12. August 2015, 10:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Da man sich seinen Sitznachbarn im Flugzeug oft nicht aussuchen kann, hat man entweder Glück oder eben Pech – und neben sich mitunter mehrere Stunden einen Störenfried sitzen, der den Flug zu einer echten Tortur werden lässt. Aber was kann man in so einem Fall tun?
Die Gründe für den Streit im Flieger sind vielfältig: Der Sitznachbar beansprucht zum Beispiel besonders viel Platz für sich. Oder er ist mächtig angetrunken. Er beansprucht das Handgepäckfach über der Sitzreihe für sich. Oder er hat einen strengen Körpergeruch. „Meistens geht es aber um zurückgeklappte Rückenlehnen, Armlehnen zwischen den Sitzen und Tiere in der Kabine“, erzählt Theresa Krohn, Sprecherin von Air Berlin. Sie rät dazu, sich bei Problemen erst einmal direkt an den Sitznachbarn oder Vordermann zu wenden.
Sind es Kleinigkeiten, die das Wohlbefinden stören, sind Durchatmen und Ablenken oft hilfreich. „Ohrenstöpsel rein und konzentriert auf den Bildschirm schauen“, rät Lufthansa-Flugbegleiterin Angela Belger, wenn der Nebenmann zum Beispiel allzu gesprächig ist. Wer einsilbig antwortet, demonstriert zusätzlich Desinteresse und entkommt so am ehesten dem Wortschwall des Sitznachbarn.
Erst gibt’s eine Verwarnung
Sobald die Flugzeugtüren geschlossen sind, hat der Kapitän die Polizeigewalt an Bord. Wer sich den Anweisungen des Personals widersetzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, erklärt Reiserechts-Experte Ronald Schmid. „Die Stewardessen sind nicht irgendwelche Hanseln.“ Wer sich nicht hinsetzt oder anfängt, laut herumzukrakeelen, stelle eine Gefahr für die Flugdurchführung dar. Im Extremfall kann er der Maschine verwiesen werden.
Vorher gibt es aber eine Verwarnung, bei der Lufthansa zum Beispiel durch einen „Warning Letter“, erklärt Flugbegleiterin Belger, die als sogenannte Purserin nach dem Kapitän verantwortlich für die Sicherheit an Bord ist. Fährt die Maschine noch auf dem Rollfeld, können Störenfriede von der Polizei abgeholt werden. Einmal in der Luft, kann der Kapitän alle ihm erforderlich erscheinenden Maßnahmen einleiten, um den Flug sicher zu Ende zu bringen. Entscheidet er sich für eine Zwischenlandung, kann das für den Unruhestifter teuer werden: „Die Fluggesellschaft kann Schadenersatz für die zusätzliche Landung verlangen“, sagt Jurist Schmid.
Generell rät Flugbegleiterin Belger, bei Problemen die Crew einzubinden. Hat man seinen Wunschplatz nicht bekommen, könne man ebenfalls ruhig auf die Besatzung zugehen. Ein Sitzplatzwechsel lasse sich meist organisieren, oft durch andere tauschbereite Passagiere.
Haarig wird die Lage bei angetrunkenen Gästen: „Da ist Fingerspitzengefühl gefragt“, sagt Theresa Krohn von Air Berlin. Solange sich der Schwips nur durch auffallende Fröhlichkeit oder Neigung zum Singen äußert, ist es dem Kabinenpersonal überlassen, für Ruhe zu sorgen. Schluss mit lustig ist beispielsweise bei mitgebrachten Alkoholika oder permanenter Ruhestörung.
Fühlen sich Mitreisende persönlich angegangen, zum Beispiel durch Annäherungsversuche oder aggressives Verhalten, sollten sie sofort einen Flugbegleiter einschalten. Das gilt auch bei allen anderen Problemen, denen man sich alleine nicht gewachsen fühlt.
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Es gibt kein Recht auf auf einen störungsfreien Flug
Bei manchen Unannehmlichkeiten ist aber auch einfach Ausharren gefragt. Den Körpergeruch von Mitreisenden müssen Passagiere zum Beispiel hinnehmen – sofern es keine Möglichkeit für einen Platzwechsel gibt. Ein Recht auf einen störungsfreien Flug gibt es nicht, erklärt Reiserechtler Schmid. So haben Reisende auch keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie aufgrund ihres Sitznachbarn schlecht schlafen oder sich eingeengt fühlen. In solchen Fällen hilft nur: abschalten und warten, bis die Maschine wieder am Boden ist.