Ein Bier zum Feierabend oder ein Sekt vor der gemeinsamen Zugfahrt gehört für manche Reisende bislang dazu. Doch damit ist auf Bahnsteigen der Deutschen Bahn jetzt Schluss: Seit dem 15. Oktober 2026 gilt das neue Konsumverbot von Alkohol bundesweit an rund 5.400 Bahnhöfen. Ganz verschwinden alkoholische Getränke aus dem Reisealltag allerdings nicht – denn für Gepäck, Bahnhofsgastronomie und Züge gelten unterschiedliche Regeln.
Die Deutsche Bahn hat in den vergangenen Wochen bundesweit ein Alkoholkonsumverbot eingeführt, seit heute (15.10.) gilt es an mehr als 5000 Bahnhöfen im Land. Untersagt ist der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Bahnhofsgelände und damit auch auf den Bahnsteigen.
Durchsetzen kann die Bahn die neue Regel über ihr Hausrecht. Wer trotz des Verbots Alkohol trinkt, muss nach Angaben der DB zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Prost in der Vorhalle? Damit ist nun Schluss: Wer am Bahnhof Alkohol trinken möchte, kann das weiterhin in der Gastronomie tun – Mitgebrachtes ist tabu. Foto: picture alliance / dpa
Alkohol darf weiterhin im Gepäck mitgenommen werden
Das Verbot bedeutet nicht, dass Reisende keine alkoholischen Getränke mehr durch einen Bahnhof transportieren dürfen. Verschlossene Flaschen oder andere alkoholische Getränke können weiterhin beispielsweise im Koffer oder Rucksack mitgeführt werden. Das gilt auch für zuvor eingekaufte Getränke.
Entscheidend ist damit der Konsum: Untersagt wird das Trinken von Alkohol am Bahnhof, nicht dessen Mitnahme.
Für die Gastronomie in Bahnhöfen gilt eine Ausnahme. Nach Angaben der Deutschen Bahn fällt der Alkoholkonsum in einem dortigen Restaurant oder einer Bar nicht automatisch unter das Verbot.
Wer dort ein alkoholisches Getränk bestellt, darf es anschließend allerdings nicht auf dem Bahnsteig oder in anderen öffentlichen Bereichen des Bahnhofs weitertrinken.
Und unterwegs? In Bordrestaurants und -bistros gibt es weiterhin Alkohol Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Im Zug gelten andere Regeln
Das neue Alkoholverbot bezieht sich auf Bahnhöfe. In den Zügen selbst richten sich die Regeln nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen und Hausregeln. Im DB-Bordrestaurant wird beispielsweise weiterhin Alkohol angeboten. Bei vielen Regionalbahnen bestehen hingegen bereits seit längerer Zeit Alkoholverbote.
Hintergrund der bundesweiten Neuregelung ist nach Angaben der Bahn die Sicherheit. Bahn-Chefin Evelyn Palla hatte im Juli erklärt, mit dem Alkoholverbot an allen Bahnhöfen den Schutz erhöhen zu wollen. „Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.“
Erfahrungen mit Bahnhöfen, an denen bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes Verbot gilt, führt Palla ebenfalls als Argument an: „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
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