23. August 2025, 15:15 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? Dann sind Sie im Zweifelsfall darauf angewiesen, diese auch ins Ausland mitzunehmen, wenn Sie eine Reise geplant haben. Doch manche Arzneimittel können in bestimmten Ländern Probleme verursachen, wenn Sie keine ärztliche Bescheinigung vorlegen können. Mitunter droht sogar Haft. TRAVELBOOK gibt einen Überblick darüber, worauf Sie bei verschiedenen Medikamenten unbedingt achten sollten.
Wenn Medikamente im Ausland Probleme bereiten können
Es kommt häufig vor, dass Urlauber oder Geschäftsreisende ohne Bedenken Arzneimittel einpacken, die ihnen am Zielort ernste Probleme bereiten können. Eltern etwa verstauen Ritalin im Koffer, ohne sich dabei Gedanken zu machen, da das Kind schließlich seit Jahren wegen ADHS damit behandelt wird. „In vielen Ländern ist Ritalin jedoch streng verboten“, erklärt ein Fachangestellter der Axels Apotheke in Berlin. Seine dringende Empfehlung: sich vor jeder Reise genau mit der Reiseapotheke auseinanderzusetzen, auch wenn vermeintlich nichts Ungewöhnliches hinzugekommen ist.
Bleiben wir beim Beispiel Ritalin. Es handelt sich um ein weitverbreitetes Mittel zur Behandlung von ADHS und Narkolepsie (Schlafsucht). Doch was vielleicht nicht jedem bewusst ist: Der darin enthaltene Wirkstoff Methylphenidat fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nähere Informationen dazu finden Sie im Online-Arzneimittelverzeichnis „Gelbe Liste“. Mit dieser Klassifizierung gehen in bestimmten Ländern gewisse Vorgaben einher. Anderswo im Ausland können diese Medikamente sogar ernsthafte Schwierigkeiten bedeuten.
Reisen mit Betäubungsmitteln und Psychopharmaka
Nicht nur Rauschmittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Auch bestimmte, sehr starke Medikamente, etwa Schmerzmittel mit Morphin oder Methadon, gehören dazu. Dies war Ihnen vielleicht bereits bekannt. Bei anderen Bestandteilen der Reiseapotheke ist dies weniger offensichtlich. Etwa bei Schmerzpflastern. „Manche enthalten Nospan, ohne dass der Verwender weiß, dass dahinter Buprenorphin steckt“, warnt der Apotheker im TRAVELBOOK-Gespräch. Buprenorphin ist ein starkes Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide.
Wer Betäubungsmittel oder Psychopharmaka einnehmen muss und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen innerhalb des Schengen-Raums plant, benötigt eine ärztliche Bescheinigung, um die Therapie fortsetzen zu können. Diese muss von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Für die Beglaubigung ist in der Regel ein persönlicher Besuch erforderlich, zudem fallen Gebühren an.
Jenseits der Schengen-Staaten ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht einheitlich geregelt und sollte individuell bei den zuständigen Behörden erfragt werden. Die Bundesopiumstelle empfiehlt, sich am Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) zu orientieren. Demnach sollte der behandelnde Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen, die Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffnamen und Reisedauer enthält. Diese muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden und sollte während der Reise stets mitgeführt werden. Eine feste Formvorschrift gibt es nicht.
Besonders strenge Regeln in den VAE
In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unterliegt der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen strengen gesetzlichen Regelungen. Auch Substanzen, die in anderen Ländern frei oder auf Rezept erhältlich sind, können dort als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Besitz von Medikamenten mit Inhaltsstoffen wie Kodein kann bereits zu Verhaftung und strafrechtlicher Verfolgung führen. Laut den Reise- und Sicherheitshinweisen der deutschen Auslandsvertretungen in den VAE gilt dies selbst für scheinbar harmlose Präparate – das Aufmerksamkeitsmedikament Ritalin etwa darf dort auch mit ärztlicher Bescheinigung nicht eingeführt werden. Selbst einfache Hustenmittel mit Codein können bei der Einreise schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
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Die Verantwortung liegt beim Reisenden
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bei der Mitnahme von Medikamenten überhaupt kontrolliert werden, ist vergleichsweise gering, da die Prüfungen meist stichprobenartig erfolgen. Ob und wie intensiv Sie an einer Grenze oder im Zoll überprüft werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab – darunter das Zielland, der Flughafen, die Art und Menge der Medikamente sowie schlicht der Zufall. Doch dann können die Konsequenzen von der Beschlagnahmung der Medikamente über Bußgelder bis hin zu haftrechtlichen Maßnahmen reichen.
Meistens sind es die Grenz- und Zollbehörden, die die ordnungsgemäße Mitnahme prüfen, in einigen Ländern kann auch die Polizei im Inland stichprobenartige Kontrollen durchführen. Damit Sie im Bedarfsfall die Legalität Ihrer Medikamente nachweisen können, sollte die entsprechende Bescheinigung stets griffbereit mitgeführt werden.
Keine einheitlichen Regeln für Medikamente im Ausland
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Arzneimittel in welchen Ländern Probleme verursachen können. Die Vorschriften zu verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten unterscheiden sich stark. In Singapur etwa sind bereits starke Schmerzmittel verschreibungspflichtig, die in Deutschland ohne Rezept erhältlich sind; in Indonesien sind bestimmte vom Arzt verordnete Medikamente komplett verboten. Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert, dass der Urlaub weniger entspannt verläuft. Apotheken können erste Anlaufstellen für Fragen sein, bieten aber keine absolute Sicherheit, da sich Bestimmungen jederzeit ändern können.
Das BfArM empfiehlt, sich vor der Reise über die Vorschriften am Zielort zu informieren, beispielsweise beim Konsulat des jeweiligen Landes. Bei spontanen Reisen kann es knapp werden, alle nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, da Rückmeldungen der zuständigen Behörden oft Tage bis Wochen dauern. Planen Sie daher ausreichend Zeit für diese wichtige Maßnahme ein.

