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Wegweisende Entscheidung?

EU will Zusatzkosten für Handgepäck verbieten! Was Airlines dazu sagen

Frau verstaut kostenlos mitgeführtes Handgepäck
Die Mitnahme von Handgepäck könnte bald kostenlos sein – auch bei Billig-Airlines, bei denen hierfür bislang Gebühren anfielen Foto: Getty Images

27. Juni 2025, 14:25 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Das EU-Parlament hat diese Woche einem Vorschlag des Verkehrs- und Tourismusausschusses zugestimmt, der die Rechte von Flugreisenden deutlich stärken soll. Ein zentraler Punkt: Zusatzgebühren für Handgepäck, wie sie bei vielen Billig-Airlines üblich sind, sollen künftig verboten werden. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, die betreffenden Fluggesellschaften äußern sich dennoch bereits kritisch. TRAVELBOOK erklärt, was hinter dem Vorstoß steckt und was Passagiere jetzt wissen sollten.

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Bei Billigfluggesellschaften wie Ryanair, EasyJet oder Wizz Air gehört es zum Geschäftsmodell, durch kostenpflichtige Zusatzleistungen Einnahmen zu erzielen und so niedrige Basispreise für Tickets anbieten zu können. Konkret müssen Reisende beispielsweise extra bezahlen, wenn sie einen bestimmten Sitzplatz wählen möchten – oder größeres Handgepäck mitnehmen. Diese Praxis ist inzwischen gängig, stößt aber immer wieder auf Kritik. Einige Länder haben Airlines bereits wegen solcher Handgepäckgebühren mit Strafen belegt. In Portugal etwa musste Ryanair das veranschlagte Geld zurückzahlen (TRAVELBOOK berichtete). Eine Vereinheitlichung der Handgepäckregeln wird angestrebt – konkret: die Möglichkeit, Handgepäck bis zu einer bestimmten Größe kostenlos mitführen zu dürfen. Und diese könnte nun bald umgesetzt werden.

EU-Beschluss soll Handgepäck kostenlos machen

Am 25. Juni 2025 hat das EU-Parlament einen Initiativbericht des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (TRAN) mit großer Mehrheit angenommen. Dieser fordert unter anderem die Festlegung einheitlicher Standards für Handgepäck, insbesondere in Bezug auf Größe, Gewicht und Kosten. Das Ziel: Handgepäckstücke in einem bestimmten Umfang kostenfrei mitführen zu dürfen – und zwar unabhängig von der Airline, mit der man fliegt.

Bei Linienfluggesellschaften wie beispielsweise Lufthansa ist im Economy-Tarif bekanntlich Handgepäck mit einem Gewicht von bis zu 8 Kilogramm sowie ein weiteres persönliches Gepäckstück (zum Beispiel eine Handtasche oder eine Laptoptasche) im Ticketpreis enthalten. Bei Billig-Airlines wie Ryanair, Easyjet und Co. kostet bereits ein Gepäckstück, das sich nicht unter den Vordersitz verstauen lässt, extra. Der EU-Beschluss soll die oftmals verwirrende Uneinheitlichkeit der Gepäckbestimmungen innerhalb Europas beenden und die Rechte von Flugreisenden stärken.


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Was genau wurde entschieden?

Einheitliche Maße für Handgepäck sollen das Reisen mit dem Flugzeug erleichtern, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments. Der Beschluss soll Passagieren das Recht verleihen, zwei Gepäckstücke kostenfrei mit in die Kabine zu nehmen. Das wären etwa eine Handtasche, ein Rucksack oder ein Laptop mit maximalen Maßen von 40 x 30 x 15 Zentimetern sowie ein weiteres kleines Handgepäckstück mit maximal 100 Zentimetern Ausmaß und sieben Kilogramm Gewicht.

Die Initiative knüpft an eine EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2014 an. Ihr zufolge muss angemessenes Handgepäck im Tarif enthalten sein und darf offiziell nicht als Zusatzleistung berechnet werden. Doch was genau ist „angemessen“? Diese Frage bleibt offen. Billig-Airlines erfüllen diese vage Vorgabe, da sie ein kleines Stück Handgepäck kostenlos erlauben, also etwa eine kleine Tasche, die unter den Vordersitz passt. Ihr Basistarif umfasst somit ein Mindestmaß an Leistung. Für zusätzliches Handgepäck, das man auf Reisen jedoch meist benötigt, fallen dann die oft monierten Gebühren an.

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Der EU-Beschluss soll der offensichtlichen und für viele Reisende spürbaren Problematik ein Ende machen, indem er Regeln vereinheitlicht und klar definiert. Doch noch handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um einen Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren. Ob und in welcher Form der Vorschlag in der finalen Gesetzgebung landet, hängt von weiteren Verhandlungen ab.

So reagieren die Airlines

Airlines for Europe (A4E), eine Lobbyorganisation europäischer Fluggesellschaften, hat den Beschluss im Namen seiner Mitglieder – darunter Easyjet und Ryanair – in einer offiziellen Stellungnahme scharf kritisiert. Unter anderem nehme er Fluggästen die Möglichkeit, zu wählen. Das kostenlose Handgepäck werde die Ticketpreise für alle steigen lassen, da entsprechende Einnahmen für die betreffenden Airlines entfallen.

„Es gibt schlichtweg nicht genug Platz an Bord, um zwei Gepäckstücke pro Passagier unterzubringen“, so ein Easyjet-Sprecher zu TRAVELBOOK. Seit Einführung der aktuell noch geltenden Handgepäckbestimmungen konnte die Airline ihre Verspätungen demnach um 94 Prozent reduzieren. Eine Rücknahme dieser Regelung würde nicht zuletzt zu einer schlechteren Kundenerfahrung führen, so der Sprecher weiter. Betriebliche Probleme würden dazu führen, dass dieser Service nicht allen Passagieren angeboten werden könne. Er betont noch einmal das bisher geltende Auswahlrecht der Verbraucher. „Fast 40 Prozent unserer Kunden reisen ausschließlich mit dem kleinen Handgepäckstück unter dem Vordersitz und profitieren dadurch von günstigeren Flugpreisen. Wenn diese Regelung eingeführt würde, müssten genau diese Kunden am Ende mehr für ihre Flüge bezahlen.“

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Was die Umsetzung für Reisende bedeuten würde

Sollte der Beschluss final angenommen werden, würde das für Reisende mehr Transparenz und geringere Zusatzkosten bei der Buchung von Billigflügen bedeuten. Doch auf der anderen Seite wäre – wie auch der Easyjet-Sprecher erklärt – mit steigenden Basispreisen zu rechnen. Davon würden in der Konsequenz Vollservice-Airlines wie die Lufthansa profitieren. Denn wenn die nur wenig Service bietenden Basis-Tarife der Billig-Airlines teurer werden, dann macht das deren „Light“- oder Basic-Tickets, die deutlich mehr Dienstleistungen umfassen, umso attraktiver.

Der Vorschlag befindet sich derzeit in der sogenannten Trilog-Phase. Das bedeutet, dass Verhandlungen mit Rat und Kommission laufen; der Beschluss ist noch nicht rechtsverbindlich. Eine definitive Entscheidung wird im Sommer 2025 erwartet. Eine Umsetzung wäre ab 2026 realistisch.

Themen BILDreisen News

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