Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Bis zu 400 Euro Strafe!

Wer sich auf die Spanische Treppe in Rom setzt, muss zahlen

Spanische Treppe Rom
Solche Bilder gehören ab sofort der Vergangenheit an, denn das Sitzen auf den Stufen der Spanischen Treppe ist verboten Foto: Getty Images
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

07.08.2019, 11:21 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Italiens Hauptstadt Rom verschärft nochmals ihre Regeln: Ab sofort ist es verboten, sich auf die Stufen der Spanischen Treppe zu setzen.

Artikel teilen

Mit einem Eis oder einem kühlen Getränk auf die berühmte Spanische Treppe setzen und den Ausblick über die Stadt genießen: Was bei Einheimischen und Touristen bislang beliebt und gang und gäbe war, ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Wie unter anderem die italienische Tageszeitung „La Repubblica“ berichtet, patrouillieren derzeit bis zu acht Polizisten an der Piazza di Spagna, um das Verbot durchzusetzen – sogar unter Einsatz von Trillerpfeifen. Jeder, der auf den Stufen der geschwungenen Treppe Platz nimmt, wird von den Beamten freundlich, aber bestimmt aufgefordert, sofort aufzustehen.

Das Verbot ist der Zeitung zufolge Teil eines Maßnahmenkatalogs zum Schutz der Baumdenkmäler Roms, der seit Anfang Juli in Kraft ist. Unter anderem ist es verboten, in der Nähe bedeutender Stätten Essen zu verzehren oder sich an Brunnen zu lehnen und dabei zu trinken. Und auch hinsetzen darf man sich nicht nicht, weder auf die Ränder von Brunnen, noch eben auf eine der 138 Stufen der Spanischen Treppe. Wer die Verbote missachtet, muss mit Geldstrafen zwischen 160 und 400 Euro rechnen.

Auch interessant: Hier brettert ein Tourist im Luxusauto die Spanische Treppe in Rom runter

Rom führt immer weitere Verbote ein

Bereits Ende des vergangenes Jahres hatte Roms Stadtrat auf der offiziellen Website neuen Regeln und Verbote veröffentlicht, mit denen vor allem der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit eingeschränkt werden sollte. Verboten ist u. a.:

– das Trinken von Alkohol aus Glasflaschen auf öffentlichen Straßen, in Verkehrsmitteln und Grünflächen nach 22 Uhr
– nach 23 Uhr das Trinken von Alkohol aus jeglichen Behältnissen
– das Ausschenken von Alkohol in Clubs und Bars nach 2 Uhr bis 7 Uhr
– organisierte Touren durch Bars
– der Verkauf von Alkohol zwischen 22 Uhr und 7 Uhr
– das Anbieten von inoffiziellen Touren für Touristen

Die besten Reise-Storys kostenlos vorab lesen! Jetzt für den TRAVELBOOK-Newsletter anmelden!

Außerdem sollen kostümierte Gladiatoren zur Kasse gebeten werden, wenn sie dabei erwischt werden, Geld von Touristen für gemeinsame Fotos zu nehmen. Das Gleiche gilt für die verkleideten Zenturio in Bezug auf den Verkauf von Speisen und Getränken.

Vorsicht vor öffentlichen Wasserspendern

Werde eine der Regeln missachtet, könne es zu einer Maßregelung, einer Geldstrafe oder sogar einer Verbannung vom „Tatort“ für bis zu 48 Stunden kommen. Bei mehrmaligen Verstößen könne es sogar sein, dass die Täter für bis zu 60 Tage verbannt werden.

Doch jetzt wird es skurril: Touristen sollen genau aufpassen, wie sie aus öffentlichen Trinkwasserspendern trinken. Denn: Sie sollen nicht mit ihren Lippen das Metall berühren. Stattdessen sollen die Urlauber mit einem Finger das Wasser im hohen Bogen aus dem Spender schießen lassen, sodass sie es dann trinken können. Wie genau das kontrolliert werden kann, bleibt wohl ein Geheimnis…

Touristen sollen ebenfalls darauf achten, dass sie keine Tomatensoße oder Mozzarella auf Marmorböden oder Ähnlichem verteilen. Darauf würde verstärkt geachtet werden, berichtet der „Telegraph“.

Mehr zum Thema

Verbote und Regeln zum Schutz der Lebensqualität

Mithilfe der Regelungen soll den Angaben der Stadt zufolge nicht nur die Lebensqualität in Rom geschützt werden, sondern auch die Bewohner. Auf der Webseite heißt es, die Regeln und Verbote sollen den Respekt für die gemeinsamen Güter von Einheimischen und Touristen, die Gesetze, die Gemeinschaft und den Schutz der Rechte von wehrlosen Personen fördern.

Themen: Italien Rom
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.