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Gerechtfertigt oder Abzocke?

Diese absurde Regel gilt ab sofort in vielen spanischen Restaurants

Restaurant in Spanien, wo abhängig von den gewählten Plätzen eine Gebühr fällig werden kann
Dasselbe Lokal – doch womöglich unterschiedlich teure Plätze: TRAVELBOOK erklärt eine neue Regelung in zahlreichen andalusischen Restaurants. Foto: Getty Images

08.04.2024, 13:02 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Im Urlaub soll das Drumherum natürlich stimmen. Deshalb haben auch Sie vielleicht bereits in einem Lokal, in dem Ihnen ein mittelmäßiger Platz zugewiesen wurde, um einen besseren gebeten – etwa einen in der Sonne. In der spanischen Region Andalusien dürften sich Besucher mit Blick auf ihr Urlaubsbudget diesen Wunsch fortan eher verkneifen.

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Gastronomien in Touristenhochburgen, die entsprechend zahlreich besucht werden, können recht problemlos höhere Preise aufrufen. Die Gäste kommen trotzdem – der pittoresken Lage des Restaurants wegen oder auch aufgrund seines prominenten Rufs. Darüber hinaus kann es im spanischen Andalusien künftig passieren, dass in ein und demselben Lokal Besucher mehr bezahlen müssen als andere. Und zwar selbst dann, wenn sie die identischen Gerichte von der Speisekarte gewählt haben. Denn dort verlangen einige Betreiber für begehrte Plätze neuerdings eine Gebühr.

Andalusische Restaurants dürfen Gebühr für begehrte Plätze verlangen

Mit den oft ohnehin bereits stolzen Preisen auf der Karte also nicht genug: Betreiber von Restaurants dürfen diese noch weiter anheben, wenn Gäste die bestellten Speisen und Getränke an bestimmten Tischen einnehmen wollen. Ein recht einfacher Weg, zusätzliche Einnahmen zu generieren, und der dürfte speziell bei Besuchern von außerhalb oft zum Ziel führen. Ähnlich verhält sich dies ja mit fiesen Abzocke-Maschen an beliebten Urlaubsorten. Wer einerseits die Sprache nicht so gut beherrscht oder schlichtweg mit den lokalen Gepflogenheiten vor Ort nicht vertraut ist, lässt sich gemeinhin schneller etwas unterjubeln. Hinzu kommt, dass der Urlaub natürlich etwas Besonderes sein soll. Für eine schöne Erinnerung und im Zweifelsfall ein wertvolles Foto-Souvenir nimmt manch einer da – wenn vielleicht auch zähneknirschend – zusätzliche Kosten in Kauf.

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Andalusierin ging wegen neuer Regelung auf die Barrikaden

Bei Ortsansässigen könnte der Geduldsfaden da etwas kürzer sein, wie auch ein jüngerer Fall zeigt. Als nämlich in einem Lokal im andalusischen Sevilla eine Sevillanerin zur Kasse gebeten wurde, da sie einen anderen Platz bevorzugte, ließ sie sich das nicht kommentarlos gefallen: Sie hinterließ eine gesalzene Bewertung in den sozialen Medien, welche auch die spanische Zeitung „El Correo“ aufgriff.

Die Frau hatte nach eigenen Angaben in der Vergangenheit bereits in dem betreffenden Restaurant gegessen. Im Vorfeld ihres erneuten Besuchs habe sie bewusst einen Tisch in der Sonne reserviert, wurde jedoch bei Ankunft mit ihrer Begleitung an einen Schattenplatz verwiesen. Sie protestierte, woraufhin man ihr mitteilte, dass ein Wechsel nur gegen eine Zuzahlung von 10 Euro möglich sei. Die wütende Sevillanerin empfand dies als Affront – einen „Mangel an Respekt gegenüber den Gästen“. Doch auch wenn der Wirt sich damit nicht unbedingt beliebt macht: Das Recht ist auf seiner Seite.

Experte bestätigt: Das Recht ist auf der Seite des Wirts

Wie der Rechtsanwalt Frank Berresheim auf TRAVELBOOK-Nachfrage erklärt, hat der Gastwirt Hausrecht. Dies bedeute unter anderem, dass es in seiner Hand liegt, wen er bewirtet, „wobei hier definitiv immer gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen“. Etwa sei es verboten, jemandem beispielsweise aufgrund seiner Herkunft den Service zu verweigern. „Aber grundsätzlich kann ich als Gastwirt entscheiden, was wie viel kostet“, erklärt der Experte, „und ebenso, welcher Gast wo sitzt.“

Der Geschäftsführer des andalusischen Restaurants war sich dessen wohl bewusst. Auch, dass die Kundin sich insbesondere deshalb so aufgeregt habe, weil ihre präferierten Terrassenplätze in der Sonne frei gewesen waren, ließ ihn kalt. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass die begehrten Tische für sämtliche Belegungen an diesem Tag bereits reserviert gewesen seien. Und: Entsprechende Kunden sollen dafür tatsächlich den geforderten Aufpreis gezahlt haben.

Hinweis für Andalusien-Urlauber

Die Gebühr für Plätze haben verschiedene Restaurants in der Region dem „El Correo“-Bericht zufolge eingeführt. Es kann also sein, dass Sie in ihrem nächsten Andalusien-Urlaub – sollten Sie an einem bestimmten Tisch speisen wollen – mehr zahlen müssen als Gäste „auf den billigen Plätzen“. Eine böse Überraschung bei Rechnungsankunft droht jedoch nicht. Laut Experte Berresheim muss der Gastwirt über die aufgerufenen Gebühren informieren. Nehmen die Kunden nun die gewünschten, teureren Plätze ein, erklären sie somit ihr Einverständnis mit der kommunizierten Preisstruktur.

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