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Viel diskutiertes Thema

Warum Piloten so selten Bärte tragen

Pilot ohne Bart
Piloten begrüßen meist mit glatt rasiertem Gesicht. Den Grund dafür kennt TRAVELBOOK. Foto: Getty Images

9. Juli 2024, 6:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Vielleicht ist es auch Ihnen schon aufgefallen: Unter Piloten sind Bartträger eine Seltenheit. Gleiches gilt für die Mitglieder der Kabinen-Crew. TRAVELBOOK kennt die Gründe dafür.

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Es gibt eine ganze Reihe von optischen Anforderungen, die Anwärter auf den Job als Flugbegleiter idealerweise erfüllen sollten. Bei den meisten Fluggesellschaften müssen etwa die (bis heute größtenteils weiblichen) Mitglieder der Kabinen-Crew eine Mindestkörpergröße mitbringen. Außerdem verbieten z. B. Lufthansa und Easyjet das Tragen sichtbarer Tattoos oder Piercings. TRAVELBOOK geht in diesem Beitrag genauer auf das Thema ein. Und auch bezüglich der Gesichtsbehaarung gibt es bei vielen Airlines zumindest Richtlinien für die Besatzungsmitglieder. Oder sagen wir es so: Dass Sie nur selten Flugbegleiter oder Piloten mit Bart sehen, ist kein Zufall.

Warum Piloten und Flugbegleiter selten Bart tragen

Wer sich mit dem Thema ein wenig auseinandersetzt, dürfte schnell auf einen Fall aus dem Jahr 1978 stoßen. Die Trans World Airlines (TWA) hatte damals einen Piloten beurlaubt, weil er einen Bart trug. „Vor März 1978 gab es bei der TWA Vorschriften für das Erscheinungsbild der Flugoffiziere, die ihnen unter anderem das Tragen von Bärten jeglicher Art untersagten“, heißt es dazu in der Online-Datenbank für US-amerikanische Rechtsthemen „Law Justia“, wo der Fall dokumentiert ist. Die Beurlaubung konnte einem Einspruch damals nicht standhalten. Dennoch wurde zumindest eines der Argumente durch die TWA – dass der Bart des Piloten ein Sicherheitsrisiko darstelle – weiter diskutiert.

Auch interessant: Bei Druckabfall im Flieger – so lange reichen die Sauerstoffmasken

Bart und Sauerstoffmaske – ein Sicherheitsproblem?

1987, also einige Jahre nach dem TWA-Verfahren, hat dazu die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) Stellung genommen. In der Veröffentlichung stellte sie die Erkenntnisse einer Studie vor, welche den Einfluss von Bärten auf die Wirksamkeit von Sauerstoffmasken untersucht und demnach gezeigt habe, dass die Leistung der Vorrichtung proportional zur Bartlänge abnehme.

Sofern das stimmt, könnte man den seltenen, aber nicht völlig ausgeschlossenen Anblick von bärtigen Piloten und Flugbegleitern wohl nur so deuten, dass entsprechende Airlines lax mit der Sicherheit ihrer Mitarbeiter – und damit im Zweifel auch der Passagiere – umgehen. Das kann ja eigentlich nicht sein. Und doch halten sich Gerüchte um einen Zusammenhang hartnäckig.

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„Piloten dürfen keine Bärte tragen, weil sie sonst im Notfall die Sauerstoffmasken nicht richtig aufsetzen können. Fakt oder Mythos?“, stellt etwa die Schweizerische Chair Airlines per Facebook-Post in den Raum. Bei den Kommentierenden herrscht Uneinigkeit. „Natürlich dürfen Piloten einen Bart tragen“, schreiben die einen überzeugt. Andere wiederum glauben an einen hohen Wahrheitsgehalt. Eine Auflösung gibt es dort nicht. Dies holt TRAVELBOOK hiermit nach.

Bedenken inzwischen ausgeräumt

Tatsächlich konnten die Sicherheitsbedenken inzwischen ausgeräumt werden. So kam nämlich 30 Jahre nach dem Rundschreiben der FAA eine weitere Untersuchung zu einem ganz anderen Ergebnis. Diese erfolgte damals im Auftrag von Air Canada, wo bis dahin für die Mitarbeiter ein strenges Bartverbot galt. Gemeinsam mit ihrem Team ging Forschungsleiterin Sherri Ferguson also den brennenden Fragen auf den Grund: Liefern die in der Luftfahrtindustrie verwendeten Geräte ausreichend Sauerstoff, um auch Piloten mit Bart im Fall eines Druckabfalls in der Kabine vor einer Mangelversorgung an Sauerstoff zu schützen? Und ebenso vor z. B. einer Kohlenmonoxidvergiftung, sollte sich die Kabine durch ein Feuer mit Rauch füllen?

Die Antwort lautete: ja. In eingehenden Untersuchungen mit Teilnehmern, die jeweils unterschiedlich lange Bärten trugen, kamen die Forscher zu dem Ergebnis, „dass Gesichtsbehaarung die Wirksamkeit einer oral-nasalen Gesichtsmaske nicht beeinflusst“. So ist es in einer Pressemitteilung der verantwortlichen Simon Fraser University (SFU) nachzulesen. Für Air Canada war die Untersuchung die Grundlage für die Änderung ihrer Richtlinien für das Flugpersonal, heißt es da weiter. Seit 2018 nun dürfen die männlichen Besatzungsmitglieder Bart tragen – zumindest, wenn dieser eine Länge von 1,25 Zentimetern nicht überschreitet.

Pilot mit kurzem Bart
Einen Piloten oder Flugbegleiter mit getrimmten Bart trifft man schon eher mal. Vollbärte bleiben in ihren Berufszweigen eine Seltenheit. Foto: Getty Images
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Eigene betriebliche Regeln je nach Airline

Strenger scheint es diesbezüglich bei der Airline zuzugehen, für die „Mentor Brady“ – selbst Pilot und Nutzer des Portals „Airline Pilot Life“ – fliegt. Er nennt den Namen des Unternehmens nicht, doch zitiert aus seinem Flugbetriebshandbuch. Darin stehe: „Bärte und Spitzbärte sind nicht gestattet. Unterhalb der Oberlippe ist kein Gesichtshaarwuchs (jeder Art) gestattet.“ Seine Erklärung dafür hat mit dem Thema Sicherheit nichts zu tun. „Wenn es um Professionalität geht, werden von den Passagieren oft höhere Erwartungen an Piloten gestellt“, mutmaßt er. „Sie müssen eine Person mit Selbstvertrauen, Autorität, Zuverlässigkeit und Reife sein, die die richtigen Entscheidungen trifft und sie sicher von Punkt A nach B bringt.“ Das kann ein rasiertes Gesicht offenbar mehr ausstrahlen.

Die Lufthansa erlaubt einen gepflegten Bart

Und wie ist es bei der Lufthansa? TRAVELBOOK fragte bei einer dort tätigen Flugbegleiterin nach. Sie möchte anonym bleiben. Ein Bartverbot gebe es bei der Airline nicht – stattdessen gelte, dass ein Bart, sofern vorhanden, gepflegt sein müsse.

Mentor Brady weiß, dass es sich bei z. B. Hawaiian Airlines oder Allegiant Air wieder anders verhält – dort seien bärtige Piloten gang und gäbe. Und auch Fluggesellschaften, die das Tragen eines Bartes eigentlich untersagen, machten mitunter Ausnahmen. „Für diejenigen, die sich nach religiösen Ausnahmen und/oder Ausnahmen aus medizinischen Gründen erkundigen, ist Ihr Argument vielleicht einen Versuch wert“, so der Experte.

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