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Anwälte geben Tipps

Stornierte Flüge wegen Corona – wie Sie sich Geld zurückholen

Stornierte Flüge wegen Corona
Für etliche Urlauber ist die Reise wegen der Coronakrise in diesem Jahr geplatzt. Vorübergehend wurden so gut wie alle Flüge storniert. Und noch immer warten zahlreiche Reisende auf ihr Geld. Foto: dpa Picture Alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

15.10.2020, 16:40 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Viele Reisende, deren Flüge von den Airlines aufgrund der Coronakrise storniert wurden, warten nach wie vor auf ihr Geld. Die meisten Fluggesellschaften stellen sich stur und erstatten die Reisekosten selbst nach schriftlicher Aufforderung nicht. Welche Chancen haben Betroffene, ihr Geld zurückzubekommen? TRAVELBOOK hat bei Reiserechtsexperten nachgefragt.

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Grundsätzlich gilt: Wenn eine Airline den Flug storniert und keinen Ersatzflug anbietet, haben Kunden einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Doch viele Fluggesellschaften erstatten den Ticketpreis im Moment nicht zurück, weil sie aufgrund der Coronakrise finanzielle Einbußen haben und liquide bleiben wollen.

Airline muss binnen 7 Tagen zahlen

Dabei ist nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt, dass Passagiere, deren Flug storniert wurde, einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten haben. Bei individuell gebuchten Flugreisen muss die Rückzahlung binnen sieben Tagen erfolgen. Was aber tun, wenn die Airline dennoch nicht bezahlt?

„Zunächst sollte man gegenüber der Fluggesellschaft seinen Anspruch auf Rückerstattung der Flugkosten nachweislich geltend machen und eine Frist von sieben Tagen setzen. Am besten per Einwurf-Einschreiben“, sagt Robert Bartel, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, auf Nachfrage von TRAVELBOOK. Ansprechpartner sei immer die jeweilige Airline, nicht ein Vermittler wie beispielsweise ein Internet-Buchungsportal.

Bezahlt die Fluggesellschaft dennoch nicht, haben Kunden, die ihr Geld schnellstmöglich zurückbekommen und sich nicht auf eine Gutscheinlösung einlassen möchten, mehrere Möglichkeiten, zu agieren. „Entweder können sie beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen oder Klage über einen Anwalt einreichen“, sagt Bartel. Wer das nicht wolle, könne auch außergerichtliche Lösungen in Erwägung ziehen und sich beispielsweise an eine der Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden.

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Spricht etwas dagegen, einen Anwalt zu beauftragen?

Wenn der Fall klar ist und die Airline mit der Rückerstattung des Geldes in Verzug ist, spricht nichts dagegen, sich an einen Anwalt zu wenden und diesem die Angelegenheit zu übertragen. „Das Risiko, einen möglichen Prozess zu verlieren, ist verschwindend gering“, bestätigt Bartel.

Was die augenblickliche Zahlungsmoral der Airlines betrifft, gibt es nach Aussage von Rechtsexperten keinerlei Unterschiede zwischen Linienfluggesellschaften und Billigairlines. „Im Grunde sträuben sich alle“, sagt auch Jan Bartholl, Fachanwalt für Reiserecht in Berlin, gegenüber TRAVELBOOK. Der Reiserechtsexperte räumt betroffenen Kunden gute Chancen ein, das Geld zurückzubekommen. „Es ist nur eine Frage der Zeit. Denn eine schnelle Regelung gibt es hierbei nicht.“

Ob man also erst einmal abwartet und sich darauf verlässt, dass die Fluggesellschaft von sich aus bezahlt, eine außergerichtliche Lösung sucht oder einen Anwalt beauftragt – es kann mitunter Monate dauern, bis man sein Geld zurückerhält. Nur sollte man nicht allzu lange warten. Denn nach drei Jahren verjährt der Anspruch, sagt Robert Bartel.

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Was passiert, wenn die Airline pleite geht?

Und noch etwas sollte bedacht werden: Wenn die Airline oder auch der Reiseveranstalter zwischenzeitlich pleite geht, gibt es aller Wahrscheinlichkeit gar kein kein Geld zurück. „Das ist der Worst Case. Ganz gleich, ob man individuell oder pauschal gebucht hat, als Privatkunde steht man im Falle einer Insolvenz mit seinen Forderungen an unterster Stelle“, sagt Bartholl. Denn zunächst würden Gläubiger wie Banken und Investoren aus der Insolvenzmasse bedient.

Themen: Coronakrise
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