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Wo das Laden von Powerbanks jetzt verboten ist – und was Reisende wissen müssen

In China dürfen auf Inlandsflügen nur noch Powerbanks mit offizieller chinesischer 3C-Zertifizierung mitgeführt werden
In China dürfen auf Inlandsflügen nur noch Powerbanks mit offizieller chinesischer 3C-Zertifizierung mitgeführt werden Foto: VCG via Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

19. November 2025, 17:26 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein technisches Gerät, das in keinem Handgepäck fehlen darf, wird zunehmend zum Sicherheitsrisiko an Bord: Powerbanks. Nach mehreren Vorfällen mit brennenden Akkus verschärfen immer mehr Airlines weltweit ihre Regeln – mit teils drastischen Konsequenzen für Passagiere. Wer demnächst mit dem Flugzeug verreist, sollte seine Powerbank gut prüfen. In manchen Ländern darf sie nicht einmal mit an Bord.

Feueralarm über den Wolken

Ein aktueller Vorfall verdeutlicht die Gefahr: An Bord eines Airbus A321 der Air China geriet auf dem Flug von Hangzhou nach Seoul am 15. November 2025 in rund elf Kilometern Höhe eine Powerbank im Gepäckfach in Brand. Die Maschine musste in Shanghai notlanden. Die Crew konnte das Feuer rechtzeitig löschen, die Passagiere blieben unverletzt. Doch es hätte schlimmer kommen können – wie ein früherer Zwischenfall zeigt: Im Januar 2025 brannte ein Flugzeug der südkoreanischen Air Busan vollständig aus, nachdem eine Powerbank Feuer gefangen hatte. Glück im Unglück: Die Maschine befand sich noch am Boden, alle 169 Passagiere und sieben Crew-Mitglieder kamen mit dem Schrecken davon.

Nur ins Handgepäck – niemals in den Laderaum

Weltweit gilt inzwischen eine klare Regel: Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Sie im Aufgabegepäck zu verstauen, ist bei Airlines wie Lufthansa, Emirates oder Singapore Airlines generell untersagt.

Wichtig ist dabei vor allem die Kapazität der Powerbank. Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) definiert hierzu eindeutige Grenzen:

  • Bis 100 Wattstunden (Wh): erlaubt – ohne vorherige Anmeldung.
  • 100 bis 160 Wh: nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft.
  • Über 160 Wh: vollständig verboten.

Nutzung an Bord? In Europa zunehmend unerwünscht

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) empfiehlt, Powerbanks an Bord weder zu laden noch zu nutzen. Zwar ist das noch nicht in jedem EU-Land verpflichtend verboten, doch immer mehr Airlines orientieren sich an dieser Linie.

So erlaubt die Lufthansa-Gruppe Powerbanks mit bis zu 100 Wh weiterhin im Handgepäck, bei höheren Kapazitäten nur mit Genehmigung. Allerdings wird auf Sichtkontrolle gesetzt: Die Nutzung soll ausschließlich unter Aufsicht erfolgen. Powerbanks sollten „sichtbar und unter Beobachtung“ sein. Bei Discover Airlines, der Ferienflugtochter von Lufthansa, ist das Nutzen seit dem 5. Oktober 2025 sogar ganz untersagt. Lediglich der Transport im Handgepäck ist weiterhin erlaubt.

Auch Condor folgt den EASA-Empfehlungen: kein Laden an Bord, kein Transport über 100 Wh – und es wird ein Schutz vor Kurzschluss gefordert. TUIfly gestattet maximal 20 Einzelbatterien oder eine Powerbank bis 100 Wh, rät jedoch ebenfalls davon ab, diese im Flugzeug zu verwenden.

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Strengere Vorschriften in Asien

Einige asiatische Fluggesellschaften gehen inzwischen deutlich weiter. Seit dem 1. April 2025 ist bei Singapore Airlines das Laden und Verwenden von Powerbanks an Bord vollständig verboten. Gleiches gilt bei EVA Air seit März. Cathay Pacific schreibt vor: Powerbanks dürfen weder im Handgepäckfach verstaut noch benutzt werden – sie gehören unter den Vordersitz oder in die Sitztasche.

Die japanischen Fluglinien ANA und JAL äußern sich zwar weniger restriktiv, folgen aber den allgemeinen Entwicklungen in Asien. Die Nutzung ist nicht ausdrücklich untersagt, wird jedoch nicht empfohlen. Stattdessen setzen die Airlines auf die Eigenverantwortung der Reisenden.

In China teils vollständiges Verbot von Powerbanks

Besonders strenge Vorschriften gelten in China: Seit dem 28. Juni 2025 dürfen auf Inlandsflügen nur noch Powerbanks mit offizieller chinesischer 3C-Zertifizierung mitgeführt werden. Geräte ohne Zertifikat oder mit Rückrufstatus sind vollständig verboten – selbst im Handgepäck.

Bei Airlines wie Air China, China Eastern und China Southern gilt zusätzlich: Powerbanks dürfen nur mitgenommen, aber nicht genutzt oder geladen werden. China Southern macht es deutlich: „nicht nutzen, nicht laden, komplett ausschalten“.

Auch Golf-Airlines verschärfen Regeln

Auch im Nahen Osten sind die Vorschriften seit Kurzem deutlich restriktiver. Emirates untersagt seit dem 1. Oktober 2025 die Nutzung von Powerbanks an Bord vollständig. Qatar Airways und Etihad haben das Laden ebenfalls verboten.

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In den USA ist Sichtbarkeit entscheidend

In den Vereinigten Staaten gilt für große Airlines wie American, United und Delta die Regel: Powerbanks nur im Handgepäck, bis maximal 160 Wh. Der Billigflieger Southwest Airlines hat die Vorschriften im Mai 2025 verschärft: Laden in geschlossenen Taschen oder Gepäckfächern ist untersagt – die Powerbank muss sichtbar und leicht erreichbar sein.

Vor dem Abflug: Powerbank checken!

Reisende sollten ihre Powerbank vor Abflug genau prüfen – auf Kapazität, Zertifizierung und aktuelle Airline-Vorschriften zur Nutzung. Der sicherste Weg: das Smartphone vor dem Flug vollständig aufladen. An vielen Flughäfen stehen dafür kostenlose Ladestationen bereit.

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