EU führt Einreiseantrag „ETIAS“ nun doch erst 2025 ein
Das europäische Reisegenehmigungssystem „ETIAS“ soll für mehr Sicherheit sorgen – und befindet sich wider Erwarten derzeit noch immer im Aufbau Foto: Getty Images
27. September 2023, 17:15 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Schon länger plant die Europäische Kommission, ein neues Einreise-System einzuführen. Reisende aus 60 Ländern müssen dann vor der Einreise in einen Schengen-Mitgliedsstaat eine „ETIAS“-Genehmigung beantragen. Nach mehrmaligen Verzögerungen und dem Verschieben von 2021 auf 2022, 2023 und dann sogar 2024 wurde der Start jetzt erneut nach hinten verlegt. Voraussichtlich Anfang 2025 soll „ETIAS“ nach aktuellem Stand vollumfänglich einsatzbereit sein.
Die Europäische Union hat den Termin für den Start des European Travel Information and Authorization System („ETIAS“) erneut verschoben, wie unter anderen das Branchenportal „FVW“ berichtete. Nach US-amerikanischem „ESTA“-Vorbild plant Europa mit „ETIAS“ stärkere Grenzkontrollen für Reisende aus dem Ausland. Reisende aus derzeit 60 Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen dann nicht mehr für bis zu 90 Tage visumfrei und kostenlos in den Schengen-Raum einreisen. „ETIAS“ sollte ursprünglich schon im Juli 2021 eingeführt werden.
Wie funktioniert „ETIAS“?
„ETIAS for Europe“ („ETIAS für Europa“) überprüft die Reisenden, noch bevor diese ihre Reise antreten. Dafür werden alle Informationen, die über den „ETIAS-Antrag“ zur Verfügung gestellt werden, geprüft und mit Sicherheitsdatenbanken verglichen.
Um den Antrag zu stellen, benötigen Reisende einen gültigen Reisepass, eine E-Mail-Adresse und eine Debit- oder Kreditkarte für die Kosten. Die Antragsgebühr wird sich auf voraussichtlich sieben Euro belaufen.
Wird der Antrag genehmigt, erhält der Reisende die „ETIAS“-Visumbefreiung. Diese gilt für kurzfristige Aufenthalte sowie für Geschäfts- und Freizeitzwecke bis zu 90 Tage. Alle, die etwa in Europa studieren und arbeiten wollen, müssen weiterhin ein anderes Visum beantragen. Die „ETIAS“-Antrags-Genehmigung gilt für drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, sollte letzteres vorher eintreten.
EU-Bürger benötigen weiterhin keinen Reisepass und unterliegen an den gemeinsamen Grenzen keiner anderen Art von Grenzkontrolle. Somit müssen sie auch „ETIAS“ nicht beantragen.
Derzeit gibt es 60 Länder, die bald verpflichtet sein werden, einen „Online-ETIAS-Antrag“ einzureichen. Reisende aus den bisher 60 Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen dann nicht mehr für bis zu 90 Tage visumfrei und kostenlos in den Schengen-Raum einreisen:
Für Reisende aus den folgenden Ländern wird „ETIAS“ nach aktuellem Stand ab 2025 Pflicht:
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