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Trolleys & Co.

Was beim Handgepäck zu beachten ist

Am besten checkt man schon zu Hause, ob das Handgepäck den Vorgaben der jeweiligen Airline entspricht – ansonsten drohen nicht unerhebliche Mehrkosten
Am besten checkt man schon zu Hause, ob das Handgepäck den Vorgaben der jeweiligen Airline entspricht – ansonsten drohen nicht unerhebliche Mehrkosten Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

12. Juni 2015, 17:43 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Schlechte Nachrichten für alle, die gern nur mit Handgepäck in den Flieger steigen: Sie müssen damit rechnen, dass sie künftig nur noch kleinere Koffer mit in die Maschine nehmen dürfen. Grund: Der Weltluftfahrtverband IATA hat seine bisherigen Vorgaben geändert. Was Passagiere derzeit beim Handgepäck beachten müssen.

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Die erlaubten Maße fürs Handgepäck könnten sich bei vielen Fluglinien demnächst um 40 Prozent reduzieren. Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich, dass Airlines die neuen Vorgaben der Weltluftfahrtverband IATA übernehmen, schließlich bedeuten kleinere Trolleys & Co. auch weniger Gewicht – und letztlich einen geringeren Kerosin-Verbrauch. Für die Flugunternehmen ist dies eine weitere Möglichkeit, ihre Kosten zu reduzieren und so wettbewerbsfähig zu bleiben, für Passagiere, die gern nur mit Handgepäck unterwegs waren, bedeuten kleinere Maße vor allem: ein Ärgernis.

Die wichtigsten Fragen und Antworten, wie der Umgang mit Handgepäck bislang gehandhabt wird.

Wie sehen die Regeln für Handgepäck bisher aus?

Das ist unterschiedlich. „Das Problem ist, dass es keine einheitliche Praxis gibt“, sagt Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Sie rät, sich auf der Webseite vorab zu informieren. Dort stehen in der Regel Angaben zu Umfang und Gewicht. Wichtig sei, sich bei Anschlussflügen mit einer anderen Airline auch dort noch einmal zu informieren. Denn mitunter gelten dabei wieder andere Regeln.

Bislang lag die Empfehlung bei 55x45x25 Zentimeter. Viele Airlines weichen aktuell aber davon ab.

Was wird sich nun womöglich ändern?

Nach den nun in Miami vorgestellten neuen IATA-Empfehlungen dürften die Kabinenkoffer künftig außen nur noch 55x35x20 Zentimeter messen. Bislang hätten rund 50 Fluggesellschaften Interesse gezeigt, sagte der IATA-Vertreter Tom Windmuller. Etwa ein Dutzend der großen Gesellschaften inklusive Lufthansa, Emirates und Qatar hätten schon signalisiert, das mit der Reform verbundene neue IATA-Level für die Koffern zu akzeptieren.

Was passiert, wenn mein Handgepäck zu groß ist?

Stellen die Mitarbeiter der Airline fest, dass das Handgepäck die Begrenzungen überschreitet, muss der Passagier das Gepäckstück normalerweise aufgeben. Bei Easyjet werden dafür am Gepäckschalter rund 40 Euro fällig – oder sogar rund 60 Euro, wenn der Passagier direkt mit dem Gepäck zum Boarding Gate geht. Ryanair berechnet für das Verstauen von übergroßem Gepäck im Frachtraum 50 Euro. Bei Lufthansa kostet das Aufgeben nicht grundsätzlich extra, erklärt ein Sprecher. Hat der Passagier noch kein Gepäck aufgegeben, kann das nun aufzugebene Handgepäck als Freigepäck zählen.

Kann ich auch mehr als eine Tasche mitnehmen?

Auch das wird von den Fluggesellschaften verschieden gehandhabt. Manchmal ist ein weiteres kleines Gepäckstück wie eine Hand- oder Laptoptasche erlaubt – etwa bei Lufthansa. Ryanair erlaubt ebenfalls zusätzlich eine kleine Tasche mit maximalen Abmessungen von 35x20x20 Zentimetern. Außerdem ist es bei manchen Airlines je nach Tarif möglich, ein zweites Handgepäckstück mit an Bord zu bringen, das genauso groß sein darf wie das erste. Dies bietet etwa Air Berlin an.

Was passiert, wenn kein Platz mehr für mein Handgepäck da ist?

Ist der Platz in den Gepäckablagen schon belegt, muss das Handgepäck doch aufgegeben werden. Das ist normalerweise umsonst, wenn das Gepäckstück die geforderten Abmessungen nicht überschreitet. Enthält das Gepäckstück aber etwas Wertvolles, und der Passagier möchte es nicht aufgeben, rät Scheffler, das Kabinenpersonal anzusprechen, um eine andere Lösung zu finden.

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Was passiert, wenn etwas kaputt geht?

Fast auf jedem Flug kann man es beobachten: Wird der Platz in den Kabinen knapp, werden die letzten Stücke mit leichter Gewalt hineingepresst. Aber was, wenn dabei etwas kaputt geht, etwa die teure Kamera im eigenen Rucksack, der nun zusammengequetscht wird? Da ist jeder Passagier selbst in der Verantwortung, erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Denn es sei schwierig, einem anderen Reisenden oder einem Flugbegleiter nachzuweisen, dass er schuld daran sein soll. Als Passagier müsse man deshalb selbst auf seine Dinge achten. Sensible Sachen könne man auch unter den Sitz vom Vordermann schieben, rät der Lufthansa-Sprecher.

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