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Historischer Sturm

Hurrikan „Milton“ bedroht Florida – was Urlauber wissen müssen

Hurrikan Urlauber
Dieses von der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) aufgenommene Satellitenfoto zeigt den Hurrikan „Milton“ im Golf von Mexiko Foto: picture alliance/dpa/National Oceanic and Atmospheric Administration/AP | Uncredited
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TRAVELBOOK Redaktion

9. Oktober 2024, 10:26 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Meteorologen warnen vor einem historischen Sturm, der auf Florida zuzieht. Millionen Menschen bringen sich in Sicherheit, auch deutsche Reisende sind betroffen. Was gilt in solchen Katastrophenfällen?

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Millionen Menschen in Florida wurden aufgefordert, sich wegen des herannahenden Hurrikans „Milton“ in Sicherheit zu bringen. Laut Prognosen könnte es einer der gefährlichsten Wirbelstürme in der Geschichte des US-Bundesstaates werden. Es gab laut Berichten lange Staus, Hotels waren ausgebucht. Flughäfen – unter anderem in Tampa und Orlando – stellten den Betrieb ein.

Auch deutsche Urlauber vor Ort sind betroffen, wenngleich deren Zahl überschaubar ist, weil aktuell keine Reisesaison für Florida ist. Wie wird ihnen geholfen? Was machen Veranstalter im Falle einer sich anbahnenden Naturkatastrophe wie dieser? Und was ist, wenn ich in nächster Zeit einen Urlaub in Florida plane? Hier sind Antworten.

Wie viele deutsche Urlauber sind vom Hurrikan betroffen?

Der Deutsche Reiseverband (DRV) geht von ein paar Tausend Urlaubern aus, die zur Zeit des Hurrikans vor Ort sind. Der deutsche US-Marktführer Dertour hat nach eigenen Angaben vom Dienstag eine „vierstellige Gästezahl“ in Florida.

Die Zahlen sind vergleichsweise gering, weil aktuell keine Reisezeit für den US-Bundesstaat ist – eben wegen der Hurrikansaison, die von August bis November läuft.

Die Hauptreisezeit fange im Dezember an und habe ihren Höhepunkt meist mit der Osterzeit, wenn es in Deutschland mit Blick aufs Wetter oft durchwachsen und in Florida am stabilsten ist, so ein Tui-Sprecher. Er ging davon aus, dass viele der Reisenden, die gerade in Florida Urlaub machen, im gemieteten Wohnmobil auf einem Roadtrip sind.

Was müssen Urlauber vor Ort zum Hurrikan wissen und wie handeln Veranstalter?

Laut Vorhersagen wird der Wirbelsturm voraussichtlich am Mittwochabend (Ortszeit) auf die Westküste Floridas treffen und über den Bundesstaat Richtung Osten hinwegziehen. Bedroht sind laut ADAC auch die bei Touristen beliebten Städte Tampa, Naples und Fort Myers. Wer vor Ort ist, sollte die Anweisungen der Behörden beachten und die Nachrichten verfolgen. Aktuelle Informationen zur Zugbahn liefert das US-Hurricane-Center.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wird vom Veranstalter kontaktiert und zur aktuellen Lage informiert, so ein DRV-Sprecher. Wo es notwendig sei, werden die Gäste aufgefordert, sich in die Evakuierungszonen zu begeben. Rückflüge wurden und werden nach individueller Lage umgebucht, die Reise wird dann entweder vorzeitig beendet oder verlängert.

Dertour bereite sich vor jeder Hurrikansaison mit seinem Krisenmanagement-Team intensiv auf alle denkbaren Szenarien in der Karibik und insbesondere in Florida vor, erläutert die Sicherheits- und Krisenmanagerin des Veranstalters, Melanie Gerhardt.

Wie in allen Krisenfällen stehe man auch bei „Milton“ in sehr engem Kontakt mit den örtlichen Behörden. Sonntagnacht und Montag habe man im Zuge einer Evakuierungsauflage der Behörden rund 100 Pauschalreisegäste aus der Zone Tampa und einigen Regionen von Fort Myers sowie Rundreisegäste nach Miami evakuiert. 

Man organisiere solche Evakuierungen, Umbuchungen und Routenanpassungen ohne Mehrkosten für die Pauschalreisegäste, so Gerhardt. Vor Ort stünden geschulte Kolleginnen und Kollegen bereit, um Reisenden Hilfe zu leisten, so Gerhardt weiter, die auch dem Krisenmanagement-Ausschuss des DRV vorsitzt. Es seien seitens von Dertour Sonderhotlines geschaltet.

Was gilt bei abgesagten Flügen infolge des Hurrikans?

Das kommt darauf an, mit welcher Airline man wohin fliegt. Geht es um Flüge von einem Flughafen in der Europäischen Union in Richtung USA, greifen immer die EU-Fluggastrechte, die recht umfassend sind. Sie sehen etwa Betreuungsleistungen bei größeren Verspätungen und Flugabsagen vor, und auch die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung. Die EU-Rechte greifen teils auch bei Flügen aus den USA in die EU – sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Wer innerhalb der USA fliegt oder etwa mit einer US-Airline nach Europa fliegen will, für den gelten US-Rechte. Gerade bei Naturkatastrophen wie dem Hurrikan, die nicht im Einfluss der Airlines liegen, sind etwa Betreuungsleistungen hier noch nicht verpflichtend – das liegt im Kulanzbereich der Airline, anders als in Europa.

Bei von den Airlines selbst verursachten Verspätungen sieht es schon besser aus: Hier hat sich der größte Teil der US-Fluggesellschaften, unter anderem United, Delta und American, bereits verpflichtet, kostenfreie Umbuchungen vorzunehmen und wenn nötig auch für Hotelübernachtungen aufzukommen. Kompensationen zahlen sie aber alle nicht.

Gute Nachrichten: Voraussichtlich für Flugbuchungen ab Ende Oktober treten in den USA neue Regelungen verpflichtend in Kraft, wonach etwa bei größeren Verspätungen und Ausfällen die Wahl zwischen Umbuchung oder automatischer Erstattung besteht.

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Was ist, wenn die Florida-Reise erst kurz bevorsteht?

Der DRV rät: Pauschalreisegäste, deren Abreise in Richtung Florida in den nächsten Tagen bevorsteht, sollten sich an ihren Veranstalter wenden, um sich über die Lage vor Ort zu informieren und Optionen, etwa auf Umbuchungen, abzuklopfen.

Der Verband, der viele Reisebüros und Veranstalter vertritt, weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Buchung eines Fluges zusammen mit einem Mietwagen oder die Buchung eines Mietwagens und eines Hotels beim selben Veranstalter schon eine Pauschalreise ist.

Vorschnell auf eigene Faust die Reise abzusagen, ist nicht zu empfehlen: Empfindliche Storno-Gebühren können anfallen. Denn Angst oder Unbehagen allein sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist. Zum Beispiel, wenn es am Urlaubsort große Zerstörungen gibt. Dann liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, die zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen. In so einer Situation sagen Veranstalter aber in der Regel von selbst zeitnahe Reisen ab. Das Geld gibt’s dann zurück.

An Floridas Westküste gab es erst vor rund zwei Jahren so eine Situation. Damals hatte der Hurrikan „Ian“ in der Region um Fort Myers schwere Verwüstungen angerichtet. Es dauerte Wochen und Monate, bis der Tourismus dort wieder anlaufen konnte.

Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu Pauschalreisenden können sich Menschen, die Flug und Hotel individuell gebucht haben, nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und auf einen Veranstalter zurückziehen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter angewiesen, also etwa der Airline und der Unterkunft.

Mit Material von dpa

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