Entschädigungen für Flugverspätungen müssen künftig früher gezahlt werden
Flugverspätungen sind ärgerlich. Zumindest sollen betroffene Fluggäste künftig nicht mehr lange auf ihre Entschädigung warten müssen. Foto: Getty Images
Bislang gab es keine feste Frist für die Auszahlung von Flugentschädigungen. Das führte in vielen Fällen dazu, dass Fluggäste mit einem berechtigten Anspruch auf eine Entschädigungszahlung lange auf ihr Geld warten mussten. Und genau das soll sich künftig ändern. Denn die EU-Staaten haben ganz aktuell neuen Regeln für Flugentschädigungen endgültig zugestimmt. Demnach sollen Passagiere innerhalb von vier Tagen nach einer verspäteten oder ausgefallenen Reise elektronisch über mögliche Entschädigungsansprüche informiert werden. Und dann darf es nur noch rund 30 Tage dauern, bis die Überweisung erfolgt ist. Alle Infos dazu.
Airlines müssen bei Verspätung zahlen – neuerdings beizeiten
Für Fluggäste innerhalb der EU gilt die bekannte EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004). Demnach haben Passagiere je nach Flugstrecke bei einer Ankunftsverspätung ab drei Stunden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro. Dies gilt zumindest, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Verschiedene Medien berichteten kürzlich, dass das Europäische Parlament einer Reform zugestimmt hat, die die Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen im Wesentlichen beibehält. Damit bleibt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen grundsätzlich erhalten.
Entschädigungen für Flugverspätungen lassen auf sich warten
Eine konkrete Frist, innerhalb derer Airlines die berechtigten Forderungen auszahlen müssen, sah die Verordnung bislang nicht vor. Dies hatte häufig zur Folge, dass Fluggäste monatelang auf ihr Geld warten mussten. Zudem führt die Durchsetzung von Fluggastrechten immer wieder zu Streitigkeiten.
Die deutsche Schlichtungsstelle Reise & Verkehr verzeichnete 2024 mehr als 45.000 Schlichtungsanträge; rund 84 Prozent der Fälle entfielen auf Flugreisen. Auch der britische Fluggastrechte-Dienstleister Bott & Co berichtet auf Basis seiner eigenen Mandatsfälle, dass Passagiere ihre Entschädigungen bei einigen Airlines erst nach der Einleitung rechtlicher Schritte erhalten hätten.
Und dieses Konfliktpotenzial soll es bald nicht mehr geben. Denn voraussichtlich ab Mitte 2027 sollen verbindlich neue Vorgaben gelten. Wie „BILD“ berichtete, haben die EU-Staaten neuen Regeln endgültig zugestimmt, denen zufolge Airlines Reisende über berechtigte Ansprüche innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft verbindlich informieren. Innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung müssen sie den geschuldeten Betrag auszahlen – oder es begründen, falls kein Anspruch besteht.
Was passiert, wenn Airlines trotzdem zu spät zahlen?
Offen bleibt vorerst, welche Folgen eine verspätete Auszahlung hat, wenn Fluggesellschaften die neuen Fristen nicht einhalten. Ein Urteil aus Großbritannien könnte in diesem Zusammenhang interessant werden. Ein Fluggast hatte dort nicht um die Höhe seiner Entschädigung gestritten, sondern um die Frage, ob ihm wegen der verspäteten Zahlung zusätzlich Zinsen zustehen. Darüber berichtete unter anderem der „Telegraph“. Das Gericht gab ihm recht und sprach dem Passagier neben der eigentlichen Ausgleichszahlung auch Verzugszinsen zu.
Ob eine solche Rechtsprechung auch in Deutschland eine Rolle spielen könnte? Fest steht: Britische Gerichtsurteile sind für deutsche Gerichte nicht bindend, wie auf TRAVELBOOK-Nachfrage der Rechtsanwalt Jan Bartholl bestätigt. Allerdings können grundsätzlich nach deutschem Recht bei Zahlungsverzug ebenfalls Verzugszinsen anfallen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
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