Zum Inhalt springen
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Italien Alle Themen
Autofahrer aufgepasst!

Hohes Bußgeld! Was Sie in Italien auf keinen Fall am Steuer tun sollten

Einen Arm aus dem Fenster hängen lassen – dafür kann in Italien ein Bußgeld fällig werden!
Am Steuer bloß nicht zu gemütlich machen, sonst droht in Italien ein Bußgeld … Foto: Getty Images
Artikel teilen
Laura Pomer
Freie Autorin

18. Juni 2026, 17:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug zu führen, ist in Deutschland wie auch in Italien streng verboten. Daneben gibt es einige weitere Vorschriften – etwa zum Tragen geeigneter Schuhe –, die in vielen Ländern gelten. Darüber hinaus existieren Verkehrsregeln, die vielen deutschen Autofahrern kaum bekannt sind. So kann, was hierzulande als alltägliche Geste oder harmlose Handlung am Steuer gilt, im Ausland schnell zu empfindlichen Bußgeldern führen. Mehr Infos dazu bei TRAVELBOOK.

Sorgen Sie vor einer langen Autofahrt für ausreichend Verpflegung? Klar kann es die Reise kurzweiliger gestalten, zwischendurch etwas zu essen, und natürlich meldet sich auch mal der Hunger. In Zypern würde es im Nachhinein allerdings nicht so gut schmecken! Laut einem Bericht von „Radio FFH“ ist es strikt untersagt, während der Fahrt zu essen oder zu trinken – ja, selbst der Griff zur Wasserflasche ist verboten und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Etwas näher an Deutschland, in der Schweiz, wird Essen am Steuer übrigens auch nicht gern gesehen. Gar kann es, wie der „Touring Club Schweiz (TCS)“ (vergleichbar mit unserem ADAC) erklärt, als Ablenkung oder fehlende Fahrzeugbeherrschung gewertet werden und in diesem Fall sogar rechtliche Folgen haben. Gleiches gilt auch für weitere Länder, zum Beispiel Spanien, und ebenso für Handlungen wie die Handynutzung oder das Schminken.

Fahren wir nun also weiter durch die Schweiz nach Italien. Dort verhält es sich mit dem Essen am Steuer ähnlich – auch dort muss der Fahrer natürlich jederzeit vollständig die Kontrolle über das Fahrzeug behalten. Weiterhin sollten Sie die Arme unbedingt vollständig im Inneren des Fahrzeugs behalten.

Diese alltägliche Bewegung ist in Italien am Steuer verboten

Nach Art. 169 Codice della Strada (u. a. erläutert beim Fachportal „Patente.it“) ist es im italienischen Straßenverkehr untersagt, Körperteile aus dem Auto herauszuhalten. „Alle Insassen von Kraftfahrzeugen müssen so sitzen, dass sie die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht einschränken und seine Sicht nicht behindern“, heißt es da. Fahrer und Mitfahrer dürfen demnach keine Körperteile oder Gegenstände über die seitliche Fahrzeugkontur hinausragen lassen.

Fühlen Sie sich jetzt erwischt? Viele Autofahrer legen insbesondere an warmen Tagen den Arm lässig auf das geöffnete Fenster, um etwas Fahrtwind zu genießen. Genau das kann in Italien ein Bußgeld in Höhe von bis zu rund 338 Euro nach sich ziehen. Und wenn Sie dann auch noch den Eindruck erweckt haben, das Fahrzeug nicht zu jeder Zeit beherrscht zu haben, müssen Sie unter Umständen sogar mit einer weiteren Geldbuße rechnen.

Auch mit „freundlichen“ Gesten am Steuer besser aufpassen

Bei der gestischen Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern sollten Sie ebenso ein wenig vorsichtig sein. Denn Handzeichen, die bei uns etwas Positives ausdrücken sollen – zum Beispiel Daumen hoch oder ein O-Zeichen mit Daumen und Zeigefinger im Kreis –, können in einigen Ländern ganz anders aufgefasst werden. Ein Bußgeld gibt es dafür im Zweifelsfall nicht. Aber vielleicht eine unangenehme Auseinandersetzung, die Sie so gar nicht beabsichtigt hätten – und dafür ist die Zeit im Urlaub doch eigentlich zu schade.

Besser ist es ohnehin, Sie lassen die Hände am Steuer! Sicherheit fährt vor.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.