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EU-Verhandlungen

Kommt bald die pauschale 250-Euro-Entschädigung bei Flugverspätung?

Die EU will die Fluggastrechte reformieren
Die EU will die Fluggastrechte reformieren Foto: Getty Images
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Katharina Regenthal
Redakteurin TRAVELBOOK

9. Juni 2026, 12:35 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Fällt ein Flug aus oder hat große Verspätung, gibt es je nach Entfernung eine entsprechende Entschädigung. In Zukunft könnte das etwas anders ablaufen. Im Zuge der EU-Fluggastrechte-Reform ist jetzt auch eine pauschale Entschädigung im Gespräch.

Die Verhandlungen innerhalb der EU um eine Reform der Fluggastrechte sind zuletzt ins Stocken geraten. Deutschland und Frankreich haben deshalb jetzt einen Kompromissvorschlag gemacht. Dieser sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 Euro nach mehr als drei Stunden Verspätung für Fluggäste vor. Das berichtet die „FAZ“. Demnach soll auch die Erstattung erleichtert werden, indem Fluggesellschaften den Passagieren einen Link zu einem Erstattungsformular bereitstellen. Für Fluggäste hätte diese Regelung Vor- und Nachteile.

Passagiere profitieren (nicht)

Hat ein Kurzstreckenflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden, gibt es aktuell eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Bei Langstreckenflügen sind bis zu 600 Euro möglich. Das ist deutlich mehr als die vorgeschlagenen pauschalen 250 Euro. Ein klarer Nachteil also für Fluggäste.

Auf der anderen Seite hat es auch einen Vorteil, insbesondere, wenn die pauschale Entschädigung den Link zu einem Erstattungsformular bedingt. Die eigenen Ansprüche geltend zu machen, wäre dann deutlich einfacher, und vermutlich würden es auch mehr Menschen machen.

Auch interessant: In welchen Fällen man für einen verpassten Anschlussflug Entschädigung bekommt

Jan Bartholl, Anwalt für Reiserecht, erklärt im Gespräch mit TRAVELBOOK, dass seiner Ansicht nach, beide Seiten, also Fluggesellschaften und Fluggäste, mit dem Status quo ganz gut fahren. Daher könne er nicht nachvollziehen, warum ein so gutes System, das sich jetzt eingebürgert habe, unbedingt geändert werden müsse. Er sehe es nicht als Notwendigkeit.

Grundsätzlich könne er aber die Argumente der Fluggesellschaften verstehen, die sich über die Regelung beschweren. Im deutschen Recht gebe es das sonst nicht, dass man schadenunabhängig einen Geldanspruch zugesprochen bekommt. Seiner Erfahrung nach fordere aber nur ein Bruchteil der Passagiere eine Entschädigung tatsächlich auch ein.

Fronten sind verhärtet

Ob die pauschale 250-Euro-Entschädigung bei Flugverspätungen kommt, ist allerdings noch nicht klar. Die Europäische Kommission und der Ministerrat wollen bisher die aktuellen Rechte von Fluggästen einschränken, um Fluglinien zu entlasten. So soll es etwa eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von vier Stunden geben. Laut Europäischen Verbraucherschützern könnten dann rund 60 Prozent der heute anspruchsberechtigten Passagiere ihren Anspruch verlieren, berichtet etwa die „tagesschau“.

Das Europaparlament will dagegen die Fluggastrechte stärken und die bisherigen Bedingungen beibehalten und die Entschädigungen sogar leicht erhöhen. Bis zum 15. Juni soll es eine Einigung geben. Wenn nicht, gilt die Reform als gescheitert. Bartholl geht nicht davon aus, dass die neuen Regelungen durchgehen.

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