Wer für eine Reise eine ETA für Großbritannien oder eine ESTA für die USA benötigt, kann den Antrag bequem online stellen. Doch schon bei der Suche nach der richtigen Website lauert eine Kostenfalle: Private Anbieter verlangen mitunter ein Vielfaches der offiziellen Gebühren – und im schlimmsten Fall fehlen anschließend trotzdem die erforderlichen Nachweise. Wie Reisende seriöse Angebote erkennen und welche Möglichkeiten nach einer überhöhten Zahlung bleiben, zeigt der folgende Überblick.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor unseriösen Anbietern von Reisegenehmigungen und empfiehlt Urlaubern, ETA und ESTA ausschließlich über die offiziellen Internetseiten zu beantragen.
Das Problem beginnt häufig bereits bei der Suchmaschine. Kostenpflichtige Angebote privater Dienstleister können dort weit oben in der Trefferliste auftauchen. Manche Websites ähneln den staatlichen Angeboten stark, sodass Reisende genau auf die Internetadresse achten sollten.
Die offizielle Website für die britische ETA ist https://www.gov.uk/eta/apply. Die ESTA für die USA lässt sich unter https://esta.cbp.dhs.gov/ beantragen. Für beide Reisegenehmigungen stehen außerdem offizielle staatliche Apps für Smartphones mit Android und iOS zur Verfügung.
Britische ETA kostet 20 Pfund pro Person
Für die ETA Großbritanniens werden aktuell 20 Pfund je Person fällig, umgerechnet sind das knapp 24 Euro. Seit April 2025 ist die Reisegenehmigung für alle Reisenden vorgeschrieben, die weder über ein Visum noch über einen Aufenthaltstitel für das Land verfügen.
Seit Einführung der ETA gibt es immer wieder Warnungen vor privaten Anbietern, die für die Beantragung erheblich höhere Beträge verlangen.
Ein aktueller Beratungsfall der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt, wie teuer das werden kann: Eine Frau zahlte bei einem Dienstleister für drei ETAs rund 310 Euro. Regulär wären insgesamt nur rund 70 Euro fällig gewesen.
Zu viel für ETA oder ESTA bezahlt: Das können Betroffene tun
Wer auf einen solchen Anbieter hereingefallen ist, sollte nach Empfehlung der Verbraucherzentrale schnell reagieren und eine Rückerstattung verlangen. Zugleich sollten sämtliche Unterlagen, E-Mails und Screenshots als Nachweise gesichert werden.
Auch die eigene Bank oder der Kreditkartenanbieter sollte kontaktiert werden. Je nach Fall besteht die Chance, das gezahlte Geld zurückzubekommen: „In einigen Fällen sind Rückbuchungen möglich.“
Mit Material von dpa
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