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Nicht überall erlaubt

Diese Regeln gelten für die Nutzung von Drohnen in beliebten Urlaubsländern

Drohne Urlaub
Langweilige Standbilder von Sehenswürdigkeiten und Stränden kann jeder – viel angesagter sind inzwischen Aufnahmen aus der Luft Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

27. August 2025, 6:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Nicht nur im Gepäck von professionellen Fotografen findet man heutzutage Drohnen. Immer mehr Urlauber kaufen sich die fliegenden Kameras, um außergewöhnliche Schnappschüsse und Videos im Urlaub sammeln zu können. Doch nicht überall im Urlaub darf man seine Drohne steigen lassen – in manchen Ländern werden Flüge sogar mit harten Strafen geahndet.

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit: Über 400.000 Modelle sind allein in Deutschland unterwegs. Viele davon sind klein, leicht und wiegen unter 250 Gramm – eine Führerscheinpflicht besteht für diese Modelle nicht. Kein Wunder also, dass Drohnen gerade in der Urlaubssaison oft im Gepäck landen, um Reiseerinnerungen aus der Vogelperspektive festzuhalten. Doch genau das kann in vielen Ländern schnell zu Problemen führen. Trotz EU-weiter Vorgaben gelten je nach Land ganz eigene Regeln – und Verstöße haben teils drastische Folgen.

Drohne im Urlaub nutzen – wo welche Regeln gelten

Wie BILD unter Berufung auf Informationen auf „Drohnen-camp.de“ berichtet, gilt in der EU grundsätzlich: Drohnenpiloten müssen sich im Heimatland registrieren und erhalten eine sogenannte UAS-Betreibernummer (eID), die wie ein Kennzeichen sichtbar an der Drohne angebracht sein muss. Diese Regelung ist zwar unionsweit anerkannt – aber nicht jedes Land hält sich konsequent daran. Die Regeln beliebter Urlaubsländer im Überblick.

Frankreich

In Frankreich reicht die EU-eID nicht aus. Für Modelle mit Funksendern oder einem Gewicht über 799 Gramm ist zusätzlich eine Registrierung jedes einzelnen Geräts erforderlich.

Italien

In Italien gelten lediglich die EU-Grundregeln: ein Mindestabstand zu Flughäfen und militärischen Anlagen. Ansonsten sind Flüge weitgehend frei erlaubt – ideal für entspannte Urlaubsaufnahmen.

Portugal

In Portugal wird unterschieden: Zwar darf grundsätzlich geflogen werden, doch Foto- und Videoaufnahmen sind genehmigungspflichtig – und zwar für jeden einzelnen Flug. Das gilt auch für die Inseln Madeira und die Azoren. Zuständig sind jeweils die regionalen Behörden.

Spanien

Spanien ist besonders strikt, wenn es um städtische Gebiete geht – und dazu zählen auch viele Strände. Wer hier starten möchte, muss sich vorher beim Innenministerium registrieren.

Türkei

Touristen, die in der Türkei eine Drohne nutzen möchten, erwartet ein hoher bürokratischer Aufwand. Zwar müssen Drohnen unter 500 Gramm nicht registriert werden. Dennoch gilt: Jeder Flug muss 20 Tage vorab über diplomatische Kanäle beantragt werden. Selbst mit Genehmigung darf nur in Begleitung eines lizenzierten türkischen Drohnenpiloten geflogen werden. Für Einheimische mit türkischem Pass hingegen sind die Hürden deutlich niedriger.

Griechenland

Viele Strände auf griechischen Inseln liegen in der Nähe kleiner Flugplätze. Deshalb ist eine Freigabe der Luftfahrtbehörde nötig – diese wird in der Regel jedoch unkompliziert erteilt.

Großbritannien

Nach dem Brexit sind EU-Registrierungen oder Qualifikationen in Großbritannien ungültig. Wer in England, Schottland oder Wales mit einer Drohne starten möchte, muss sich vor Ort neu registrieren.

Schweden

In Schweden darf zwar problemlos geflogen werden – doch wer seine Aufnahmen veröffentlichen will, benötigt die Zustimmung der Landesvermessungsbehörde. Diese sogenannte „Spridningstillstånd“ ist zwar kostenlos, lässt jedoch bis zu 65 Tage auf sich warten.

Malta

Da fast das gesamte Land unter dem Einflussbereich des Flughafens liegt, müssen auch EU-registrierte Drohnen in Malta neu registriert werden. Die Gebühr für Touristen beträgt zehn Euro, gültig für drei Monate.

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Diese Regeln sollten Drohnenpiloten auf Reisen beachten

  1. Privatsphäre respektieren: Frühmorgens an menschenleeren Stränden filmen – nicht in überfüllten Buchten.
  2. Akkus richtig transportieren: Ersatzakkus gehören ins Handgepäck. Vorgaben der Airline beachten.
  3. Rechtslage kennen: Vor dem Abflug die Regeln des Ziellandes gründlich prüfen – selbst bei kurzen Flügen.
  4. Menschenmengen meiden: Überfüllte Strände gelten als Menschenansammlungen – hier ist das Fliegen nach EU-Recht verboten.
  5. Versicherung prüfen: Auslandsschutz kontrollieren und Nachweis stets dabeihaben.

Was außerhalb von Europa gilt

Ob Frankreich, Portugal oder Türkei – fast überall gelten spezielle Bestimmungen. Wer diese ignoriert, muss mit empfindlichen Geldbußen oder sogar der Beschlagnahmung der Drohne rechnen. Außerhalb Europas droht teils noch mehr: In Ländern wie Ägypten, Tunesien oder Marokko sind Drohnenflüge teilweise vollständig untersagt. Und in Thailand kann ein unerlaubter Flug sogar mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

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