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Worauf Sie achten sollten

5 Fallen beim Buchen einer Ferienwohnung

Wer eine private Unterkunft bucht, kann durchaus eine böse Überraschung erleben. Aber was tun, wenn die Ferienwohnung schmutzig oder unaufgeräumt ist?
Wer eine private Unterkunft bucht, kann durchaus eine böse Überraschung erleben. Aber was tun, wenn die Ferienwohnung schmutzig oder unaufgeräumt ist? Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

16.03.2015, 11:35 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Individueller, günstiger, flexibler – die Gründe, warum Reisende eine private Unterkunft vorziehen, sind vielseitig. Auf entsprechenden Portalen finden sich mittlerweile Ferienwohnungen jeden Typs. Die Buchung ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Doch es gibt einige Fallstricke zu beachten.

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Teilen und tauschen, dieser Trend hat sich auch beim Urlaub durchgesetzt: Vielen Touristen sind Hotels zu teuer oder zu unpersönlich. Und Schlafsäle in Hostels und Jugendherbergen bieten wenig Privatsphäre. Entsprechend mieten sich Urlauber zunehmend eine Ferienwohnung. Doch dabei lauern auch Fallen.

Falle 1: Auch Gäste werden bewertet!

Gastgeber und Urlauber müssen sich auf den Seiten der Portale registrieren und ein Profil hinterlegen. Nach dem Aufenthalt können die Nutzer zwar detailliert bewerten, wie ihnen die Unterkunft gefallen hat, aber gleichzeitig kann auch der Gastgeber das Verhalten seiner Besucher beurteilen. Wer als Gast nur Schmutz hinterlässt und fahrlässig mit der Einrichtung umgeht, riskiert eine schlechte Bewertung und läuft Gefahr, zukünftig nicht mehr so einfach an eine Wohnung zu kommen.

Falle 2: Urlauber achten nur auf schöne Fotos

Oftmals lassen sich Urlauber von den ansprechenden Fotos eines Objekts verführen, die nicht selten von Profi-Fotografen gemacht und ggf. nachbearbeitet wurden. Dabei wird vergessen, dass die Aufnahmen unter Umständen nicht (mehr) der Realität entsprechen, das Objekt mittlerweile ein paar hundert Gäste beherbergt hat und zuweilen einer Renovierung bedarf.

Wer auf Nummer sicher gehen will, liest sich die Bewertungen auf den entsprechenden Portalen wie Airbnb, Wimdu oder 9Flats durch. Dabei gilt: Je aktueller die Bewertungen sind, desto eher spiegeln sie das momentane Erscheinungsbild der Wohnung wider.

Falle 3: Die Wohnung ist schmutzig

Generell sind die Portale nur Vermittler. Bezahlt wird bei der Buchung, das Geld wird aber erst 24 Stunden nach dem Einchecken an den Vermieter überwiesen – das soll die Sicherheit geben, dass alles so ist wie erwartet. Die Vermittler garantieren, dass sie bei der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft helfen, wenn der Gast mit der gebuchten Bleibe unzufrieden ist oder sie nicht der Beschreibung entspricht. Es kann nicht sein, dass ein Gastgeber die gebuchte Wohnung nicht zur Verfügung stellen will. „Jede Buchung ist eine vertragliche Vereinbarung, an die sich Gast und Gastgeber halten müssen“, erklärt Wimdu-Sprecherin Rebecca Pendleton.

Findet man allerdings eine schmutzige Wohnung vor, „hilft oft faktisch nur aufräumen – oder sich kommunikativ mit dem Vermieter auseinanderzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Willmann. „Eventuelle Gewährleistungsansprüche oder Minderungsrechte bestehen nur gegenüber dem Vermieter.“ Die Durchsetzung kann sich vor allem schwierig gestalten, wenn man eine Unterkunft im Ausland gebucht hat: „Dann ist schon die erste Frage, welches Mietrecht Anwendung findet.“

Falle 4: Geräte sind kaputt

Wer eine Ferienwohnung nutzt, tut dies womöglich auch wegen der voll eingerichteten Küche, einer vorhandenen Waschmaschine oder des Trockners. Aber je mehr Elektronik vorhanden ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass beim Einzug – gerade in der Hochsaison, wenn Gäste direkt nacheinander einziehen – bereits etwas kaputt ist.

Hier gilt: Obgleich Sie die Mikrowelle oder andere Geräte vielleicht gar nicht nutzen wollen, checken Sie gleich am ersten Tag deren Funktionstüchtigkeit. Wer sofort reklamiert, kann hinterher kaum für einen Defekt verantwortlich gemacht werden. Komplexere Geräte sollten Sie sich ohnehin kurz im Live-Betrieb erklären lassen.

Bei offensichtlich kaputten Geräten, Einrichtungsgegenständen, Toiletten, Wasserhähnen, Türen und Fenstern sollten Sie dies, sofern möglich, mit Fotos dokumentieren und den Vermieter darauf ansprechen. Unter Umständen macht es Sinn, dies auch auf einem Papier festzuhalten und vom Gastgeber unterzeichnen zu lassen.

Falle 5: Ein Faux-Pas wird vertuscht

Es kann immer passieren, dass etwas kaputt geht. Doch beim Brandloch in der Matratze sollte man diese nicht einfach wenden und hoffen, keiner merkt es. Auch der abgebrochene Regler an der Waschmaschine sollte nicht irgendwie angeklebt werden, sodass es der Vermieter auf den ersten Blick nicht bemerkt. Wie oben beschrieben, werden auch Gäste bewertet. Und wer etwas vertuscht, riskiert, dass der Vermieter mehr als nur ein Brandloch anhängen möchte.

Ohnehin müssen Sie kaum befürchten, wirklich aus der eigenen Tasche für die Schäden aufkommen zu müssen. Unter Umständen übernimmt dies Ihre Haftpflichtversicherung. Bei Airbnb gibt es sogar eine Garantie, die Schäden von bis zu 700.000 Euro abdecken soll. 9flats und Wimdu bieten Versicherungen, die bis zu 500.000 Euro an Erstattung in Aussicht stellen.

Auch interessant: Ferienwohnung – 12 typische Fehler bei der Buchung

Tipps für das Mieten einer Ferienwohnung

Vermieter: Wird der Vertrag mit einem Vermittlungsportal oder dem Vermieter selbst abgeschlossen? Das sollte aus dem Angebot ersichtlich sein. Bewertungen von anderen Nutzern können einen Eindruck über die Seriosität eines Anbieters geben.

Persönlicher Kontakt: Auch wenn die Buchung mit wenigen Klicks im Netz möglich ist – ein zusätzlicher Anruf schadet nicht. So lassen sich Unklarheiten und Widersprüche aufdecken.

Mietvertrag: Für die Anmietung eines Hauses oder Apartments sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Dieser muss auf jeden Fall Zeitraum, Miethöhe, Nebenkosten, Ausstattung, Kaution und Adresse enthalten.

Nebenkosten: Urlauber sollten klären, ob die Kosten für Strom, Wasser und Heizung pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Ist Letzteres der Fall, gehören die Zählerstände in das Übergabeprotokoll.

Übergabeprotokoll: Der Zustand der Unterkunft wird bei Einzug und am Abreisetag am besten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. So ist klar, ob der Mieter bei einem Schaden verantwortlich gemacht werden kann oder nicht.

Versicherung: Verursacht der Mieter während der Mietzeit Schäden am Objekt, muss er dafür aufkommen. Urlauber sollten prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall zahlt.

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Haustausch als Alternative

Etwas anders funktioniert das Prinzip Haustausch: Dabei handelt es sich um einen seit vielen Jahren etablierten Weg, fremde Orte zu erkunden. Zahlreiche Plattformen bieten Haustausch-Partner an, etwa Haustauschferien, Haustausch, Intervac Homeexchange, Couchsurfing, Homelink.

Bei letzterem Anbieter zahlt der Nutzer 140 Euro Jahresbeitrag. Der Haustausch-Vermittler ist seit 1977 als eingetragener Verein tätig. „Man kann im Jahr so viel verreisen, wie man möchte“, sagt Vorsitzender Manfred Lypold. Enthalten ist eine Tausch- und Rücktrittsgarantie. Ein Tauschvertrag regelt Rechte und Pflichten der Teilnehmer. Weltweit machen 13.500 Familien beim Haustausch über Homelink mit, in Deutschland sind es rund 1100.

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