Ein Job über den Wolken: Das ist für viele, zumindest in ihrer Vorstellung, ein Traum. Dabei ist es gar nicht so einfach, Flugbegleiter zu werden. Denn neben sogenannten „Soft Skills“, wie etwa Stressresistenz, spielen auch viele körperliche Faktoren eine Rolle.
Wer Flugbegleiter*in werden will, muss auch eine strenge Inspektion des Äußeren über sich ergehen lassen. Einige Aspekte sind dabei tatsächlich relevant für die Sicherheit der Fluggäste, etwa die Größe. Andere Punkte, wie etwa das Gewicht, spielen bei vielen Airlines heutzutage keine Rolle mehr. Äußerliche Auffälligkeiten, von bunten Haaren über Tattoos bis Piercing, sind hingegen fast flächendeckend untersagt.
TRAVELBOOK weiß, wie groß, dick und tätowiert man maximal für eine Karriere als Flugbegleiter*in sein darf.
Größe:
Die Größe ist in puncto Aussehen der entscheidendste Faktor, ob man Flugbegleiter werden kann oder nicht. Bei Lufthansa und Easyjet muss man mindestens 1,60 Meter groß sein. Den Grund dafür kennt Easyjet-Flugbegleiterin Clarissa Weber. Sie erklärt auf TRAVELBOOK-Nachfrage: „Viele sind sehr enttäuscht, wenn sie kleiner sind und es nur aufgrund der Größe nicht klappt. Allerdings muss man mindestens so groß sein, um die Aufgaben in der Kabine ohne Probleme zu erfüllen, wie etwa an die Gepäckfächer zu kommen, denn da ist auch das Notfall-Equipment verstaut. Da geht die Sicherheit vor.“
Zumindest bei Ryanair könnten Interessenten allerdings eine Chance haben: Hier muss man nur mindestens 1,57 Meter groß sein. Eine Maximalgröße gibt es übrigens auch: Höchstens 1,90 Meter dürfen Flugbegleiter bei Easyjet groß sein, bei Ryanair maximal 1,88 Meter und bei der Lufthansa sogar 1,95 Meter.
Übrigens: Während die Größenanforderung früher bei 1,70 Meter lag, wurde diese im Laufe der Jahre aufgrund von erheblichem Personalmangel heruntergeschraubt, berichtet Flugbegleiterin Jana Heinisch.
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Gewicht:
Bei diesem Thema halten sich die meisten Airlines bedeckt. Sowohl bei Lufthansa als auch bei Ryanair oder Easyjet ist ein „angemessenes“ Körpergewicht Voraussetzung. Flugbegleiterin Clarissa Weber erklärt: „Zumindest bei Easyjet gibt es keine allgemeingültige Gewichtsgrenze. Das Gewicht muss im Einklang zur Körpergröße sein. Man sollte zwar nicht stark adipös sein, aber bei uns sind auch keine ‘Model-Maße‘ eine Voraussetzung“. Grundsätzlich müssten Flugbegleiter einfach körperlich in der Lage sein, in wenigen Minuten alle Fluggäste zu evakuieren. Allerdings gibt es auch Airlines, die auf ein möglichst geringes Körpergewicht bestehen.
Erst 2019 sorgte deswegen zum Beispiel die Pakistan International Airline (PIA) weltweit für Schlagzeilen.Damals wurde etwa 100 Mitarbeiterinnen, die 13 Kilo über dem Idealgewicht der Airline lagen, mitgeteilt, dass Sie ihr Gewicht bis Juni pro Monat um zwei Kilo reduzieren müssten – sonst drohe eine Versetzung an den Boden. Hier lag das Idealgewicht laut dem Schreiben bei einer Größe von 1,70 Meter bei 60 bis 66 Kilogramm. Die haarsträubende Begründung für diese Maßnahme teilte ein Sprecher der Airline dem Nachrichtensender „CNN“ mit: „Niemand möchte unansehnliche Besatzungen im Flugzeug sehen“.
Auch Air India versetze vor fünf Jahren mehr als 120 Mitarbeiter zum Bodenpersonal, da sie einen höheren Body-Mass-Index als 25 hatten, wie unter anderem „Aerotelegraph“ berichtete. Hintergrund war damals eine neue Vorschrift der indischen Aufsichtsbehörde Directorate General of Civil Aviation, nach der ein höherer BMI ein Sicherheitsrisiko darstelle. Dennoch bleiben diese Fälle natürlich eine absolute Ausnahme.
Tattoos:
Bei Easyjet wie auch bei Lufthansa dürfen Flugbegleiter keine sichtbaren Tattoos oder Piercings tragen. Bei Easyjet wird auf Nachfrage präzisiert, dass Tattoos und Piercings von Kleidungsstücken bedeckt werden müssen. Die Lufthansa teilt mit, dass sichtbare Tätowierungen Tattoos im Nacken-, Kopf- und Dekolletébereich sowie am unteren Drittel des Unterarms einschließen würden, Tattoos an Armen Beinen und Füßen müssten so abgedeckt werden, dass sie zu keiner Zeit sichtbar sind und dürften auch nicht durch die Uniform durchscheinen. Außerdem sind bei der Lufthansa Zungenpiercings und Zahnschmucksteine verboten.
Übrigens: Flugbegleiterin Jana Heinisch weist darauf hin, dass auch ein zweiter Ohrring schon als Piercing gilt. Dieser müsste dementsprechend auch vor dem Dienst entfernt werden.
Allgemeines Auftreten
Bei allen Fluglinien gilt als Grundsatz, dass man gepflegt ist. Clarissa erklärt: „Man muss sich vor Augen führen, dass wir mit Gästen arbeiten und man dementsprechend auch gepflegt sein muss. Dazu gehört auch, dass man sich morgens auch zurechtmacht. Man kann nicht jeden Nagellack tragen oder jede Frisur.“ Bei den meisten Airlines haben die Flugbegleiter die Wahl zwischen Nagellack in Rot, French Manicure oder Klarlack.
Bei Condor gibt es ebenfalls Richtlinien für Frauen und Männer hinsichtlich der Frisur, wie ein Sprecher der Fluggesellschaft auf Nachfrage von TRAVELBOOK erklärt. Auch bei Lufthansa „sollte die Frisur klassisch sein. Auffällige Frisuren und Haar-Accessoires sind bei Flugbegleitern nicht gestattet“, sagt Sprecherin Anne Schafmeister. Auffällige, grelle und unnatürliche Haarfarben seien nicht erwünscht.
Bei Eurowings wird man dann sogar konkreter. Hier darf „offenes Haar nicht auf der Schulter aufliegen und ins Gesicht fallen“ wie eine Sprecherin mitteilt. Langes Haar könne entweder aufgesteckt oder im Nacken durch eine schlichte Spange zusammengefasst werden. Bei mehr als schulterlangen Haaren (max. zwei Handbreit) müssten ein Zopf geflochten oder die Haare anderweitig zusammengebunden hochgesteckt werden.