14. Oktober 2025, 11:02 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Wer häufiger mit der Deutschen Bahn (DB) reist, verlässt sich wahrscheinlich längst nicht mehr auf das Vorhandensein eines gastronomischen Angebots. Bordbistro und -restaurant sind oft aufgrund technischer Probleme oder Personalmangels ganz geschlossen oder bieten zumindest keinen vollumfänglichen Service. Ebenso wäre es etwas blauäugig, sich vorzunehmen, während der Zugfahrt E-Mails zu bearbeiten oder andere Aufgaben zu erledigen, für die eine stabile Internetverbindung nötig ist – denn in vielen Fällen streikt das WLAN. Zunehmend stellt sich daher die Frage, warum man für teurere Tickets der Deutschen Bahn bezahlen sollte, wenn gerade diese Zusatzleistungen – immerhin sollen sie einen Teil des Preises rechtfertigen – regelmäßig ausfallen. Zumal bislang keine Entschädigung gewährt wird. Noch! TRAVELBOOK berichtet über aktuelle Forderungen zugunsten der Fahrgäste.
Man darf es so plump sagen: Bei der Deutschen Bahn ist derzeit ziemlich der Wurm drin. Bauarbeiten an zahlreichen Strecken führen zu Fahrplanänderungen, die teils massive Störungen im Betriebsablauf verursachen. Daneben stellen auch Ferienzeiten mit einem erhöhten Passagieraufkommen den Anbieter vor Herausforderungen. Verspätungen und ausgefallene Verbindungen sind mögliche Folgen. Für solche gibt es bei der Bahn immerhin eine Entschädigung. Um sich die im Zweifel verlängerte Reisezeit angenehmer zu gestalten, wären sowohl ein funktionierendes WLAN als auch ein geöffnetes Bordbistro oder -restaurant hilfreich. Speziell Letzteres ist ein scheinbares Argument für eine Buchung bei der Bahn gegenüber etwa dem Konkurrenten Flixtrain, bei dem ein Speise- und Getränkeangebot von vornherein fehlt: Die Züge sind nicht mit entsprechendem Service ausgestattet. Doch in der Praxis sieht es bei der DB häufig nicht viel besser aus.
Keine Entschädigung, wenn Bordbistro und WLAN entfallen
Es gibt Menschen, die sitzen gern im Bordrestaurant – und sei es nur wegen der Kurzweiligkeit, die unerwartete Begegnungen mit sich bringen können. Auch wenn das kulinarische Angebot nicht jeden überzeugt (und das ist natürlich Geschmackssache), hat das Reisen im Speisewagen für viele etwas Romantisches. Nicht selten sind Restaurant und Bistro jedoch gar nicht besetzt. Das dürfte selbst diejenigen verärgern, die beidem eigentlich nichts abgewinnen können – etwa dann, wenn auf längeren Fahrten eine Verpflegung zwischendurch nötig wird. Besonders ärgerlich ist das natürlich, wenn sich die Reise aufgrund von Verspätungen länger hinzieht als geplant. Wie gesagt: ärgerlich – nicht mehr und nicht weniger.
„Entsprechend der Beförderungsbedingungen besteht kein Anspruch auf ein besetztes Bordbistro“, erklärt Detlef Neuß, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn, auf Anfrage von TRAVELBOOK. Fahrgästen steht somit kein finanzieller Ausgleich zu. Gleiches betrifft ein funktionierendes WLAN. Um Passagieren, denen diese Nebenleistungen verwehrt bleiben, eine Entschädigung gewähren zu können, bedürfte es einer Änderung der Beförderungsbedingungen der Bahn. Allerdings, so Neuß: „Da DB Fernverkehr eine AG ist, die zu gewinnorientiertem Wirtschaften verpflichtet ist, steht eine Änderung der Beförderungsbedingungen nicht in Aussicht.“
Was Neuß damit meint: Derzeit ist nicht anzunehmen, dass die DB eine Entschädigung für ein ausgefallenes Bordbistro oder WLAN einführt. Ganz einfach deshalb, weil sie das nicht muss. Anders sieht es bei massiven Verspätungen und Zugausfällen aus. Gemäß der seit 2023 geltenden EU-Verordnung 2021/782 steht Reisenden ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Diese gesetzliche Entschädigungspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Beförderungsleistung, nicht auf Nebenleistungen wie Gastronomie oder Internet. Freiwillig zusätzliche Servicegarantien einzuführen, wäre zumindest aus betriebswirtschaftlicher Sicht der DB kaum sinnvoll.
Diese Entschädigungen stehen Reisenden bei Bahn-Verspätungen zu
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Bundesländer drängen auf gesetzliche Regelung
Eine Möglichkeit wäre, dass der Bund oder die EU gesetzlich vorschreiben, dass auch Nebenleistungen wie WLAN oder Bordgastronomie erstattungsfähig sein müssen. Entsprechende Forderungen gibt es: Mehrere Bundesländer haben sich im Juli in einem gemeinsamen Beschluss für eine solche Regelung ausgesprochen. Darin betonen sie die Bedeutung verlässlicher Serviceleistungen während der Zugfahrt, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Die Länder fordern den Bund auf, die Einführung gesetzlicher Entschädigungsregeln zu prüfen. Unterstützt werden sie dabei von Politikern verschiedener Parteien sowie von Fahrgastverbänden. „Natürlich wären wir im Sinne der Fahrgäste für eine Änderung der Beförderungsbedingungen“, betont auch Pro-Bahn-Vorsitzender Neuß gegenüber TRAVELBOOK.
„Keine Fahrt mit der DB ohne ‚Vorarbeit‘ im eigenen WLAN“
Ich fahre regelmäßig mit der Deutschen Bahn – und klar, ich habe dabei schon oft erlebt, dass das WLAN nicht funktioniert. Besonders ungünstig ist das, wenn man sich vorgenommen hat, unterwegs zu arbeiten. Davon kann ich inzwischen nur abraten. Selbst wenn die Verbindung einmal steht, ist sie meist so langsam, dass flüssiges Arbeiten kaum möglich ist. Und bevor Sie es vorschlagen: Auch das Teilen der eigenen Verbindung über einen Hotspot klappt in den Zügen der DB nur selten, aus verschiedenen technischen und physikalischen Gründen. Ich habe längst aufgehört, es zu versuchen. Stattdessen nehme ich mir vor der Fahrt ausreichend Zeit, um „sinnvoll“ Inhalte in verschiedenen Apps herunterzuladen, damit ich bei Bedarf Filme oder Serien sehen kann. Denn ohne Internet fällt auch das (zugegeben, ziemlich gute) Entertainment-Angebot des ICE-Portals weg. Auch ein Buch sollte man natürlich immer dabeihaben. Doch wenn es zu Zwischenfällen kommt, verliere ich persönlich schnell die Muße zu lesen. Und diese Zwischenfälle häufen sich ja bekanntlich. Zusammenfassend führt fehlendes WLAN am Ende oft dazu, dass man die ohnehin zähe Zeit im Zug weitgehend untätig und unproduktiv verbringt. Eine finanzielle Entschädigung für derart eingeschränkten Service fände ich durchaus angebracht.
Was sagt die Deutsche Bahn dazu?
Die Deutsche Bahn bezeichnet sowohl das gastronomische Angebot an Bord als auch das WLAN als „freiwillige Zusatzleistungen“. Deren Verfügbarkeit hängt demnach von technischen und personellen Faktoren ab; Entschädigungen für deren Ausfall sind derzeit nicht vorgesehen. TRAVELBOOK hat bei der Pressestelle nachgefragt, wie das Unternehmen zu den jüngsten Forderungen steht. Eine Antwort steht noch aus.