20. Februar 2018, 11:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine Kreuzfahrt beginnt nicht vor der Haustür. Urlauber müssen zum Hafen reisen – und pünktlich ankommen. Doch immer wieder hört man von Passagieren, die ihr Schiff verpassen. Wie viele sind das eigentlich?
Die Vorfreude auf den anstehenden Urlaub ist meistens immer riesig. Endlich mal rauskommen, endlich mal entspannen. Wer eine Kreuzfahrt gebucht hat, kann allerdings noch vor Abfahrt sein blaues Wunder erleben – nämlich für den Fall, dass man die Abfahrt verpasst.
Denn eine Kreuzfahrt beginnt nicht am Terminal im Hafen, sondern auf der Straße, den Schienen oder am Flughafen, also auf dem Weg zum Schiff – und genau hier drohen Verspätungen. Wie viele Urlauber verpassen eigentlich die Abfahrt im Hafen?
In welchen Fällen das Schiff wartet
Konkrete Zahlen erheben Reedereien wie Aida Cruises, Tui Cruises, Norwegian Cruise Line und MSC nicht oder geben diese nicht bekannt. Klar ist aber: Das passiert immer mal wieder, aber nicht oft. Es handelt sich also um eher seltene Vorkommnisse: Die Unternehmen sprechen von einigen wenigen Fällen pro Monat, in denen Urlauber ihr Kreuzfahrtschiff verpassten.
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In aller Regel handelt es sich bei den unglücklichen Urlaubern um jene, die ihre An- und Abreise selbst organisieren – denn in diesen Fällen warten die Reedereien nicht auf Nachzügler. Die Reisenden müssen dann selbst organisieren, dass sie zum nächsten Hafen und damit doch noch aufs Schiff kommen. Auf eigene Kosten.
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Sonderfall Pauschalpaket
Wenn die Gäste dagegen ein Paket mit An- und Abreise bei der Reederei gebucht haben, wartet das Schiff meistens. Bei extremer Verspätung kann es nach Auskunft der Reedereien auch einen kostenfreien Transfer zum nächsten Hafen geben. Hier ist der Anbieter in der Pflicht.
Im Fall eines Pauschalpakets inklusive An- und Abreise bekommen die Urlauber auch einen Teil des Reisepreises zurück, wenn sich der Beginn einer Kreuzfahrt zum Beispiel wegen eines Flugausfalls verspätet. Die Höhe der Preisminderung hängt vom Gesamtpreis der Kreuzfahrt ab. Schadenersatz von der Reederei gibt es aber nicht, entschied das Amtsgericht Rostock 2015 (Az.: 47 C 181/14).