
17. Juni 2025, 7:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung für nicht zwingend notwendige Aufenthalte in der Golf-Region aus. Davon sind auch Reisen nach Dubai betroffen. Was bedeutet das für Reisende, die bereits gebucht haben?
Reisende, die in den kommenden Tagen einen Trip nach Dubai oder in andere Länder der Golf-Region geplant haben, sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Dazu rät der Deutsche Reiseverband (DRV). Grund für diese Empfehlung sind verschärfte Hinweise des Auswärtigen Amtes: Seit Freitag wird wegen der gegenseitigen Luftangriffe zwischen Israel und dem Iran dringend von allen nicht notwendigen Reisen in die gesamte Golf-Region abgeraten.
Von der aktualisierten Warnung betroffen sind konkret die Vereinigten Arabischen Emirate mit Dubai, Saudi-Arabien, Bahrein, Katar, Kuwait, Oman und Jordanien. In den Reisehinweisen heißt es, die Sicherheitslage in der Region sei „äußerst volatil“. Zudem wird betont: „Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen kommen.“
Übersicht
Reiseveranstalter beobachten die Situation
Laut einer Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV) verfolgen die Unternehmen der Reisewirtschaft die aktuelle Lage sehr genau. Über den Verband stehen sie in engem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt, um bei Bedarf schnell reagieren zu können. Die Sicherheit der Reisenden habe dabei oberste Priorität. Urlauber, die eine Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht haben, könnten auf das gut eingespielte Sicherheitsmanagement der Anbieter vertrauen.
Falls Reisen in die Golf-Region infolge der aktuellen Entwicklungen nicht wie geplant stattfinden können, würden betroffene Gäste, deren Reise noch nicht begonnen hat, proaktiv vom jeweiligen Veranstalter kontaktiert. „Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei auf ein anderes Zielgebiet oder einen anderen Zeitraum umzubuchen“, erklärt die Sprecherin. Im Fall einer Stornierung würden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Auch für Urlauber, die sich derzeit in den betroffenen Regionen befinden, sei gesorgt: Sollte eine vorzeitige Rückreise erforderlich sein, übernehmen die Reiseveranstalter gemeinsam mit ihren lokalen Teams die Organisation von Transfers und Rückflügen nach Deutschland. Der DRV repräsentiert eine Vielzahl von Reisebüros und Reiseveranstaltern.
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Das ist der Unterschied zwischen Sicherheitshinweis und Reisewarnung
Ein vom Auswärtigen Amt ausgesprochener Sicherheitshinweis – wie aktuell für Reisen in mehrere Länder in der Golf-Region – weist auf bestehende Risiken hin, stellt jedoch keine offizielle Reisewarnung dar. Eine Reisewarnung wird laut Ministerium dann ausgesprochen, wenn „jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“. Derzeit betrifft das unter anderem Israel und den Iran.
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Zwar bedeutet eine Reisewarnung kein formales Reiseverbot, dennoch ziehen Reiseveranstalter sie häufig als Grundlage für ihre Entscheidungen heran – etwa in der Frage, ob Reisen in bestimmte Länder weiterhin angeboten werden. Tritt eine Reisewarnung in Kraft, haben Kunden in der Regel die Möglichkeit, bereits gebuchte Pauschalreisen kostenfrei zu stornieren. Eine solche Warnung wird in diesem Zusammenhang meist als Hinweis auf sogenannte außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt gewertet.
Auch wenn das Auswärtige Amt per se von Reisen in ein bestimmtes Land abrät, leiten Reiseveranstalter mitunter Konsequenzen daraus ab und nehmen betroffene Reiseziele aus dem Programm. Individualreisende hingegen müssen eigenverantwortlich abwägen, welches Risiko sie persönlich einzugehen bereit sind.
Mit Material von dpa