16. Juni 2026, 18:12 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
„All Inclusive“ bedeutet wörtlich „alles inklusive“. Im Reisekontext beschreibt der Begriff ein Angebot, bei dem die im Paket enthaltenen Leistungen bereits im Reisepreis enthalten sind. Dazu zählen in der Regel neben der Unterkunft auch Hauptmahlzeiten, Snacks sowie eine umfangreiche Auswahl an Getränken. Doch gilt das auch für Trinkgeld? TRAVELBOOK ist dieser Frage nachgegangen.
Außer in Ländern, in denen Trinkgeld unüblich oder sogar verpönt ist, gilt es vielerorts als Zeichen der Wertschätzung, Servicekräften eine freiwillige zusätzliche Zahlung zukommen zu lassen. In Deutschland handelt es sich dabei in jedem Fall um eine freiwillige Zusatzleistung eines Dritten. Näheres dazu erfährt man im Merkblatt zum Thema Trinkgeld des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Es ist kein Bestandteil des vereinbarten Entgelts – mit einem Trinkgeld drücken Gäste oder Kunden ihre Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung aus.
Daneben gibt es Gegenden, in denen Beschäftigte in bestimmten Branchen aufgrund vergleichsweise niedriger Löhne in erheblichem Maße auf Trinkgelder angewiesen sind. Mancherorts werden Trinkgelder daher nicht nur geschätzt: Gäste und Beschäftigte betrachten sie durchaus als selbstverständlichen Bestandteil der Vergütung. Man könnte sich die Frage stellen, ob ein All-inclusive-Hotel in diesem Zusammenhang möglicherweise einen Sonderfall darstellt.
Trinkgeld im All-inclusive-Hotel – angemessen oder unnötig?
Trinkgeld im All-inclusive-Hotel – warum eigentlich nicht? Vielleicht, weil für viele Nutzer der Zweck entsprechender Modelle gerade darin liegt, sich vor Ort nicht mehr mit Geld- oder Trinkgeldfragen beschäftigen zu müssen. Dies äußern einige Nutzer in einer Diskussion auf „Reddit“. Andere wiederum weisen auf Hotelmarken mit klaren „kein Trinkgeld“-Regeln hin.
Deren Vorkommen wird in einem Beitrag des Onlineportals „All inclusive Guide“ bestätigt. Demnach herrschen explizite Trinkgeldverbote, meist in Häusern, die ihre Mitarbeiter bewusst höher vergüten und keine zusätzliche Bezahlung durch Gäste vorsehen. Insgesamt handele es sich jedoch eher um Ausnahmen. Häufiger seien Unterkünfte, in denen Trinkgelder über Servicegebühren bereits im Reisepreis berücksichtigt sind, sowie solche, in denen trotz inkludierter Leistungen zusätzliche Trinkgelder weiterhin üblich bleiben. Insgesamt variiert die Praxis je nach Hotelkette und Reiseziel deutlich.
Man könnte also einfach am Empfang nachfragen, beziehungsweise in den Nutzungsregeln der Unterkunft nachlesen. Diese Empfehlung gibt auch Linda Kaiser, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutsche-Knigge-Gesellschaft, auf TRAVELBOOK-Nachfrage. Doch wie sehen das Thema allgemein die angemessenen Umgangsregeln vor?
Gehört das Trinkgeld in seiner jetzigen Form abgeschafft?
Wie viel Trinkgeld in welchen Urlaubsländern im Hotel üblich ist
Das sagt der Knigge zum Thema Trinkgeld und All inclusive
Im All-inclusive-Urlaub ist Trinkgeld durchaus üblich, so Knigge-Expertin Linda Kaiser. Insbesondere gilt dies für persönliche Dienstleistungen wie das Tragen von Gepäck, die Zimmerreinigung oder den Zimmerservice. In Restaurants hingegen, vor allem bei Buffetangeboten, ist Trinkgeld weniger verbreitet und wird meist nur dann gegeben, wenn ein individueller Tischservice in Anspruch genommen wird.
Kaiser erinnert daran, dass Trinkgeld grundsätzlich eine freiwillige Leistung bleibt – „mit Ausnahme bestimmter Länder wie den USA, in denen es fester Bestandteil des Einkommenssystems ist“, wie oben kurz bereits erläutert. Sofern in der gebuchten All-inclusive-Anlage keine Trinkgeldpauschale oder ein Serviceentgelt ausgewiesen ist, sei es auch bei diesem Reisemodell ratsam, stets etwas Münzgeld oder kleinere Scheine bereitzuhalten, um bei Bedarf seine Wertschätzung zeigen zu können.
Und falls Trinkgeld – wie viel?
Laut Knigge-Expertin Linda Kaiser richtet sich die Höhe des Trinkgelds nicht nach der Art der Unterkunft. Entscheidend seien die Gepflogenheiten im jeweiligen Reiseland, nicht ob es sich um ein All-inclusive-Haus handelt. Als grobe Orientierung gelten 1 bis 2 Euro pro Gepäckstück für den Gepäckservice, 1 bis 2 Euro pro Tag für die Zimmerreinigung und 10 Prozent des Rechnungsbetrags für den Zimmerservice.
An der Bar oder im Café rundet man häufig auf oder gibt pro Bestellung einen kleinen Betrag dazu. Bei längerem Kontakt mit dem Barpersonal bietet sich auch eine pauschale Anerkennung für die Dauer des Aufenthalts an.