Dies ist ein Bild, welches man im Flieger allzu häufig beobachten kann: Obwohl das Flugzeug noch rollt, lösen bereits erste Passagiere ihre Gurte und stehen im Gang. Dagegen geht die türkische Zivilluftfahrtbehörde jetzt mit neuen Maßnahmen vor.
Reisende in die Türkei sollten sich nach der Landung künftig strikt an die Anschnallpflicht halten. Eine neue Verordnung der türkischen Generaldirektion für Zivilluftfahrt, die Anfang Mai in Kraft getreten ist, sieht Bußgelder für Passagiere vor, die sich vorzeitig abschnallen oder aufstehen, bevor das Flugzeug seine Parkposition erreicht hat.
Frühzeitiges Abschnallen stellt eine Sicherheitsgefahr dar
Zwar ist die Regel allgemein bekannt – nach der Landung gilt es, angeschnallt zu bleiben, bis das Flugzeug zum Stillstand gekommen ist. Doch laut der Behörde kommt es immer wieder zu Verstößen: Viele Passagiere schnallen sich zu früh ab, stehen auf, betreten den Gang oder öffnen bereits Gepäckfächer, obwohl die Maschine noch rollt. Das stelle eine Gefahr für die Sicherheit und den Komfort aller Fluggäste dar.
Gemäß der neuen Vorschrift müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere ausdrücklich und wiederholt darauf hinweisen, dass das Verlassen des Sitzplatzes erst nach vollständigem Halt des Flugzeugs erlaubt ist. Bei Missachtung droht eine Meldung an die Luftfahrtbehörde – und ein Bußgeld. Der türkische Sender „Halk TV“ nennt eine Summe von rund 60 Euro, auch wenn die genaue Höhe in der Verordnung selbst nicht festgelegt ist.
Auch Vordrängeln soll bestraft werden
Doch nicht nur vorzeitiges Abschnallen wird in der Türkei geahndet: Auch wer sich nach dem Ausschalten der Anschnallzeichen vordrängelt, obwohl Reisende in den vorderen Sitzreihen noch nicht ausgestiegen sind, muss mit Konsequenzen rechnen. In solchen Fällen sollen die Fluggesellschaften per Lautsprecherdurchsage klarstellen: „Stehen Sie nicht auf und gehen Sie nicht den Gang entlang, bevor Sie an der Reihe sind, das Flugzeug zu verlassen.“
Airlines, die diese neuen Anweisungen nicht umsetzen, können ebenfalls verwaltungsrechtlich belangt werden. Laut dem Luftfahrtportal „Aerotelegraph“ hat Turkish Airlines bereits entsprechende Hinweise an das Kabinenpersonal verschickt.
Mit Material von dpa
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