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Europäisches Parlament und EU-Rat

Mehr Fluggastrechte für Passagiere? EU streitet über Reform

Während das Europäische Parlament die Fluggastrechte stärken will, plant der Rat Einschränkungen
Während das Europäische Parlament die Fluggastrechte stärken will, plant der Rat Einschränkungen Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

14. Oktober 2025, 21:06 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Der Streit um die Reform der Fluggastrechte in der Europäischen Union eskaliert: Während der EU-Rat Einschnitte plant, will das Europäische Parlament die Rechte von Passagieren stärken – mit höheren Entschädigungen, klareren Regeln und besseren Servicepflichten für Airlines, berichtet BILD (gehört auch zu Axel Springer). Am 15. Oktober 2025 stehen die ersten Trilogverhandlungen an. Ein Showdown mit Signalwirkung.

Parlament stemmt sich gegen geplante Kürzungen

Der vom EU-Rat im Sommer verabschiedete Reformvorschlag sorgt bei Verbraucherschützern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments für scharfe Kritik: Nach dem Willen des Rates sollen Fluggesellschaften künftig erst bei einer Verspätung von vier Stunden auf Kurz- und Mittelstrecken – und sogar erst ab sechs Stunden bei Langstrecken – zur Zahlung verpflichtet sein. Die Höchstentschädigung würde bei 300 Euro für kurze und 500 Euro für lange Flüge liegen.

Das Parlament lehnt diese Pläne ab und fordert stattdessen eine Stärkung der Passagierrechte. Die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungsansprüche soll beibehalten werden. Darüber hinaus sollen höhere Pauschalzahlungen gelten: 300 Euro für Kurzstrecken, 400 Euro für Mittelstrecken und 600 Euro für Langstrecken. Geplant ist außerdem eine automatische Anpassung dieser Beträge an die Inflation alle drei Jahre.

Klare Linie bei „außergewöhnlichen Umständen“

Auch beim Thema „außergewöhnliche Umstände“ gehen die Positionen weit auseinander. Während der Rat die Liste solcher Ereignisse ausweiten will – etwa auf technische Defekte oder Personalengpässe –, spricht sich das Parlament für eine eng begrenzte Definition aus. Nur externe Faktoren wie Unwetter oder politische Unruhen sollen demnach als außergewöhnlich gelten und Airlines von der Zahlungspflicht befreien.

Konkrete Verbesserungen für Reisende

Neben den Entschädigungsregelungen will das Parlament auch bei Serviceleistungen und Passagierrechten nachbessern. Vorgesehen sind unter anderem:

  • Umbuchung bei Verspätung: Nach drei Stunden Verspätung sollen Fluggäste auf Kosten der Airline ohne Preisobergrenze auf einen anderen Flug umbuchen dürfen.
  • Kostenloses Handgepäck: Eine kleine Tasche mit maximal 100 Zentimetern Gurtmaß und bis zu sieben Kilogramm Gewicht soll immer gratis mit an Bord dürfen.
  • Namenskorrektur: Falsch geschriebene Namen dürfen bis 48 Stunden vor Abflug kostenlos berichtigt werden.
  • Umbuchung im Notfall: Bei Krankheit oder einem Todesfall in der Familie soll die Buchung kostenlos auf eine andere Person übertragbar sein.
  • Schutz bei Airline-Pleite: Fluggesellschaften sollen künftig Rückzahlungs- und Rückfluggarantien vorlegen müssen – ähnlich wie bei Pauschalreisen.
  • Service am Flughafen: Airlines müssen erreichbare Ansprechpartner bereitstellen und im Notfall bis zu fünf Übernachtungen übernehmen.
  • Sitzplatzvergabe: Familien, Kinder und Menschen mit Behinderung sollen grundsätzlich zusammensitzen dürfen.

Seit über einem Jahrzehnt ungelöst

Bereits 2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Fluggastrechte vorgelegt – seither stockt der Prozess. Nun sollen in Brüssel ab Mitte Oktober die ersten direkten Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission endlich Fortschritte bringen.

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Verbraucherschützer warnen vor Verwässerung

Oskar de Felice, Chief Legal Officer des Verbraucherportals Flightright, lobt die Haltung des Parlaments: „Nach den Schlagzeilen rund um die (Veggie-)Wurst zeigt das EU-Parlament nun, wie richtiger Verbraucherschutz geht: Faire Rechte für Verbraucher, damit in turbulenten Zeiten wenigstens der Urlaub entspannt bleibt.“ Und weiter: „Jetzt heißt es in den anstehenden Verhandlungen, nicht nachzugeben und sich gegen die Aushöhlung der EU-Fluggastrechte zu stellen.“

Entscheidung bis Jahresende – oder später?

Sollten sich Parlament und Rat bis Ende 2025 nicht einigen, müsste ein Schlichtungsausschuss eingeschaltet werden. Eine Verlängerung der Verhandlungen bis Ende Januar 2026 wäre auf Antrag möglich. Klar ist: Der Ausgang des Trilogs wird maßgeblich bestimmen, wie viele Rechte Flugreisende in Europa künftig noch haben.

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