22. Mai 2026, 13:16 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer oft mit der Bahn verreist, wird vermutlich auch erleben, dass Züge völlig überfüllt sind. Und wer schon einmal auf dem Teppichboden im ICE saß und einen Blick ins leere Abteil gegenüber geworfen hat, wird sich auch schon die Frage gestellt haben: Darf man in einem solchen Fall in die 1. Klasse wechseln? Oder gelten immer noch die Konditionen des gekauften Tickets? TRAVELBOOK hat nachgefragt.
„Sehr geehrte Fahrgäste, leider fehlt ein Zugteil.“ Wer öfter Bahn fährt, kennt Durchsagen dieser Art. Die Fahrgäste müssen sich dann auf die verbleibenden Waggons verteilen, die Sitzplatzreservierungen werden oft aufgehoben – und es wird richtig voll im Zug. Noch schlimmer wird es, wenn mehrere Züge hintereinander ausfallen, etwa weil es ein Unwetter, eine Bombenentschärfung oder einen Unfall gab. Dann stapeln sich mitunter die Reisenden bis in die Gänge. Auf den nächsten Zug zu warten, ist in den wenigsten Fällen eine Option. Manch einer kommt dann vielleicht auf die Idee, sich mit seinem Ticket für die 2. Klasse im ICE in die 1. Klasse zu setzen. Doch darf man das überhaupt?
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Es gibt trotz vollem Zug keinen Anspruch auf die 1. Klasse im ICE
Die Antwort lautet: Nein. Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt auf Nachfrage von TRAVELBOOK: „Mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse dürfen Sie sich auch bei einem überfüllten Zug nicht einfach in die 1. Klasse setzen. Natürlich kann sich die Bahn aber kulant zeigen und die 1. Klasse zur Nutzung freigeben. Einen Anspruch darauf gibt es aber auch bei einem überfüllten Zug nicht.“
Dabei entscheidet allein der Zugchef auch darüber, welche Gäste ohne Zahlung eines Zuschlags in der 1. Klasse reisen dürfen. „Vorrangig werden hilfsbedürftige Personen, wie Schwangere und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, behandelt“, erklärt eine Bahn-Sprecherin TRAVELBOOK. Wer nicht vom Zugchef ausgewählt wird und ein Flexticket in der 2. Klasse habe, könne noch während der Fahrt eine sogenannte „Übergangsfahrkarte“ kaufen und damit dann ebenfalls in der 1. Klasse sitzen. Ob das den jeweiligen Aufpreis wert ist, ist dann jedem selbst überlassen.
Grundsätzlich handele es sich bei der Nutzung der 1. Klasse mit Zweite-Klasse-Fahrkarte um die Erschleichung einer Beförderungsleistung. Reisende sollten dem Hinweis des Personals also besser Folge leisten – sonst kann ein Bußgeld drohen.