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In allen Skigebieten

Italien führt generelle Helmpflicht für Wintersportler ein

Helmpflicht Skigebiete
Sicherheit geht vor: Das Tragen eines Helms senkt das Risiko schwerer Kopfverletzungen beim Wintersport deutlich Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

28. Oktober 2025, 10:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ohne Helm in Livigno oder am Kronplatz die Pisten abfahren, kann bald teuer werden – denn Italien verschärft seine Regeln für Skigebiete und führt eine Helmpflicht ein. Was ab sofort gilt und was Wintersportler in anderen Alpenländern beachten müssen – ein Überblick.

In italienischen Skigebieten gilt ab diesem Winter eine Helmpflicht für alle. Darauf macht das Auswärtige Amt (AA) in seinen Reisehinweisen aufmerksam. „Ab 1. November 2025 besteht (…) für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer eine Helmpflicht (CE zertifiziert) in allen Skigebieten“, heißt es seitens des AA. Bislang mussten in Italien nur Wintersportler bis 18 Jahre verpflichtend einen Helm tragen.

Wer in Italien künftig ohne Helm auf der Piste erwischt wird, muss laut einem Bericht des ADAC mit hohen Bußgeldern rechnen. „Verstöße gegen die Pflicht kosten zwischen 100 und 150 Euro und können einen Entzug oder die Aussetzung des Skifliftpasses nach sich ziehen, zumindest im Wiederholungsfall“, heißt es auf der Website des Automobilclubs.

Versicherungspflicht und Promillegrenze

Was viele Wintersportler nicht wissen: Seit 2022 besteht in Italien eine Versicherungspflicht. Laut ADAC müssen alle Wintersportler, die in Italien auf die Piste gehen, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese muss Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken. Darüber hinaus besteht eine Promillegrenze. „Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden“, schreibt der ADAC.

Helmpflicht in Skigebieten – was gilt in den anderen Alpenländern?

In Österreich müssen bis auf Tirol und Vorarlberg in allen Bundesländern Wintersportler bis 15 Jahre einen Helm tragen, in Slowenien gilt das bis 14 Jahre. Ältere sind davon ausgenommen. Noch keinerlei Helmpflicht besteht in der Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Weil er das Risiko von Gehirnverletzungen und Schädelbrüchen bei Stürzen massiv senkt, ist das Tragen eines Helms beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln aber immer ratsam.

Mit Material von dpa

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