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Was darf ins Handgepäck und was nicht?

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TRAVELBOOK Redaktion

20.06.2022, 13:32 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wer mit einem Handgepäckstück ins Flugzeug will, muss neben Größe und Gewicht des Koffers auch die Sicherheitsbestimmungen beachten. Viele Passagiere haben einige Regeln bereits verinnerlicht, doch bei anderen Gegenstände würde man nicht unbedingt vermuten, dass sie tatsächlich in der Kabine erlaubt sind. TRAVELBOOK verrät, welche Gegenstände mit ins Handgepäck dürfen und welche nicht.

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Warum darf man nur Flüssigkeiten bis 100 Milliliter ins Flugzeug mitnehmen?

Oft reagieren Passagiere mit Kopfschütteln, wenn Ihnen bei der Sicherheitskontrolle das Wasser abgenommen wird. Der Ursprung dieser Regelung geht einige Jahre zurück. Schon vor dem 11. September 2001 gab es strenge Regeln, was im Handgepäck im Flugzeug mitgeführt werden darf – und was nicht. Doch der Anschlag führte zu weiteren Verschärfungen bei den Sicherheitsvorkehrungen. Im August 2006 verhinderten britische Behörden sehr knapp einen Anschlag auf ein Flugzeug. Dort sollte flüssiger Sprengstoff, welcher in Getränkeflaschen abgefüllt war, während des Flugs zur Explosion gebracht werden. Nach diesem Vorfall wurde die Mitnahme von Flüssigkeiten auf eine Maximalgröße von 100 Millilitern beschränkt.

Doch es gibt auch einige Gegenstände, bei denen man denken würde, dass sie im Flugzeug nicht erlaubt sind und die trotzdem im Handgepäck sein dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Einwegrasierer, Nagelscheren, Feuerzeuge und Streichhölzer. Sogar batteriebetriebene Geräte, wie bestimmte Unterwasserlampen, dürfen mitgeführt werden, obwohl die starke Hitze, die sie erzeugen, zu einem Brand führen kann.

Auch interessant: Warum bekommt das Handgepäck vor dem Check-in ein Bändchen?

Gefährliche Güter im Handgepäck? Es gibt Ausnahmen

In der Tabelle „8-1“ mit dem Titel „Bestimmungen bezüglich gefährlicher Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitglieder mitgeführt werden“ der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, kurz ICAO, werden einige Gefahrgüter gelistet. Doch wie kann es sein, dass sie überhaupt in die Kabine dürfen?

TRAVELBOOK hat beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nachgefragt und dort heißt es: „Grundsätzlich ist die Mitnahme von gefährlichen Gütern Passagieren und Besatzungsmitgliedern untersagt.“ Allerdings gibt es bei bestimmten Mengen und Mitnahmebedingungen „abhängig von einer Risikobewertung des ICAO Panels“ auch Ausnahmen, die man in der Tabelle nachlesen kann.

So darf man die oben beschriebenen batteriebetriebenen Geräte nur dann befördern, wenn das „hitzeerzeugende Bauteil und die Energiequelle“ voneinander getrennt befördert werden und die „Sicherung der Energiequelle erfüllt werden“, teilt das LBA mit.

Auch interessant: Das passiert mit den Gegenständen, die man am Flughafen abgeben muss

Wer bestimmt, was im Handgepäck mitdarf?

Doch wer bestimmt eigentlich, was ins Handgepäck darf und was nicht? Grundsätzlich handelt es sich dabei um EU-Vorgaben, wobei die Gegenstände der aktuellen Gefahrenlage angepasst sind. Das bedeutet also auch, dass diese im Bedarfsfall verändert werden können.

Es gibt eine Durchführungsverordnung von der EU-Kommission, in welcher die detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit festgelegt sind. Danach wird entschieden, was im Handgepäck erlaubt oder verboten ist.

Wichtig ist auch, sich über die Rechtsgrundlagen von Ländern außerhalb der EU zu informieren, bevor man seine Reise antritt. Denn diese Bestimmungen können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Übrigens: Hier lesen Sie, wer kontrolliert, ob man zu viel Handgepäck dabei hat.

Was darf mit ins Handgepäck?

  • Notebook, Laptop
  • Smartphone, Tablet, Smartwatch, E-Book
  • Spielekonsole
  • Bluetooth-Lautsprecher
  • Ladekabel
  • Powerbank: maximal zwei pro Person und voneinander getrennt verstaut

Auch interessant: Wie viele Akkus darf ich mit in den Flieger nehmen?

  • Digital- und Spiegelreflexkameras, Camcorder
  • Batteriebetriebene elektronische E-Zigaretten mit Lithium-Metall-Batterien bis 100 Wh
  • Drohnen mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh
  • Selfiesticks
  • Messer, Scheren, Nagelfeilen mit Klingenlänge unter 6 cm
  • Elektrorasierer, aber keine Klingen
  • Streichhölzer: eine Packung pro Person
  • Feuerzeug: eins pro Person
  • Lockenstab, Glätteisen, Föhn
  • Alkoholische Getränke (maximal 100 ml, aus dem Duty-Free-Bereich maximal fünf Liter)
  • Energiesparlampen
  • Taschenlampe
  • Trockeneis bis zu 2,5 kg pro Person
  • Flüssigkeiten bis 100 ml
  • Cremes, Gels, Öle, Shampoos, Sprays, Schäume, Deos und Kosmetikartikel bis 100 ml und gut verschlossen
  • Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen bis 100 ml
  • Medikamente und nicht radioaktive medizinische Artikel
  • Spritzen nur mit Bestätigung eines Arztes
  • Campingkocher nur mit Erlaubnis oder ohne Brennstoff
  • Elektrisches Kinderspielzeug
  • Gehstock und Krücken
Mehr zum Thema

Was darf nicht ins Handgepäck?

  • Pistolen und Waffen
  • Munition
  • Kinderspielzeug, das man mit Waffen verwechseln könnte
  • Messer, Scheren, Nagelfeilen mit Klingenlänge von mehr als 6 cm
  • Rasierklingen
  • Akkuschrauber, Bohrmaschine, Bohraufsätze
  • Pfefferspray, Elektroschocker
  • Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g und über 100 Wh
  • Feuerwerkskörper
  • Aktenkoffer mit Alarmsicherung
  • Kleines medizinisches Thermometer mit Quecksilber
  • Wander- und Trekkingstöcke
  • Stricknadeln
  • Skateboard, Schlittschuhe
  • Gegenstände, die als (Schlag)Waffe verwendet werden können (z.B. Golfschläger)
  • chemische, giftige, entflammbare, explosive Stoffe
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