23. März 2026, 6:58 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Warum ist ein Umsteigeflug günstiger als die direkte Strecke? Genau hier setzen manche Reisende an, um zu sparen – und lassen Flüge extra verfallen. Doch was zunächst wie ein cleverer Trick wirkt, kann schnell unangenehme Folgen haben.
Flugpreise folgen keiner einfachen Logik. Häufig sind Verbindungen mit Zwischenstopp deutlich günstiger als Direktflüge auf derselben Strecke. Faktoren wie Nachfrage, Wettbewerb und strategische Preisgestaltung spielen dabei eine Rolle – die genauen Mechanismen bleiben jedoch oft undurchsichtig. Reisende sollten dennoch nicht versuchen, statt eines normalen Flugs, einen Umsteigeflug zu buchen, um an ihr Ziel zu kommen.
Warum Umsteigeflüge oft günstiger sind
Laura Frommberg vom Portal „aerotelegraph.com“ weiß, warum einzelne Direktflüge manchmal Hunderte Euro teurer sind als dieselbe Route als Teil eines Umsteigeflugs. „Das gilt vor allem auf den Strecken, auf denen eine Airline auf der Direktverbindung konkurrenzlos unterwegs ist“, sagt sie.
Dass Reisende versuchen, daraus Vorteile zu ziehen, überrascht sie nicht: „Dass die Leute anfangen, davon profitieren zu wollen, ist die menschliche Natur. Das hat fast etwas Spielerisches“.
Das Prinzip ist einfach: Statt eines Direktflugs von A nach B wird eine günstigere Verbindung von A über B nach C gebucht – genutzt wird aber nur der Abschnitt bis B. Der Weiterflug verfällt bewusst. Auch andere Varianten sind möglich, etwa das gezielte Buchen von Hin- und Rückflügen, um nur einen Teil davon zu nutzen.
In den USA hat diese Praxis längst einen Namen: Skiplagging.
Airlines reagieren zunehmend strikt
Was für Passagiere wie ein cleverer Spartipp klingt, sehen Fluggesellschaften kritisch. „Airlines gehen immer härter dagegen vor“, warnt Frommberg. In den USA habe es bereits Fälle gegeben, in denen Passagiere mit Flugverboten belegt wurden.
Viele Airlines schließen in ihren Beförderungsbedingungen aus, dass Teilstrecken absichtlich verfallen gelassen werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Nachzahlungen rechnen oder riskiert, gar nicht erst befördert zu werden.
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Rechtliche Lage: Vorsicht bei geplanter Täuschung
Rechtlich wird unterschieden, ob die Nichtnutzung von Flugabschnitten von Anfang an geplant war oder sich erst später ergibt. Wer bewusst gegen Tarifregeln verstößt, bewegt sich auf unsicherem Terrain. „Ich würde daraus keinen Spartrick machen“, sagt der auf Fluggastrechte spezialisierte Anwalt Matthias Böse.
Anders sieht es aus, wenn sich Reisepläne erst nach der Buchung ändern. Der Bundesgerichtshof stellte vergangenen Herbst klar, dass Airlines (in dem Fall Lufthansa) in solchen Fällen keine Nachzahlungen verlangen dürfen (Az.: X ZR 110/24).
Das gilt etwa, wenn ein Zug ausfällt und der Hinflug verpasst wird oder ein Termin kurzfristig wegfällt. In solchen Situationen dürfen Passagiere Teilstrecken verfallen lassen – müssen dies im Zweifel aber belegen.
Die Entscheidung betrifft laut Böse nicht nur Lufthansa: „Die damit geklärte Rechtslage greift aber für alle Flüge, die unter deutsches AGB-Recht fallen“.
Achtung! Diesen Buchungstrick beim Fliegen sollten Sie besser nicht nutzen
Was passiert, wenn man eingecheckt ist, den Flug aber nicht antritt?
Unklare Formulierungen und praktische Risiken
Wie Airlines konkret mit solchen Fällen umgehen, bleibt oft unklar. Lufthansa verweist lediglich auf ihre Beförderungsbedingungen und macht keine detaillierten Angaben.
Dort heißt es, dass bei Abweichungen von der gebuchten „Flugscheinreihenfolge“ – etwa durch Krankheit oder andere nach der Buchung auftretende Gründe – keine Nachberechnung erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass Passagiere die Gründe unverzüglich melden und nachweisen.
Die Formulierung „andere Gründe“ bewertet Anwalt Böse als auslegungsfähig. „Andere Gründe“ lasse Spielraum für verschiedene Argumentationen, dennoch rät er davon ab, gezielt Regeln zu umgehen.
In der Praxis landen bei ihm häufig Fälle, in denen Reisende unbeabsichtigt gegen Bedingungen verstoßen – etwa weil sie einen Hinflug verpassen und anschließend nicht mehr auf den Rückflug gelassen werden.
Chancen auf Erstattung
In solchen Situationen könnten Betroffene gute Chancen haben, Geld zurückzufordern. „Ich halte das für rechtswidrig“, sagt Böse mit Blick auf verweigerte Beförderung oder Nachforderungen. Der Bundesgerichtshof habe diese Einschätzung im Kern bestätigt.
Fest steht: Wer bewusst mit Flugtickets trickst, geht ein Risiko ein. Wer jedoch unverschuldet von seinem Reiseplan abweicht, kann sich auf eine gestärkte Rechtslage berufen.
Mit Material der dpa