein anderer Fall der jüngeren Vergangenheit, der TRAVELBOOK vorliegt.

Ein weiterer Lufthansa-Kunde schildert einen ähnlichen Vorfall: Nachdem er sich am Flughafen Berlin auf eine Durchsage hin bereit erklärt hatte, gegen eine Geldzahlung auf seinen Flug zu verzichten, habe ihn das Bodenpersonal zunächst warten lassen – womöglich würde doch noch etwas frei werden. Danach sei er jedoch nicht mehr aufgerufen worden. Am Ende habe er den Flug verpasst und erst mit einer späteren Maschine weiterreisen können. Eine Entschädigung habe er nach eigenen Angaben nicht erhalten.

Geld für späteres Fliegen – wann sich der Deal lohnt

Für Reisende kann es sich lohnen, freiwillig auf einen späteren Flug auszuweichen – insbesondere dann, wenn sie am Zielort flexibel sind. Denn es winken eine individuelle Entschädigung oder andere Leistungen von der Airline – wobei man noch einmal betonen sollte, dass diese freiwillige Vereinbarung nicht mit der gesetzlichen Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gleichzusetzen ist. Allerdings ist es in der Praxis üblich, Freiwilligen einige Hundert Euro für die Wartezeit zu zahlen, das kann ein attraktiver Tausch sein.

Doch Fluggäste sollten sich nicht allein auf den per Durchsage versprochenen Betrag verlassen. Entscheidend ist, welche Bedingungen tatsächlich gelten, bevor sie dem Deal zustimmen, und ob diese entsprechend festgehalten werden. Wer sich auf eine Vereinbarung einlässt, sollte sich vorab genau informieren und sich die Konditionen möglichst bestätigen lassen. Denn wie die geschilderten Fälle zeigen: Was am Gate als unkompliziertes Geschäft beginnt, kann später zu Ärger führen.

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