15. Juli 2025, 7:21 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Urlaub gebucht, Mietwagen bezahlt – und dann doch 300 Euro extra am Schalter? Immer wieder geraten Reisende unter Druck, teure Zusatzversicherungen abzuschließen, obwohl sie längst umfassend abgesichert sind. Doch mit dem richtigen Vorgehen lassen sich solche unliebsamen Überraschungen abwehren – oder später rückgängig machen. Verbraucherschützer raten: Ruhe bewahren, dokumentieren – und keinesfalls vorschnell unterschreiben.
Übersicht
Unnötige Policen trotz Vollkasko
Immer wieder berichten Urlauber von Problemen bei der Abholung ihres Mietwagens im Ausland: Obwohl sie den Wagen bereits inklusive Vollkaskoschutz online gebucht haben, verlangen Mitarbeiter vor Ort eine weitere Zusatzversicherung – teils zu horrenden Preisen. Das Europäische Verbraucherzentrum warnt davor, sich in solchen Fällen unter Druck setzen zu lassen.
Vor allem an Flughafenschaltern werde teils massiver Druck aufgebaut, berichtet die Verbraucherorganisation. Urlaubern werde nahegelegt, dass sie das Fahrzeug ohne Zusatzpolice nicht erhalten – eine Praxis, die Betroffene verunsichert und oft zur teuren Zustimmung zwingt.
Verbraucherschützer empfehlen deshalb, bereits bei der Online-Buchung auf eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zu achten. Wer entsprechend vorgesorgt hat, sollte am Schalter standhaft bleiben. Bei Problemen könne es zudem helfen, direkt den Vermittler zu kontaktieren, über den die Buchung abgewickelt wurde.
Dokumentieren statt klein beigeben
Kommt es dennoch zu einer Situation, in der man sich genötigt fühlt, eine Zusatzversicherung abzuschließen, raten Verbraucherschützer zur sorgfältigen Dokumentation. Wer unter Druck eine solche ungewollte Police akzeptiert, sollte im Mietvertrag handschriftlich vermerken, dass der Abschluss nicht freiwillig erfolgte. Auch eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung der Autovermietung sowie beim Buchungsportal sei ratsam.
Wichtig: Der Vertrag sollte grundsätzlich nur dann unterschrieben werden, wenn man alle Bedingungen verstanden hat. Sprachbarrieren lassen sich mithilfe von Übersetzungs-Apps überbrücken. Auf Aussagen der Mitarbeitenden vor Ort sollten sich Reisende nicht blind verlassen.
Fallbeispiel aus Spanien: 300 Euro Zusatzkosten
Ein aktuelles Beispiel aus der Beratungspraxis der Verbraucherschützer zeigt, wie solche Situationen konkret aussehen können: Ein Urlauber hatte für seine Reise nach Spanien einen Mietwagen mit Vollkasko ohne Selbstbehalt gebucht. Doch am Schalter legte man ihm einen Mietvertrag mit einer zusätzlichen Police vor – zum Preis von 300 Euro.
Obwohl der Kunde auf den vorhandenen Versicherungsschutz hinwies, verweigerte der Mitarbeiter die Herausgabe der Autoschlüssel. Angeblich sei das Fahrzeug ohne die Zusatzversicherung nicht ausreichend abgesichert. Aus Angst, das Fahrzeug nicht zu erhalten und das bereits gezahlte Geld zu verlieren, unterschrieb der Urlauber. Immerhin: „Die 300 Euro habe der Betroffene mithilfe der Verbraucherschützer nach der Reise zurückerhalten.“
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Mietwagenanbieter: Fülle an unseriösen Tricks
Und es gibt noch mehr Tricks, vor denen die Verbraucherschützer warnen – eine Auswahl haben wir im Folgenden zusammengestellt.
- (Vermeintliche) Kreditkarten-Probleme: Um die Kaution zu hinterlegen, sind Kreditkarten oft Pflicht, denn der entsprechende Betrag wird bei der Bank quasi blockiert. Es kommt aber nicht selten vor, dass am Schalter die Karte abgelehnt wird, etwa wegen technischer Probleme oder angeblicher mangelnder Deckung. Als Alternative wird eine Zusatzversicherung „angeboten“ – kostenpflichtig, versteht sich.
- Versteckte Kosten: Zusatzversicherungen oder -leistungen werden mitunter unbemerkt hinzugefügt, denn die Verträge seien oft nur in Fremdsprachen verfügbar.
- Kostenpflichtige Upgrades: Es kommt vor, dass die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung steht. Mitunter wird dann ein Upgrade angeboten – so weit, so gut. Doch wenn Reisende die Mehrkosten für die teurere Fahrzeugklasse, die sie nicht gebucht haben, zahlen sollen, ist dies als höchst unseriös zu betrachten.
Tipps zur Mietwagen-Versicherung
Doch welche Police sollte vorab abgeschlossen werden? Die Stiftung Warentest rät für Mietwagen zu einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Zu beachten sei dabei, dass Schäden an Glasscheiben, am Unterboden sowie an Reifen in der Regel nicht Bestandteil des Vollkasko-Schutzes seien. Diese müsse man im Zweifel extra absichern. Wichtig sei aber auch ein Blick auf die Kfz-Haftpflicht für den Mietwagen: Mindestens eine Million Euro sollte die Deckungssumme betragen, so der Rat.
Bei vielen günstigen Angeboten ist diese aber wesentlich geringer. Damit gehen Reisende ein hohes finanzielles Risiko ein. Deswegen sollte man lieber etwas mehr Geld für eine höhere Haftpflicht-Deckungssumme investieren – oder einen Blick in die eigene Kfz-Police werfen, falls man ein Auto besitzt. Enthält diese nämlich eine Mallorca-Police, ist man gegebenenfalls an der Stelle schon ausreichend abgesichert. Doch Vorsicht: Diese ersetzt nur die Haftpflicht-, nicht die Kaskoversicherung. Schäden am Mietauto zahlt sie also nicht.
Mit Material von dpa