17. August 2026, 14:43 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Schwarzfahren kann für die Deutsche Bahn (DB) Einnahmeausfälle bedeuten. Auch deshalb sind die Mitarbeiter des Unternehmens bemüht, Reisende ohne gültigen Fahrschein zu identifizieren. Inzwischen kennen sie auch die Tricks von Fahrgästen, die versuchen, sich an den Fahrkartenkontrollen vorbeizumogeln. Wie eine Bordstewardess TRAVELBOOK verraten hat, ist unter Schwarzfahrern eine Masche besonders beliebt – allerdings nur noch selten von Erfolg gekrönt.
Schwarzfahren bezeichnet umgangssprachlich das Fahren ohne gültigen Fahrausweis; juristisch kann dabei der Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ (§ 265a StGB) erfüllt sein. Dennoch versuchen immer wieder Menschen, im öffentlichen Nahverkehr oder im Fernverkehr der Deutschen Bahn ohne gültiges Ticket ans Ziel zu kommen.
Schwarzfahren gilt gesellschaftlich scheinbar als Kavaliersdelikt
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass in der Gesellschaft Schwarzfahren häufig als vergleichsweise kleines Delikt wahrgenommen wird. Während beim Diebstahl die allgemeine Bewertung meist eindeutig ausfällt, begegnet dem Fahren ohne Ticket nicht selten eine gewisse Toleranz. Womöglich steckt dahinter Frust über den öffentlichen Verkehr? Verspätete Züge, Ausfälle und hohe Fahrpreise scheinen es für manche leichter zu machen, den Regelverstoß zu rechtfertigen.
Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2024 bundesweit 144.348 Fälle von „Erschleichen von Leistungen“ polizeilich registriert. 97,4 Prozent davon entfielen auf die sogenannte Beförderungserschleichung. Eine aktuelle, vergleichbare Zahl dazu, wie viele Fahrgäste allein bei der Deutschen Bahn ohne gültiges Ticket unterwegs sind, liegt hingegen nicht vor. Die zuletzt öffentlich verfügbaren konzernweiten Zahlen stammen aus dem Jahr 2018: Damals wurden bei der Deutschen Bahn 1.528.925 erhöhte Beförderungsentgelte ausgestellt. Diese Zahlen sind nicht unmittelbar vergleichbar, da es sich um unterschiedliche Erfassungen handelt. Aber sie zeichnen ein gewisses Bild.
DB-Mitarbeiterin berichtet von Erfahrungen mit Schwarzfahrern
TRAVELBOOK sprach mit einer Mitarbeiterin aus der DB-Gastronomie. Fahrkartenkontrollen gehören nicht zu ihrem Job – und doch habe sie es selbst schon häufiger erlebt, dass Schwarzfahrer versuchten, um solche herumzukommen. Und dabei seien betreffende Personen kaum erfinderisch.
Kurz noch zum Hintergrund: Anders als etwa an Flughäfen gibt es bei der Deutschen Bahn keine Zugangskontrollen, bei denen Reisende bereits am Bahnsteig oder vor dem Einstieg ihre Fahrkarte vorzeigen müssen. Stattdessen erfolgt die Kontrolle während der Fahrt. Im ICE gehen Zugbegleiter durch die Wagen und prüfen die Fahrscheine der Reisenden. Und in diesem Moment sind Sie verpflichtet, ein gültiges Ticket vorzeigen zu können und dies unverzüglich zu tun. Wer sich weigert, muss mit empfindlichen (Rechts-)Folgen rechnen, wie Rechtsanwalt Jan Bartholl TRAVELBOOK in diesem Beitrag erklärt. Er erinnert auch noch einmal daran, dass der Fahrschein vor Fahrtantritt erworben worden sein muss.
„Es passiert regelmäßig, dass Fahrgäste versuchen, der Ticketkontrolle auszuweichen“, berichtet die Bordstewardess. Sie räumt ein, dass es bestimmt auch so manchem Schwarzfahrer irgendwie gelingt. Mit einer relativ plumpen, doch dabei ziemlich beliebten Masche schaffe man es demnach aber nicht mehr.
»Mit dieser Masche kommen Schwarzfahrer nicht mehr durch
„Schwarzfahrer glauben wirklich, dass sie sich in der Toilette verstecken können und so um die Kontrolle herumkommen“, erzählt die Insiderin. Doch diese Masche habe inzwischen „einen Rauschebart“: Sich während der Fahrkartenkontrolle auf der Zugtoilette zu verstecken, ist für das Zugpersonal längst kein unbekannter Trick mehr. Die Kontrolleure kennen das Spielchen und lassen sich dadurch nicht ohne Weiteres abschütteln.
Wenn sich jemand in der Zugtoilette einschließt und versucht, die Kontrolle im wahrsten Sinne des Wortes auszusitzen, fällt das dem geschulten Personal schnell auf. Und dann? „Klopfen wir gegen die Tür und fordern die Person auf, hinauszukommen“, so die Insiderin. Der nächste Schritt seien dann meistens Diskussionen, in denen die Schwarzfahrer Verdauungsprobleme vortäuschen. Aber solche sind doch auch im Bereich des Möglichen? „Sicherlich. Wir warten auch eine Weile ab. Doch nicht zuletzt, wenn gesundheitliche Probleme bestehen, kann bereits das ein Grund sein, zu handeln.“
Mitarbeiter schließen abgesperrte Toilettentüren bei Bedarf auf
Die Mitarbeiterin erklärt, dass die Kollegen durchaus schon mal einschreiten müssen, wenn sich ein Fahrgast ungewöhnlich lange auf der Toilette aufhält. Dabei gehe es nicht nur darum, einen möglichen Schwarzfahrer ausfindig zu machen: Auch aus Sicherheitsgründen müsse das Zugpersonal reagieren, etwa wenn der Verdacht bestehe, dass eine Person im WC medizinische Hilfe benötige oder dort bewusstlos geworden sei.
Nicht nur die für die Fahrkartenkontrolle zuständigen Zugbegleiter, sondern auch Servicekräfte im Bordrestaurant verfügen über spezielle Schlüssel – meist genormte Vierkantschlüssel –, mit denen sich verschlossene Zugtoiletten bei Bedarf öffnen lassen. Wie die Bordstewardess erklärt, kommen diese etwa bei Notfällen, technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zum Einsatz.
Verstecken ist meist zwecklos
Unabhängig davon, dass es für die wenigsten besonders angenehm sein dürfte, längere Zeit unnötig in einer engen Toilettenkabine zu verbringen, ist ein solcher Versteckversuch auch kurzsichtig. Denn die Fahrkartenkontrollen erfolgen während der Fahrt und können auch stichprobenartig zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Näheres dazu erklärt die DB hier. Sich für den Moment entzogen zu haben, bedeutet nicht, dass die Masche gezogen hat und das mit dem Schwarzfahren geglückt ist!
Muss ich mein DB-Ticket ohne persönliche Aufforderung vorzeigen?
Kann ich meine Bahnfahrkarte nachreichen?
Was passiert, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wurde?
Wenn ein Fahrgast kein gültiges Ticket vorzeigen kann, wird er aufgefordert, seine Personalien anzugeben. Je nach Situation kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden. Außerdem kann der reguläre Fahrpreis für die bereits zurückgelegte Strecke beziehungsweise für die Weiterfahrt fällig werden.
Sich während der Kontrolle auf der Toilette einzuschließen, sieht dabei denkbar ungünstig aus. Entscheidend für das Ausmaß der Konsequenzen ist letztendlich die Frage, ob die Fahrt ohne gültigen Fahrschein vorsätzlich erschlichen wurde. Denn § 265a StGB setzt gerade ein vorsätzliches Erschleichen der Beförderungsleistung voraus.
Die Insiderin berichtet von Ausnahmefällen, in denen sich ihre Kollegen besonders kulant zeigen. Befand sich eine Person offensichtlich in einer Notlage und konnte sich die Fahrt tatsächlich nicht leisten, sei es in Einzelfällen vorgekommen, dass sie lediglich aufgefordert wurde, den Zug an der nächsten Station zu verlassen. Ob darüber hinaus weitere Konsequenzen folgen, hänge vom jeweiligen Fall ab.
Bitte auch keine anderen Maschen zum Schwarzfahren testen
Zusammenfassend gilt: Schwarzfahren lohnt sich nicht. Ein fehlendes Ticket allein macht eine Fahrt zwar noch nicht automatisch zu einer Straftat. Doch genauso, wie man selbstverständlich die Brötchen bezahlt, die man beim Bäcker kauft, sind auch Beförderungsleistungen nicht kostenlos. Wer in einen ICE steigt, nimmt eine Leistung in Anspruch – und muss dafür grundsätzlich auch bezahlen.