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Unabhängig vom Tarif

Flug verpasst? So bekommen Sie Geld zurück

Frau hat ihren Flug verpasst und wünscht sich Geld zurück
Auch ein günstiger Flug ist zu teuer, um ihn zu verpassen. Wie Sie möglichst viel von Ihrem Geld zurückbekommen – bei TRAVELBOOK. Foto: Getty Images/Alina Rosanova
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Laura Pomer
Freie Autorin

25. August 2025, 11:07 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Erstattungsfähige Flüge sind in der Regel deutlich teurer. Die günstigeren Tarife haben dafür einen entscheidenden Nachteil: Sie bieten keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, falls Sie die Reise nicht antreten können. Doch unvorhergesehene Ereignisse können jederzeit eintreten – und plötzlich ist der Flug verpasst. Zum Glück ist dann trotzdem nicht alles verloren. Mit unseren Tipps erhalten Sie möglichst viel von Ihrem Geld zurück.

Flug verpasst? So bekommen Sie Geld zurück

Wer schon einmal einen Flug verpasst hat, ist wahrscheinlich nicht besonders stolz darauf. Schließlich wird immer wieder empfohlen, ausreichend Zeit für die Anfahrt und die Abfertigung am Flughafen einzuplanen. Wenn man dann doch zu spät am Gate erscheint oder es gar nicht erst so weit schafft, kann das schnell nachlässig wirken. Doch mal ehrlich: Es kann theoretisch jedem passieren. Auf Reddit tauschen Nutzer teilweise skurrile diesbezügliche Erfahrungen aus. Ein Klassiker ist die Fahrt zum falschen Flughafen, was in Großstädten mit mehreren Airports durchaus möglich ist. Aber ärgerlich ist es eben auch, zumal man bei Buchungen eines nicht erstattungsfähigen Tarifs auf den Kosten sitzen bleibt. Allerdings: nicht auf allen. Wer den Trick beherrscht, zwischen Ticketpreis und zusätzlichen Abgaben zu unterscheiden, bekommt doch einiges an Geld zurück.

Kosten für nicht genutzte Services stehen Ihnen zu

Der reine Netto-Flugpreis macht nur einen Teil des Ticketpreises aus. Hinzu kommen verschiedene weitere Posten, worauf TRAVELBOOK in diesem Beitrag näher eingeht. Grundsätzlich haben Passagiere Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils der Kosten, selbst wenn der Tarif ausdrücklich als „nicht erstattungsfähig“ gilt. Der Grund: Viele Zusatzgebühren sind gesetzlich geschützte Beträge, die die Airline lediglich einzieht und an Dritte, etwa Flughäfen oder den Staat, weiterleitet. Hierzu zählen unter anderem Steuern und Gebühren. Darüber informiert etwa die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Diese Abgaben fallen nur für tatsächlich genutzte Flüge an und sind kein Teil des eigentlichen Ticketpreises. Gleiches gilt für Luftverkehrsabgaben und Kerosinzuschläge.

Noch etwas: Inlandsflüge unterliegen dem normalen Mehrwertsteuersatz, sodass eine Steuer anfällt, die ebenfalls erstattungsfähig sein kann. Und haben Sie womöglich ein Haustier transportieren wollen? Auch hier verlangen Airlines oft Gebühren, die offiziell als Service entgegengenommen werden. Da Sie den Service nicht genutzt haben, können Sie auch hierfür Ihr gezahltes Geld zurückverlangen.

Auch interessant: Was passiert, wenn man eingecheckt ist, den Flug aber nicht antritt?

Sie müssen selbst aktiv werden

Nehmen Sie stets direkten Kontakt mit der Airline auf. Meistens ist es nötig, eine E-Mail zu schreiben oder ein Kontaktformular auszufüllen. Zu den Informationen, die Sie benötigen, zählen neben Ihren persönlichen Angaben die Ticket- und Buchungsnummer, das Datum und die Flugnummer.

In der Regel ist es nicht allzu kompliziert, das Geld für Steuern und Gebühren zurückzufordern, wenn Sie einen Flug verpasst haben. Beispielsweise bei der Lufthansa genügt es, den nicht angetretenen Flug zu stornieren. Am besten über die App unter dem Menüpunkt „Meine Flüge“ oder im Browser mit Ihrem Buchungscode einloggen. Kurz nach der Stornierung sollten Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Die Steuern und Gebühren überweist die Airline dann automatisch auf Ihr verwendetes Zahlungsmittel zurück.

Bei anderen Fluggesellschaften kann der Vorgang etwas komplizierter sein. Gar könnte manchmal (insbesondere bei Billigfluggesellschaften) der Eindruck entstehen, dass der Vorgang absichtlich umständlich gestaltet wird – womöglich in der Hoffnung, dass Kunden aufgeben. Wichtig: Lassen Sie sich nicht abspeisen! Ausflüchte, wie dass eine Erstattung „im Tarif ausgeschlossen“ sei, gelten – wie erklärt – nur für den Ticketpreis. Ihr Recht auf Anrechnung ersparter Aufwendungen stützt sich auf § 648 Satz 2 BGB sowie auf einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

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Lohnt sich der Aufwand?

Man könnte sich fragen, ob es den Aufwand wert ist – also, wie viel Geld man wirklich zurückerhält, wenn man selbst verschuldet einen Flug verpasst hat. Und ja: Die Mühe zahlt sich aus.

In manchen Fällen können die Steuern und Gebühren einen beträchtlichen Teil des Ticketpreises ausmachen. Zur Erinnerung: Es sind vor allem diese Ticketsteuern, die Flüge zuletzt verteuert haben. Die Luftverkehrssteuer liegt aktuell bei 15,53 Euro für Kurzstrecken, während andere Zuschläge je nach Flugstrecke bis zu 70,83 Euro betragen können. Bei internationalen Flügen ab Deutschland summieren sich diese Abgaben oft auf mehr als 50 Euro. Vor allem bei Tickets von Billig-Airlines entfällt ein großer Teil des Endpreises auf Steuern, Sicherheitsgebühren und Flughafengebühren.

Doch auch bei Full-Service-Carriern kann sich ein genauer Blick lohnen. Eine Analyse von „Simple Flying“ aus 2019 zeigte beispielsweise, dass bei einem Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Manchester der Basispreis gerade einmal 1 Euro betrug, während die restlichen 48,44 Euro – also stolze 98 Prozent – aus Steuern, Gebühren und Zuschlägen bestanden. Auch wenn die genauen Zahlen heute anders aussehen, verdeutlicht das, wie stark Abgaben den Endpreis eines Flugtickets beeinflussen können.

Bis zu 3 Jahre nach verpasstem Flug gibt es Geld zurück

Ärgern Sie sich jetzt über nicht angetretene Flüge aus der Vergangenheit, für die Sie sich Rückzahlungen haben entgehen lassen? Vielleicht ohne Grund. So lange es nicht länger her ist als drei Jahre, dass Sie den Flug verpasst haben, können Sie immer noch für die Steuern und Gebühren Geld zurückverlangen. Das und mehr zum Thema erklären die Fluggastrecht-Experten von „Myflyright“.

Übrigens: Manchmal geht auch noch ein wenig mehr. Einige Airlines zeigen sich auch über die Rückzahlung der Steuern und Gebühren hinaus kulant und bieten flexible Lösungen an. Dazu gehören Gutschriften, Umbuchungen oder Gutscheine für zukünftige Flüge.

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