22. April 2026, 17:54 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Ausreichend Plätze zum Sitzen oder auch mal Liegen, sanitäre Anlagen und Verpflegung – Züge der Deutschen Bahn (DB) verfügen im Grunde über alles, was man im Alltag zum Leben braucht. Darüber hinaus bieten die mobilen Einrichtungen den Vorteil, ihre „Anwohner“ an verschiedenste Orte zu befördern; da ist also nichts mit schnödem altem Trott. Ein Mann hat bereits die Entscheidung getroffen, Züge der DB zu seinem Zuhause zu machen. Aber ist das eigentlich erlaubt – darf man im Zug leben? TRAVELBOOK hat es herausgefunden.
Vor einiger Zeit hat Musikerin Nina Chuba als Gast der ProSieben-Sendung „Experte für alles“ das Experiment gewagt hat: Sie versuchte, im Zug zu leben. Sie kochte sich Mittagessen auf einer mobilen Herdplatte mitten im Großraumwagen, nutzte den Gang für Trainingseinheiten und belästigte die anderen Fahrgäste auf noch so manch andere Weise.
Das Ganze war natürlich in Zusammenarbeit mit der Bahn geplant. Deshalb griff das Personal nicht vehement ein, wie es wohl bei einem echten Fahrgast der Fall gewesen wäre. Nina Chuba erfüllte den Auftrag, die Idee ad absurdum zu führen – als wäre sie nicht bereits absurd genug.
Mann lebt seit rund 4 Jahren im Zug
Man kann das Ganze aber auch ernst meinen, wie der Fall von Lasse Stolley zeigt. Seit 2022 nennt der heute 19-Jährige die Züge der Deutschen Bahn sein Zuhause – und inzwischen übrigens auch seinen Arbeitsplatz. Laut BILD-Informationen startete er im April 2025 bei TRI im Fahrgastservice, begann wenig später seine Ausbildung zum Zugführer und ist seit diesem Jahr fertig ausgebildet. Nun übernimmt er dort eine Rolle, die dem Zugchef bei der Deutschen Bahn ähnelt.
Doch zurück zum eigentlichen Thema, das ehrlicherweise noch spannender ist als Stolleys berufliche Entwicklung. Statt eines festen Wohnsitzes besitzt der gebürtige Fockbeker eine BahnCard 100, die unbegrenzte Fahrten in ganz Deutschland ermöglicht – Halter können in jeden Zug der Deutschen Bahn einsteigen. Die 1.-Klasse-Variante für Unter-26-Jährige kostet 5999 Euro pro Jahr. Richtig: Selbst eine vergleichsweise günstige Monatsmiete liegt in vielen Fällen darüber. So skurril es klingt – zumindest auf den ersten Blick gibt es für das Modell durchaus einige Argumente.
Das Ticket verleiht eine Aufenthaltsgenehmigung im Zug
Eine (Dauer-)Fahrkarte berechtigt zur Beförderung mit der Deutschen Bahn. Wer Züge zweckwidrig nutzt, Hausordnungen verletzt oder andere Fahrgäste stört, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Lasse Stolley tut das nicht. Er verköstigt sich mit Essen in der dafür vorgesehenen Bordgastronomie und erledigt seine Reinigung in Schwimmbädern, die er im Rahmen seiner Stationen besucht. Genaueres über seinen Zug-Lifestyle schildern die Kollegen von „BILD“. Es sei angemerkt, dass eine Sache fehlt, um Stolleys Zustand als Wohnen zu bezeichnen. Natürlich ist er nicht bei der Deutschen Bahn gemeldet. Briefe empfängt er in einem Postfach in Berlin.
An dieser Stelle ist eine klare Abgrenzung nötig. Lasse Stolley wohnt nicht im Zug, denn zum Wohnen braucht man in Deutschland eine Meldeadresse. „Aufgrund seines jungen Alters ist er womöglich in der Gemeinde seiner Eltern gemeldet“, vermutet Reiserechtsanwalt Jan Bartholl. TRAVELBOOK hat mit dem Fachmann fürs Juristische ausführlicher darüber gesprochen, ob das Leben im Zug erlaubt ist.
Wann darf die Bahn eigentlich Fahrgäste aus dem Zug werfen?
Muss ich mein DB-Ticket ohne persönliche Aufforderung vorzeigen?
Im Zug leben – Experte erklärt, ob das grundsätzlich erlaubt ist
Jan Bartholl räumt ein, dass man durch den Kauf eines Tickets bei der Deutschen Bahn einen Beförderungsvertrag abschließt – eine Wohnung mietet man dadurch selbstverständlich nicht. Aber ein ausdrückliches rechtliches Verbot, das es einer Person untersagen würde, fortlaufend mit verschiedenen Zügen zu reisen, gebe es auch nicht.
Hält sich ein Inhaber einer BahnCard 100 dauerhaft in Zügen auf, könne man faktisch durchaus sagen: Er lebt dort in gewisser Weise. Verfügt die Person über einen gültigen Fahrschein – was bei einer BahnCard 100 grundsätzlich zu bejahen ist – und hält sie sich an die Beförderungsbedingungen der Bahn, sei dieses Verhalten tatsächlich legitim und erlaubt. „Es ist niemandem verwehrt, in einem Zug zu schlafen, sich die Zähne zu putzen oder andere Dinge zu tun, die man sonst in einer Wohnung erledigen würde“, fasst der Experte noch ein Mal zusammen – „aber eben alles nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen.“
Was sagt die Bahn zu dem Ganzen?
Die genannten Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn regeln vor allem Details zu Fahrscheinkauf, Zugbindung, Fahrgastrechten bei Verspätungen sowie zur Gepäck- und Tiermitnahme. Wie lange sich jemand mit einem gültigen Fahrschein im Zug aufhalten darf, wird dort jedoch nicht ausdrücklich geregelt.
Mit Lasse Stolley scheint die DB jedenfalls kein direktes Problem zu haben. Er ist inzwischen nicht nur in ihren Zügen zu Hause, sondern nach seinem ungewöhnlichen Werdegang zum „Self-Made-Zugchef“ vielleicht schon so etwas wie ein Ehrenmitglied. TRAVELBOOK fragte das Unternehmen konkret, ob es grundsätzlich erlaubt sei, in Zügen des Verkehrsunternehmens zu wohnen. Eine Antwort steht bislang aus – und man könnte vermuten, dass es dabei bleibt. Denn noch mehr Menschen dazu zu ermutigen, die Züge der Deutschen Bahn als festen Wohnsitz zu betrachten, dürfte kaum im Sinne des Unternehmens sein.