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Rechtsstreit in den USA

Verletzungen durch Servierwagen! Passagiere verklagen Airline

Verletzungen durch den Servierwagen brachten Airline eine Klage ein
Bei Delta Air soll es wiederholt zu Verletzungen gekommen sein, weil das Kabinenpersonal den Servierwagen nicht ordnungsgemäß bediente Foto: Getty Images/AVI stock
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Laura Pomer
Freie Autorin

18. September 2025, 12:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ist Ihnen im Flugzeug das Kabinenpersonal schon einmal unabsichtlich mit dem Servierwagen gegen die Füße gestoßen? Dann wissen Sie, dass das recht schmerzhaft sein kann. Ein Mann soll auf einem Flug der US-amerikanischen Fluggesellschaft Delta Air besonders heftig von einem solchen Trolley getroffen worden sein. Der Vorfall habe bei ihm Verletzungen ausgelöst, die ihn arbeitsunfähig machten, wie Medien berichten. Nun hat er gegen die Airline geklagt; und die ist mit solchen Vorwürfen inzwischen vertraut.

Mann verklagt Delta Air wegen Verletzungen durch Servierwagen

Man könnte langsam den Eindruck gewinnen, dass das Kabinenpersonal von Delta Airlines sich ein wenig grob verhält. Zumindest mehren sich die Fälle von Fluggästen, die durch einen vermeintlich unvorsichtigen Umgang mit dem Servierwagen durch Flugbegleiter verletzt worden sein sollen. Ein Beispiel ist der Fall eines New Yorker Bauunternehmers, der im November 2022 auf einem Flug der US-amerikanischen Airline von Detroit nach Phoenix am Gang gesessen hat. Er sei mit ausgestreckten Beinen eingeschlafen, wie unter anderem „Aerotelegraph“ berichtet, als plötzlich ein zurückrollender Getränke-Trolley auf ihn prallte.

Man kann sich vorstellen, dass dieser Vorfall für den Betroffenen alles andere als angenehm war. Doch es blieb nicht bei einem kurzen Schreckmoment und schmerzenden Zehen. Wie das Portal weiter berichtet, habe der Mann sofort bemerkt, dass ihm etwas Ernsthaftes zugestoßen sei. „Später stellten Ärzte schwerwiegende Verletzungen an der Wirbelsäule fest, die nicht operiert werden können.“ Seither – der Vorfall liegt inzwischen fast drei Jahre zurück – ist er auf Schmerztherapien angewiesen und arbeitsunfähig. Seine Klage vor einem Gericht im US-Bundesstaat Michigan lautet nun auf Fahrlässigkeit. Laut seiner Aussage haben die Flugbegleiterinnen den Servierwagen nicht ordnungsgemäß gesichert.

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Bislang kam die Airline um ein Verfahren herum

Verletzungen durch den Servierwagen in der Flugzeugkabine scheinen bei Delta Air Lines inzwischen Tradition zu haben. Anders gesagt: Die Airline sah sich bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. So soll sich beispielsweise im Jahr 2022 eine Frau aus Florida, die von Paris nach New York geflogen ist, durch das unachtsame Führen eines Servierwagens eine Schulterverletzung zugezogen haben. Der Fall wurde rund zwei Jahre später durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet. Ähnlich verlief es bei einem weiteren Vorfall aus dem Jahr 2023, bei dem sich ein Passagier am Knie verletzte. Das aktuelle Beispiel ähnelt den früheren Fällen, unterscheidet sich jedoch in einem wichtigen Detail: Der Vorfall wird nicht hinter verschlossenen Türen durch einen Vergleich beigelegt, sondern vor Gericht verhandelt.

Nun befinden wir uns in den USA. Vielleicht erinnert das Thema Sie an die zahlreichen dokumentierten Fälle, in denen Menschen versucht haben, Unfälle zu inszenieren oder tatsächliche Ereignisse stark zu übertreiben. Das Ziel dieser Täuschungen ist es, falsche Versicherungs- oder Schadensersatzforderungen zu stellen und so an Geld zu gelangen. Solche Fälle werden als „Slip-and-Fall-Fraud“ bezeichnet, was sich etwa mit „Betrug durch Ausrutschen und Stürzen“ übersetzen lässt. Aus diesem Grund wird in den USA besonderer Wert auf deutliche Warnhinweise gelegt. Bekannt sind die gut sichtbaren Schilder, die auf nassen oder rutschigen Boden hinweisen. Mit diesen Schildern sichern sich Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche ab. Genau ein solcher Warnhinweis habe im aktuellen Fall gefehlt, kritisiert der Kläger aus New York.

Warnhinweis über feuchten Boden in New York
Ein üblicher Anblick in den USA: Warnschilder, die auf mögliche Gefahren (in diesem Fall ein feuchter Boden) hinweisen sollen Foto: Getty Images

TRAVELBOOK sprach mit einem Anwalt über den Fall

Auf TRAVELBOOK-Nachfrage erklärt Rechtsanwalt Jan Bartholl, dass in den USA – ebenso wie übrigens in Deutschland – das Montrealer Übereinkommen gilt. Diesem zufolge haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich für Verletzungen eines Fluggasts an Bord. Dies gilt bis zu einem Wert von 100.000 Sonderziehungsrechten (etwa 125.000 Euro), unabhängig von einem Verschulden. „Weitergehende Schäden und Forderungen über diesen Betrag hinaus kann die Fluggesellschaft durch den Nachweis abwenden, dass sie weder fahrlässig noch schuldhaft gehandelt hat“, so Bartholl

Was bedeutet das für den Fall des New Yorkers? „Die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Anspruchsverfolgung hängen von vielen Faktoren ab“, erklärt der Experte. Ohne genaue Hintergründe des Vorfalls sei eine Einschätzung nicht möglich. In Deutschland jedenfalls stünde der Kläger vor größeren Hürden, mahnt Jan Bartholl. Er müsste alle wichtigen Tatsachen selbst darlegen und glaubhaft beweisen, dass er sich die Verletzungen durch den Servierwagen in der Flugzeugkabine zugezogen hat. „Insoweit gilt in Deutschland das strenge Beweismaß des § 286 ZPO.“ Dieses besagt, dass für jedes einzelne Merkmal der sogenannte „Vollbeweis“ erbracht werden muss. Dazu gehören die Verletzung selbst, die Handlung, die sie verursacht hat, der Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden, die Rechtswidrigkeit, die Dauer und Schwere der Schmerzen sowie die Höhe des Schmerzensgeldes.

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