22. Dezember 2023, 11:22 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Im Weihnachtsreiseverkehr hat Sturmtief „Zoltan“ vor allem auf der Schiene für Probleme gesorgt. Ein Überblick, was Reisende bei Bahn-Problemen tun und verlangen können.
Umgestürzte Bäume, die Strecken blockieren oder Oberleitungen beschädigen, haben in Teilen Deutschlands für Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr geführt. Welche Rechte Bahn-Reisende bei Einschränkungen durch einen Sturm haben, verrät dieser Überblick:
Die Fahrt fällt aus
Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Option, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wobei man auch eine andere vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann, so die EU-Bahngastrechte-Verordnung.
Das hält auch die Deutsche Bahn (DB) auf ihrer Infoseite zu ihren Sonderkulanz-Regelungen fest. Generell sollten Betroffene sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen.
Wer am Donnerstag oder Freitag (21. und 22.12.) reisen wollte, hat laut DB zum Beispiel auch die Möglichkeit, die Reise zu verschieben – unabhängig davon, ob die eigene Verbindung von Sturmfolgen betroffen ist oder nicht. Die Zugbindung für Spar- und Supersparpreis-Tickets sei für diese beiden Tage aufgehoben. Das ist eine Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten.
Die DB riet Fahrgästen, die eine andere Verbindung nehmen wollen oder müssen, sich vor dem Reiseantritt über die DB-Navigator-App oder auf „bahn.de“ über die Auslastung der Fernzüge zu informieren, da viele Verbindungen am Freitag (22.12.) und Samstag (23.12.) wegen der anstehenden Weihnachtsfeiertage schon stark ausgelastet seien.
Der Rat: Auf voraussichtlich weniger stark ausgelastete Verbindungen, etwa in Tagesrandlagen, ausweichen – falls möglich.
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Der Zug fährt nicht mehr weiter
Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind das Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen.
Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer anderweitigen Unterkunft sorgen und den Transfer organisieren. Bucht man auf eigene Faust ein Hotel, sollte man sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
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Überblick Welche Entschädigung steht Reisenden bei Bahn-Verspätungen zu?
Der Zug kommt zu spät an
Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Diese Entschädigung ist unabhängig von den oben beschriebenen Pflichten der Bahnunternehmen.
Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für Tickets, die über ein Kundenkonto gekauft wurden, online oder in der App anstoßen. Oder: Ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main schicken. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum.
Mit Material von dpa