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Gerichtsentscheid

Darf Kreuzfahrt-Trinkgeld automatisch abgebucht werden?

Kreuzfahrtschiff
Kreuzfahrten erfreuen sich immer noch großer Beliebtheit Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

16. Dezember 2017, 9:08 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung. Auch auf einer Kreuzfahrt darf es nicht automatisch berechnet werden. Verbraucherschützer hatten gegen einen Reiseveranstalter geklagt und Recht erhalten.

, hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az.: 15 O 36/17).

Ein Hinweis, dass die Zahlung vom Gast auch gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reichte dem Gericht nicht aus. Auf das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der in dem Verfahren gegen einen Reiseveranstalter geklagt hatte.

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Trotz Hinweis in Geschäftsbedingungen

Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als Trinkgeld vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Das Unternehmen verwies auf eine entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden könne.

Dagegen klagten die Verbraucherschützer – mit Erfolg: Nach Ansicht des Landgerichts müssen Kunden einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht, ausdrücklich zustimmen. Das war im vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Nach Auffassung des Richters verstieß das Unternehmen damit gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit.

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