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GDL macht deutliche Ansage

Droht ausgerechnet zu Weihnachten ein Bahnstreik?

Deutsche Bahn Uniform
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer drohte mit erneuten Streiks, womöglich sogar über Weihnachten Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall
Jana Eickholt

13.10.2023, 16:39 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Reisende müssen sich wieder auf Streiks einstellen. Denn: Bei der Bahn läuft gegen Ende Oktober die Friedenspflicht für die Lokführer aus. Jetzt droht die Gewerkschaft GDL mit Streiks – eventuell sogar über Weihnachten.

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Die Streiks sind gefühlt gerade erst vorbei, da müssen sich Bahnreisende ab November erneut auf Streiks und erhebliche Einschränkungen einstellen. Der Grund sind die anstehenden Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Bahn. Auch ein Bahnstreik über die Feiertage an Weihnachten sind nicht auszuschließen.

Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte GDL-Chef Claus Weselsky laut einem Bericht der „Tagesschau“, dass er sich nicht lange mit Warnstreiks aufhalten wolle, sondern die Mitglieder zügig über unbefristete Streiks abstimmen lassen möchte. „Warum soll ich in irgendeiner Form nur ein kleines Tamtam veranstalten, wenn ich weiß, dass es auf die andere Seite keine Wirkung entfaltet?“, sagte er.

GDL-Chef: Bahnstreik über Weihnachten nicht ausgeschlossen

Es brauche längere Arbeitskampfmaßnahmen, um eine Wirkung entfalten zu können. Dafür müsse sich die GDL rechtlich absichern. Der Wille der Mitglieder müsste den Prozessen „ein Stück weit“ vorangestellt werden. Aktuell geht es um die Frage, ob eine Urabstimmung vor dem ersten Verhandlungstermin am 9. November möglich ist.

Dabei schließt der GDL-Chef Claus Weselsky die Weihnachtsfeiertage für einen Streik nicht aus. Den Vorschlag der Bahn für einen „Weihnachtsfrieden“ hätten sie abgelehnt: „Das haben wir abgelehnt, weil wir die Entwicklung nicht kennen und weil wir nicht wissen, wie viel Verhandlungen wir bis dahin machen.“

Für Reisende bleibt somit die Ungewissheit, wie und ob sie die Bahn über die Weihnachtsfeiertage nutzen können – und das, obwohl der monatelange Tarifstreik zwischen der Bahn und der Konkurrenzgewerkschaft EVG erst wenige Monate her ist.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft hatte im vergangenen Jahr mit bundesweiten Warnstreiks den Bahnverkehr lahmgelegt. Erst nach einem zweiwöchigen Schlichtungsverfahren konnte eine Einigung erzielt werden. Das Ergebnis: 2.850 Euro Inflationsausgleich und 410 Euro mehr im Monat für die Beschäftigten.

Im Falle eines erneuten Streiks würden große Teile des Zugverkehrs in Deutschland zum Erliegen kommen. Betroffen sind nicht nur die Züge der Deutschen Bahn, sondern auch die anderer Eisenbahnunternehmen, deren Beschäftigte von der GDL vertreten werden.

Die Forderungen der GDL

Die GDL fordert ebenfalls eine Inflationsausgleichsprämie sowie mindestens 555 Euro mehr pro Monat. Außerdem geht es um die Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne anteilige Lohnkürzung.

„Wir haben zu wenig Lokführer, zu wenig Zugbegleiter, jetzt zu wenig Fahrdienstleiter, zu wenig Werkstattmitarbeiter“, so der GDL-Chef. Grund hierfür sei nicht der demografische Wandel, sondern die Unattraktivität der Berufe.

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Es geht auch darum, die Attraktivität der Berufe zu erhöhen

Die Arbeitszeit zu reduzieren sei daher „ein Schritt, die Attraktivität der Berufe zu erhöhen und aufzuzeigen, dass auch in der Gesellschaft Anerkennung da ist.“ Derzeit sei nicht absehbar, dass die Bahn dies einfach so akzeptieren wird.

Weselsky erklärt: „Ich nehme in den anderen Tarifverhandlungen mit den Wettbewerbsbahnen wahr, dass die Arbeitgeber sich sehr schwertun, die Arbeitszeitsenkung mitzumachen.“

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Wenn der Zug wegen des Streiks ausfällt

Sofern der eigene Zug des Streiks nicht fährt, können Reisende bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten auf die Fahrt verzichten und die Erstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem anderen Zeitpunkt antreten.

Bei mehr als 60 Minuten Verspätung müssen Bahnreisende kostenlose Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Rahmen angeboten bekommen.

Auch interessant: Streik bei der Bahn – diese Rechte haben Reisende

Häufig können Reisende ihre Fahrkarten während des Streiks flexibel auf andere Tage umbuchen oder die Zugbindung wird ganz aufgehoben. Bahnreisende können dann einen beliebigen Zug zu ihrem Zielort wählen.

Themen Deutsche Bahn
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