5. September 2025, 11:22 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Sie heiraten, möchten den Namen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin annehmen und direkt danach in die Flitterwochen fahren? Dann stellt sich neben den diversen schönen Reiseplanungsdetails möglicherweise auch diese Frage: Sollte die Hochzeitsreise unter dem neuen oder alten Namen gebucht werden? TRAVELBOOK hat sich informiert.
Googelt man die Frage „Hochzeitsreise mit neuem oder altem Namen buchen?“ erhält man verschiedene Antworten. Während sich die KI-Funktion von Google selbst widerspricht, sehen einige Reiseanbieter und Blogs die Antwort auf diese Frage recht entspannt und schreiben, man könne ruhig noch unter dem alten Namen reisen. Hauptsache, die Namen auf dem Flugticket und auf dem Reisepass stünden überein. Und das klingt logisch. Besonders, weil man auf einen neuen Reisepass ohnehin erst einmal wartet. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.
Übersicht
Das sagen die offiziellen Stellen
Schaut man sich bei den offiziellen Stellen um, sieht die Antwort anders aus. TRAVELBOOK hat beim Bundesinnenministerium nachgefragt, das auf eine FAQ des Auswärtigen Amts verwies. Dieses stimmt zwar dahingehend zu, dass in allen Fällen entscheidend sei, „dass der in Ihrem Flugticket erscheinende Name mit dem in Ihrem Reisepass erscheinenden Namen übereinstimmt“. Zugleich betont das Auswärtige Amt jedoch: „Durch Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich der bisherige Familienname mit sofortiger Wirkung.“ Das Bundesinnenministerium ergänzt auf seiner Homepage: „Nach einer Namensänderung ist Ihr Reisepass ungültig.“ Entsprechend müsse jemand, der seinen Namen etwa durch eine Heirat geändert habe, umgehend einen neuen Pass beantragen. Das gilt sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass.
Übrigens: Unter Umständen muss man laut bussgeldkatalog.org sogar damit rechnen, eine Strafe von bis zu 3000 Euro zu zahlen, wenn man den Personalausweis nach der Hochzeit nicht unverzüglich ändert. Zugleich liegen die tatsächlich angewandten Geldbußen eher bei 10 bis 80 Euro, wie es dort heißt.
Neuer Reisepass für Flitterwochen
Nun dauert es gewöhnlich eine Weile, bis so ein neuer Reisepass fertiggestellt ist. Sechs Wochen sind hierbei oftmals eine normale Wartezeit. Was also tun, wenn man direkt nach der Hochzeit in die Flitterwochen fliegen will und dafür einen Reisepass benötigt? Auch dafür haben die Ämter sich eine Lösung überlegt.
Vorläufiger Reisepass
So gibt es etwa die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen, wie etwa das Auswärtige Amt schreibt. Was dort jedoch nicht erwähnt wird, ist folgendes Problem: Je nach Reiseziel reicht ein vorläufiger Reisepass nicht immer aus oder kann mitunter zu Schwierigkeiten führen. So lassen etwa die USA Deutsche mit vorläufigen Reisepässen nur in Verbindung mit einem Visum (nicht ESTA!) einreisen. Das Gleiche gilt für China. In anderen Ländern kann die Gültigkeitsdauer eventuell zum Problem werden. Wer sich für eine Hochzeitsreise mit einem vorläufigen Reisepass entscheidet, sollte sich entsprechend genau über die Bestimmung seines Reiseziels informieren.
Auch interessant: Für welche Länder braucht man eigentlich einen Reisepass?
Express-Reisepass
Eine zweite Variante ist ein Express-Reisepass. Bei dieser Variante zahlt man ein wenig drauf (32 Euro), doch man hat ihn in der Regel innerhalb weniger Tage vorliegen.
Reisepass im Voraus beantragen
Außerdem gibt es eine dritte Möglichkeit, speziell für Frischvermählte mit neuem Namen: „Sollten Sie Ihren neuen Reisepass direkt nach der Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft zum Beispiel für die Hochzeitsreise ins Ausland benötigen, können Sie Ihren Pass mit dem neuen Namen bereits vor dem großen Tag beantragen“, schreibt das Innenministerium. Das Auswärtige Amt schreibt ergänzend, dass diese spezielle Anfrage mit dem für den Wohnort zuständigen Passamt vereinbart werden müsse, der Reisepass dann jedoch bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragt werden könne.
Das Ausstellungsdatum wird laut des Innenministeriums dann der Tag der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft. Ab diesem Tag kann man den neuen Reisepass mit dem neuen Namen dann auch abholen. Um diesen zu bekommen, muss man bei der Passstelle einen Nachweis der neuen Ehe oder Lebenspartnerschaft vorlegen, zum Beispiel die Heiratsurkunde. Außerdem verlangt die Behörde wahlweise einen gültigen Personalausweis mit neuem Namen, so denn es diesen bereits gibt, oder die Geburtsurkunde. Wer den neuen Reisepass erst im Anschluss an die Hochzeit beantragt, muss ebenfalls die Heiratsurkunde vorlegen, um die Namensänderung nachzuweisen.
Auch interessant: Die besten Reiseziele für die Flitterwochen
Lange Rede, kurzer Sinn: Möglicherweise wird niemand nachfragen, wenn Sie eine Hochzeitsreise mit dem alten Namen gebucht haben, solange der Name im Reisepass und auf dem Flugticket übereinstimmen. Doch gültig ist Ihr ursprüngliches Ausweisdokument nach einer Namensänderung nicht mehr. Entsprechend kümmern Sie sich am besten frühzeitig um einen neuen Reisepass und buchen Ihre Flitterwochen unter dem nun gemeinsamen Familiennamen.

