28. September 2026, 13:22 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Eine Powerbank ist auf Reisen praktisch, kann im Flugzeug aber zur Gefahr werden. Immer wieder kommt es an Bord zu Zwischenfällen mit brennenden Lithium-Akkus. Deshalb gelten für die mobilen Energiespeicher besondere Vorschriften. Entscheidend ist dabei nicht nur, wo die Powerbank transportiert wird und welche Kapazität sie hat. Reisende sollten vor dem Abflug auch prüfen, ob ihr Akku möglicherweise bereits beschädigt ist.
Powerbanks gehören ins Handgepäck
Flammen, Rauch und starke Hitze: Gerät eine Powerbank während eines Fluges in Brand, kann daraus schnell eine gefährliche Situation entstehen. In einem aktuellen Fall konnten Flugbegleiter ein brennendes Gerät in einem feuerfesten Behälter sichern. Das Flugzeug mit 204 Menschen an Bord konnte sicher landen.
Vorfälle mit brennenden Powerbanks gibt es immer wieder. Erst kürzlich wurde auch ein Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Lissabon wegen eines Powerbank-Brandes an Bord umgeleitet.
Powerbanks und andere Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie dürfen in der Regel nicht im Aufgabegepäck im Frachtraum transportiert werden. Der Grund: Kommt es dort zu einem Problem mit einem Akku, ist dieser für die Besatzung nicht direkt erreichbar und ein Feuer könnte sich ausbreiten. Powerbanks gehören deshalb ins Handgepäck.
Das gilt nicht nur für klassische Powerbanks mit USB-Anschluss. Auch andere Akkus, E-Zigaretten oder kabellose Ohrhörer mit Ladecase können von entsprechenden Vorschriften betroffen sein. Welche Bestimmungen konkret gelten, sollten Reisende vor Abflug bei ihrer Fluggesellschaft prüfen.
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Diese Schäden können eine Powerbank gefährlich machen
In Powerbanks kommen meist Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz. Werden deren Zellen beschädigt, stark erhitzt oder entsteht im Inneren ein Kurzschluss, kann die Temperatur innerhalb kurzer Zeit deutlich steigen.
Besonders kritisch ist der sogenannte Thermal Runaway, auf Deutsch thermisches Durchgehen. Dabei löst die steigende Temperatur weitere chemische Reaktionen innerhalb des Akkus aus. Diese erzeugen zusätzliche Wärme, wodurch sich der Vorgang selbst verstärken kann. Im schlimmsten Fall entweichen heiße Gase, die Powerbank beginnt zu rauchen oder fängt Feuer. Die entstehende Hitze kann zudem auf benachbarte Akkuzellen übergreifen.
Als mögliche Auslöser kommen mechanische Beschädigungen durch Stürze oder Quetschen ebenso infrage wie starke Hitze, Herstellungsfehler oder elektrische Fehler.
Daran lässt sich eine defekte Powerbank erkennen
Nicht jeder Schaden an einem Lithium-Akku ist von außen sichtbar. Es gibt jedoch einige Anzeichen, bei denen Nutzer genauer hinsehen sollten.
Ist eine Powerbank bereits mehrfach heruntergefallen und weist sichtbare Schäden auf, kann das ein Warnsignal sein. Auch wenn sich das Gerät während des Betriebs ungewöhnlich stark erhitzt, könnten bereits Schäden im Inneren vorliegen.
Vorsicht ist zudem geboten, wenn sich das Gehäuse verformt hat oder Verfärbungen im Bereich der Anschlüsse sichtbar sind. Auch eine Powerbank, die bereits großer Hitze ausgesetzt war, sollte kritisch geprüft werden.
Besteht der Verdacht, dass eine Powerbank beschädigt ist, sollte sie sachgerecht entsorgt werden.
Wie groß darf die Powerbank im Flugzeug sein?
Für Powerbanks gelten Obergrenzen, die sich je nach Airline unterscheiden können. Ryanair erlaubt beispielsweise höchstens zwei Powerbanks pro Person, Wizz Air nur eine.
Bei der Lufthansa-Gruppe dürfen zwei Geräte pro Person mitgenommen werden, deren Kapazität jeweils höchstens 100 Wattstunden beträgt. Bis zu 160 Wattstunden sind nach vorheriger Absprache möglich. Powerbanks mit einer höheren Kapazität müssen am Boden bleiben.
Wie viel Energie eine Powerbank speichern kann, ist normalerweise auf dem Gerät angegeben. Statt Wattstunden findet sich dort allerdings häufig eine Angabe in Milliamperestunden.
Dann lässt sich die Kapazität vereinfacht mit folgender Formel berechnen:
Wattstunden = Milliamperestunden × Spannung / 1000
Lithium-Akkus für Smartphones arbeiten in der Regel mit einer Spannung von 3,7 Volt. Bei einer Powerbank mit 10.000 Milliamperestunden ergibt sich damit folgende Rechnung:
10.000 × 3,7 / 1000 = 37 Wattstunden
Eine Powerbank mit 10.000 Milliamperestunden und 3,7 Volt liegt damit deutlich unter der Grenze von 100 Wattstunden.
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Airline kann Nutzung verbieten
Dass eine Powerbank mit ins Flugzeug darf, bedeutet nicht automatisch, dass sie während des Fluges benutzt werden darf. Die International Air Transport Association (IATA) hat Richtlinien für den Transport von Akkus in Flugzeugen festgelegt. Im Detail können sich die Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften jedoch unterscheiden.
Einige Airlines gestatten lediglich den Transport der Powerbank, untersagen während des Fluges aber die Nutzung. Smartphone, Tablet oder Kopfhörer dürfen dann nicht mithilfe der Powerbank geladen werden.
Auch das Aufladen der Powerbank selbst über einen Stromanschluss am Sitz kann verboten sein. Manche Fluggesellschaften verlangen laut TÜV-Verband außerdem, dass die Powerbank während des gesamten Fluges griffbereit bleibt. Im Gepäckfach über den Sitzen darf sie dann beispielsweise nicht verstaut werden.
Der Betrieb notwendiger und genehmigter medizinischer Geräte ist erlaubt. Wer seine Powerbank während eines Fluges verwenden möchte, sollte deshalb vor dem Abflug die Vorschriften der jeweiligen Airline prüfen.
Auf Kennzeichnung und Schutzfunktionen achten
Beim Kauf einer neuen Powerbank sollte nach Empfehlungen von TÜV Süd nicht allein ein möglichst niedriger Preis ausschlaggebend sein. Das CE-Kennzeichen auf dem Gerät sollte die Mindestanforderung sein.
Zusätzliche Orientierung kann das GS-Zeichen geben, das auf eine unabhängige technische Prüfung hinweist. Fehlende oder unvollständige Angaben zum Hersteller beziehungsweise zu technischen Daten sollten dagegen ein Warnsignal sein. Vor allem bei besonders günstigen Angeboten in Onlineshops ist auf abgebildete Siegel nicht immer Verlass.
Optimal sind Geräte, bei denen Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefenentladung und Überhitzung ausgewiesen sind. Gerade bei günstigen Powerbanks oder Geräten aus dem Onlinehandel können entsprechende Schutzmechanismen fehlen.
Mit Material der dpa