25. Dezember 2018, 9:53 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Immer wieder sorgen Unpünktlichkeit oder Ausfälle im öffentlichen Personenverkehr für großen Ärger bei Reisenden. Wer eine Entschädigung will, kann sich an die SÖP wenden. Was genau steckt hinter den drei Buchstaben?
Verspätungen oder Ausfälle: Bei Reisen mit der Bahn oder dem Flugzeug kommt es immer wieder zu Problemen. Stellt sich das Transportunternehmen in so einem Fall quer und weigert sich, eine Entschädigung zu zahlen, kann die SÖP helfen.
SÖP steht für Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Sie ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt.
Bahn-Reisende haben mehr Rechte Fernbus-Verspätung – Keine Entschädigung bei Stau
Passagier von United Airlines rausgeschmissen Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug überbucht ist?
Es gibt mehrere Wege So setzen Sie Ihre Ansprüche bei Zugverspätungen durch
2018 gab es um die 80 Prozent erfolgreiche Schlichtungen
Experten prüfen dort mögliche Ansprüche und geben eine Empfehlung zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Im vergangenen Jahr lag die Schlichtungsquote, also die Zahl der erfolgreichen Schlichtungen, laut SÖP bei Flügen bei 86 Prozent, bei Bahnreisen bei 79 Prozent.
Das Verfahren ist für Passagiere kostenlos. Rund 370 Unternehmen beteiligen sich mittlerweile an der seit 2009 bestehenden Einrichtung.
Kunden müssen sich bei Problemen zunächst an die Airline oder die Bahngesellschaft wenden. Sind sie mit der Antwort nicht zufrieden oder erhalten gar keine, ist die SÖP die richtige Adresse.