Die Winterzeit nutzen viele gern um eine sommerliche Reise ins Warme zu planen. Doch wenn man daheim am Computer einen Urlaub bucht, gilt es so einiges zu beachten. Das Europäische Verbraucherzentrum hat für solche Fälle ein paar praktische Hinweise zusammengestellt.
Eisige Temperaturen und lange Nächte sorgen bei dem ein oder anderen dafür, dass man den nächsten Sommerurlaub herbeisehnt. Mit Online-Buchungsportalen wie Booking.com oder Opodo ist dieser meist nur ein paar Klicks entfernt. Doch dabei muss man sich im Klaren sein, dass es bei Problemen wie Flugverspätungen oder verschmutzte Zimmern in aller Regel nicht die Sache des Portals ist. Stattdessen sollte man sich direkt an den Anbieter wenden, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde, wie zum Beispiel die Fluggesellschaft. Darauf weist unter anderem das Europäische Verbraucherzentrum hin. Das sind die wichtigsten Tipps für das Buchen von Urlaub im Internet:
Was tut man, wenn die Website beim Buchen vom Urlaub im Internet abstürzt?
Ein wichtiger Tipp bei Online-Buchungen: Wenn die Website während des Buchungsvorgangs abstürzt, raten Verbraucherschützer davon ab, sofort erneut Flugtickets oder ähnliche Leistungen zu buchen.
Stattdessen sollte man zuerst kurz abwarten, ob eine Buchungsbestätigung per E-Mail eintrifft. Falls dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, den Kundendienst der Online-Plattform zu kontaktieren und bestätigen zu lassen, dass die Buchung nicht erfolgreich war. Danach kann man beruhigt einen neuen Versuch starten.
Das sind die Unterschiede von individuellen und Pauschalreisen
Wichtige Hinweise für das Buchen von Urlaub im Internet: Wenn man die Reisekomponenten wie Flug und Hotel separat bucht, kann dies zwar mehr Flexibilität bieten, aber es gibt auch Nachteile. So hat man laut dem EVZ in der Regel kein Recht, das Hotelzimmer kostenfrei zu stornieren, wenn der Flug gestrichen wird – hier ist man auf die Kulanz des Hotels angewiesen.
Anders sieht es aus, wenn man mindestens zwei Reiseleistungen im Rahmen einer einzigen Buchung als Pauschalreise bucht. In diesem Fall genießen Urlauber besseren Schutz, erklärt der EVZ-Rechtsexperte André Schulze-Wethmar. Sollte es Probleme geben, ist der Reiseveranstalter verantwortlich und muss sich um die Lösung kümmern.
Bei großen Flugverspätungen von mehr als vier Stunden haben Pauschalurlauber zudem das Recht, eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Zusätzlich können sie, wie bei individuell gebuchten Flügen, noch direkt bei der Airline Entschädigungszahlungen im Rahmen der europäischen Fluggastrechte einfordern. Schulze-Wethmar: „Die sind in der Regel viel höher als der Minderungsbetrag und gelten schon ab drei Stunden Verspätung.“
Mit Material von dpa
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