Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Gerichtsentscheid

Darf Kreuzfahrt-Trinkgeld automatisch abgebucht werden?

Kreuzfahrtschiff
Kreuzfahrten erfreuen sich immer noch großer Beliebtheit Foto: Getty Images
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

16.12.2017, 09:08 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung. Auch auf einer Kreuzfahrt darf es nicht automatisch berechnet werden. Verbraucherschützer hatten gegen einen Reiseveranstalter geklagt und Recht erhalten.

Artikel teilen

, hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az.: 15 O 36/17).

Ein Hinweis, dass die Zahlung vom Gast auch gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reichte dem Gericht nicht aus. Auf das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der in dem Verfahren gegen einen Reiseveranstalter geklagt hatte.

Auch interessant: Muss ich bei einer Kreuzfahrt eigentlich Trinkgeld zahlen?

Mehr zum Thema

Trotz Hinweis in Geschäftsbedingungen

Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als Trinkgeld vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Das Unternehmen verwies auf eine entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden könne.

Dagegen klagten die Verbraucherschützer – mit Erfolg: Nach Ansicht des Landgerichts müssen Kunden einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht, ausdrücklich zustimmen. Das war im vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Nach Auffassung des Richters verstieß das Unternehmen damit gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit.

Mehr Kreuzfahrt-Themen finden Sie hier!

Auch interessant: So entspannt sind mittlerweile Nil-Kreuzfahrten

Themen: Finance
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.