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Mit dem Auto durch Frankreich – 8 Fragen und Antworten

In Frankreich gelten mitunter andere Verkehrsregeln als hierzulande – das sollten EM-Reisende, die mit dem Auto rüberfahren, wissen. Im Foto: der Arc de Triomphe in Paris.
In Frankreich gelten mitunter andere Verkehrsregeln als hierzulande – das sollten EM-Reisende, die mit dem Auto rüberfahren, wissen. Im Foto: der Arc de Triomphe in Paris. Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

07.06.2016, 11:26 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Während der Fußball-Europameisterschaft werden viele Deutsche ins Auto steigen und nach Frankreich fahren. Mitunter gelten dort auf den Straßen aber andere Verkehrsregeln als hierzulande. Ein Überblick des ADAC.

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1. Darf ich mein Auto mit Fahnen und Flaggen schmücken?

Genau wie in Deutschland ist es auch in Frankreich grundsätzlich erlaubt, den Wagen mit Fahnen oder Flaggen zu schmücken. Allerdings darf dabei die Sicht des Fahrers zu keinem Zeitpunkt gestört sein. Zudem müssen schmückende Accessoires so befestigt sein, dass sie sich nicht lösen und somit andere gefährden können.

2. Wie viel kostet es (theoretisch), wenn ich ein Hupkonzert veranstalte?

Hupen innerorts ist nur dann gestattet, wenn man vor Gefahren warnt – das ist auch so in Deutschland. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Aber wie auch hierzulande ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Polizei während der Europameisterschaft kulant ist und die Fans feiern lässt.

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3. Wie hoch ist das Tempolimit auf Frankreichs Straßen?

Auf französischen Autobahnen liegt das Tempolimit bei 130 km/h (110 km/h bei Nässe). Außerhalb von Ortschaften, auf Landstraßen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h (80 km/h bei Nässe),  innerorts 50 km/h. Auf dem Pariser Ring liegt das Tempolimit bei 70 km/h. Wer 20 km/h zu schnell fährt, dem droht ein Bußgeld ab 135 Euro. Bei 50 km/h zu viel können es sogar 1500 Euro werden. Zum Vergleich: Wer in Deutschland außerorts 20 km/h zu schnell ist, zahlt nur 30, innerorts 35 Euro.

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Die Autobahn A20, auch L'Occitane genannt. Sie führt durch Zentral-Frankreich.
Die Autobahn A20, auch L’Occitane genannt. Sie führt durch Zentral-Frankreich. Foto: Getty Images Foto: Getty Images

4. Wie hoch ist die Promillegrenze in Frankreich?

Wie auch in Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5. Für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre haben, liegt die Obergrenze bei 0,2 Promille. Seit dem Sommer 2012 sollen Fahrzeughalter Alkoholtest-Sets mit sich führen, allerdings werden Verstöße nicht mit einem Bußgeld geahndet, wie es auf der Webseite der französischen Botschaft in Deutschland heißt.

5. Worauf muss ich bei Kindern im Auto achten?

Kinder unter zehn Jahren müssen mit einem geeigneten Kindersitz gesichert sein. Bei Missachtung droht ein Bußgeld ab 90 Euro. In Deutschland muss der Nachwuchs bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gesichert werden, sofern er nicht größer als 1,50 Meter ist. Hier drohen 60 Euro und ein Punkt Strafe.

6. Mit welche Strafen muss ich fürs Falschparken rechnen?

In Frankreich müssen Falschparker je nach Verstoß mit einem Bußgeld ab 15 Euro rechnen. Wer den Wagen in Tunneln oder Unterführungen abstellt, kann sich auf eine Strafe ab 35 Euro einrichten. In Deutschland wird normalerweise je nach Verstoß ein Verwarnungsgeld von 10 bis 35 Euro ausgesprochen werden. Ähnlich wie hierzulande müssen Falschparker auch damit rechnen, abgeschleppt zu werden oder, dass ihr Wagen mit einer Parkkralle versehen wird.

7. Was passiert, wenn ich im Auto das Smartphone nutze?

Mindestens 135 Euro muss der berappen, der ohne Freisprechanlage sein Handy während der Fahrt nutzt, und dabei erwischt wird. Auch verboten sind Kopfhörer, Ohrstöpsel und Headsets zum Telefonieren. In Deutschland werden 60 Euro und ein Punkt fällig. Das Mobiltelefon darf der Fahrer gar nicht in die Hand nehmen, Headsets sind aber möglich.

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8. Welche Regeln gelten im Kreisverkehr?

Im Gegensatz zu den Regeln hierzulande gilt in Frankreich, dass derjenige Vorfahrt hat, der in den Kreisverkehr einfährt – es sei denn, ein Verkehrszeichen regelt die Situation anders: „Vous n’avez pas la priorité“ (Sie haben keine Vorfahrt).

Themen Europa Frankreich
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